Begünstigung Ehepartner Vorsorge Versicherung Bank
Hallo liebes Forum,
ich hoffe ich bin hier im Forum richtig.
Ich bin seit kurzem verheiratet, deshalb interessiert mich die Frage ob es nötig ist meine Ehefrau für meine Vorsorge, Versicherungen und sonstiges zu begünstigen? Und wenn ja wie mache ich das?
Konkret geht es um folgende Sachen:
VL Fond
Wohneigentum
Riesterrente
Rente mit buz
Betriebliche Altersvorsorge
Kredit
Es geht also nich um eine Lebensversicherung (man findet nur dazu etwas)
Danke schon mal für eure Antworten.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
EasyD
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EasyD
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AW: Begünstigung Ehepartner Vorsorge Versicherung Bank
Zum besseren Verständnis: Sie möchten, dass im Fall ihres Todes ihre Ehefrau Anspruch auf die erwähnten Dinge haben soll und möchten nun wissen, ob bzw. was sie dafür unternehmen müssen?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Reibold
Erfahrener Benutzer
16.01.2011
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Reibold
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AW: Begünstigung Ehepartner Vorsorge Versicherung Bank
Guten Morgen!
In den Versicherungsverträgen finden Sie jeweils einen Hinweis darauf wer bisher die begünstigte Person im Todesfall ist. Wenn dort nicht die Standard Klausel steht, nämlich "Die im Moment des Todes mit der versicherten Person verheiratete", dann können Sie per Brief an die Versicherung Ihre Frau einsetzen. Nennen Sie darin bitte Name, Vorname und Geburtsdatum Ihrer Frau. Bei der BAV könnte eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers notwendig sein.
Im VL Fonds könnte Ihre Frau schon heute zweite Depotinhaberin werden und so als Miteigentümerin nach Ihren Tod sofort auf das Geld zugreifen.
Das hängt aber vom Anbieter ab. Es gibt auch Depotstellen die bei VL nur einen Inhaber zulassen. Dann könnten Sie dieses Depot im Testament erwähnen.
Beim Eigenheim könnten Sie ebenfalls gleich Ihre Frau als Miteigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Das ist dann aber wie eine Schenkung und vielleicht steuerlich udn wegen dem Kredit nicht so gut. Besprechen Sie das mal mit einem Steuerberater.
Beim Kredit wird Ihre Frau froh sein, wenn Sie ihn nicht erbt. Sofern die Bank das zulässt, sollten Sie daran nichts ändern. Wenn Ihre Frau Miteigentümerin des Eigenheims wird, muss sie aber wohl auch in den Kreditvertrag eintreten.