Folgende Neuerungen gibt es für 2013 im Wohn Riester Bereich.
FAQ: Wohnriester
1. Wohn-Riester wird flexibler:
Ab 2013 kann das Riester Guthaben jederzeit für selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden. Das Riester Guthaben kann jederzeit abgerufen werden. Die sogenannte Auszahlungsphase ab 62 entfällt.
2. Schulden tilgen mit Riester Vertrag
Neue Chancen ergeben sich für Kreditnehmer, da ab Zinsbindungsende jederzeit umschuldet werden kann. Auch eine Riester-Sondertilgung ist möglich, sofern der Darlehensvertrag dies zuläßt.
3. Geringere Besteuerung:
Das für den Kauf einer Immobilie verwendete Riester-Kapital wird in der Rentenphase besteuert. Dazu wird der aufgewendete Betrag jährlich im Wohnförderkonto mit 1,0 % verzinst und bei Rentenbeginn einmalbesteuert oder über 20 Jahre verteilt versteuert. Dadurch wächst das Wohnförderkonto langsamer und die spätere Besteuerung fällt geringer aus.
4. Einmal-Besteuerung:
Die Eigentümer müssen sich zum Start der Auszahlungsphase entscheiden, ob die jährliche Besteuerung des Wohnförderkontos oder die Einmalbesteuerung gewünscht wird. Bei der Einmalbesteuerung werden 70 Prozent des Wohnförderkonto mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Ab 2013 soll die Option sich für eine Einmal-Besteuerung zu entscheiden, während der gesamten Rentenphase bestehen. Besteuert wird der noch vorhandene Restbetrag auf dem Wohnförderkonto.
5.Umbau Altersgerecht
Wohn-Riester gibt es nur für die Anschaffung oder Umschuldung einer Immobilie. Ab 2013 kann aber auch Geld für altersgerechter Umbau abgerufen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann die Wohnung oder das Haus altersgerecht umgebaut werden:
- Maximale Entnhame von 6.000 Euro nach Bau oder Kauf vor 3 Jahren
- Mindestens eine Entnhame von 30.000 Euro für den altersgerechten Umbau wenn die Immobilie länger als 3 Jahre im Besitz ist.
Weitere Förderungen sind dann aber nicht mehr möglich. Umbau Maßnahmen können auch mit einem Riestergeförderten Darlehen finanziert werden.
d.h. für Sie übersetzt
Strategie 1 Wohn Riester
Aufnahme einer 15 jährigen Bankkondition (besserer Zins als 20 J) und Abschluss von 2 Wohn Riester Verträgen wo in einen Vertrag die Kinderzulagen fließt und der andere Steuer optimiert ist. Damit können 4.200 Euro steuerlich aktiviert werden, wobei 793 Euro als Zulagen fließen und der Rest als Steuerrückerstattung.
Beitrag wäre jetzt einmal 162,17 Euro mtl. und einmal 121,75 Euro mtl (wegen den Zulagen). Das ganze würde ich als Rendite Wohn Riester laufen lassen, da jetzt ab 2013 auch mit dem Guthaben umgeschuldet werden kann. Andersum ausgedrückt bedeutet das 4% sicherer Zins von der Bausparkasse und mit Zulagen und Steuerförderung kommen Sie auf garantierte ca. 7% feste Zinsen für die gesamte Laufzeit.
Wenn Sie einen Zins von der Bank erhalten zu 3% und Sie erhalten garantierte ca. 7% aus dem Wohn Riester heraus, dann erwirtschaften Sie jeden Monat einen Überschuss.
Strategie 2 Wohn Riester
Da Sie im 10jährigen Bereich einen tollen Zins von der Bank erhalten werden, stellt sich automatisch die Frage, ob eine Wohn Riester Einbindung nicht mathematisch vernünftig wäre. Sinnvoll wäre dabei ein Wohn Riester Vertrag, wo Sie 25% - 30% einbezahlen und den Rest als sicheres Bauspardarlehen verbuchen.
Der Wohn Riester würde jetzt nach 10 Jahren ihre annuitätische Finanzierung (oder KFW) ablösen und Sie switschen ins sichere Bauspardarlehen, was dann wiederum ca. 10 Jahre läuft, so dass Sie nach ca. 20 Jahren fertig wären. Die Zulagen fließen anfangs ins Guthaben, später ins Darlehen. Die steuerliche Förderung betrifft sowohl die Ansparzeit, als auch die Darlehenszeit.
Das Wohnförderkonto ist m.E. mittlerweile überschaubar geworden.
Ein Beispiel:
och kurz zur Erklärung
Beide zahlen 2.100 Euro in den Wohn Riester ein, d.h.
insgesamt 4.200 Euro, welche steuerlich aktiviert werden
können.
Dies bedeutet bei einem Steuersatz von 30%
1.260 Euro Steuerrückfluss welcher sich wie
folgt aufteilt.
300 (Kind) + 300 (Kind) + 154 (Mann) + 154 (Frau) an Zulagen, Gesamt 908 Euro in die Verträge
und
1260 Euro (Steuervorteil) - 908 Euro (Zulagen) = 352 Euro auf ihr Girokonto.
Für das Wohnförderkonto würden im ersten
Jahr 4.200 Euro verbucht, welche mit 1% auf 65
aufgezinst werden.
d.h. 4.200 x (1,01) ^23 = 5280 Euro für das Jahr 2012
usw.
d.h. die Verträge sind in ca. 20 Jahre fertig
20 x ca. 4700 ( die Mitte zwischen 4.200 und 5.280 Euro)
= 94.000 Euro auf dem Wohnförderkonto
94.000 - 30% Sofortrabatt = 65.800 Euro Einkommen mit 65
bei Sofortbesteuerung
oder die 2. Möglichkeit als Streckung auf 20 Jahre
94.000 Euro : 20 Jahre : 12 Monate = 391,67 Euro
d.h. wiederrum Sie haben 391,67: 2 (Mann und Frau) = 195,83 Euro jeweils höhere Renten auf dem Papier.
d.h. wiederum, Ihre Rente wird, wie heute auch, dann besteuert, mit dem
Steuersatz, der dann für Sie relevant ist.