Ich möchte mir aufgrund meiner Selbstständigkeit eine größere Wohnung inkl. Arbeitszimmer anmieten.
Nun meine Frage:
was ich als Differenz zur alten kleineren Wohnung zur nun mit einem Zimmer größeren Wohnung bezahle ist mir klar auf den € genau... aber was bekomme ich dafür vom Finanzamt wieder ... kann mir das jemand klar und greifbar beantworten z.B. in % von der o.g. Differenz ... so dass man als Nichtsteuerexperte damit was anfangen und rechnen kann.
Du kannst die Einrichtung des Arbeitszimmers mit Ausnahme der Geräte als Werbungskosten abziehen. Die Geräte kannst du direkt jährlich ab dem Jahr der beruflichen Nutzung zeitanteilung linear abschreiben.
und was wäre wenn die wohnung beispielsweise gemietet ist oder anderer fall wenn man beispielsweise bei seinen eltern wohnt? kann man da son arbeitszimmer absetzen?
und was wäre wenn die wohnung beispielsweise gemietet ist oder anderer fall wenn man beispielsweise bei seinen eltern wohnt? kann man da son arbeitszimmer absetzen?
Natürlich kann man auch ein Arbeitszimmer / Büro absetzen in einer Mietwohnung. Dafür bedarf es aber natürlich auch ein Arbeitszimmer. Es reicht nicht aus, ein Computer ins Schlafzimmer zu stellen und dies dann als Arbeitszimmer anzugeben.
Wenn die Wohnung bei den Eltern gemietet ist, kann man da auch ein Büro / Arbeitszimmer absetzen... Natürlich kann man aber nur etwas absetzen, wenn man auch dafür bezahlt. Sollte man also bei seinen Eltern keine Miete bezahlen, kann man auch nichts absetzen.