Generell können Freistellungsaufträge für das laufende Kalenderjahr beantragt oder geändert werden.Der 28.12. gilt wohl als Frist,damit die Einrichtung/Umstellung bis zum Jahresende auch erfolgen kann.
Eine rückwirkende Änderung für vergangene Veranlagungszeiträume ist prinzipiell nicht möglich.
Unklar ist mir immernoch welches Datum ich in das Feld "Gültigkeit vom" einsetzen soll.
Wäre ja möglich, dass beim Eintragen des heutigen Datums (Mitte Dezember), nur anteilig ein Betrag freigestellt wird, oder?
Und bei Eintragen des Datums 01.01.2012, es einen Fehler bei der Bearbeitung gibt, da das Eintragen eines Datums, das in der Vergangenheit liegt möglicherweise nicht zulässig ist. Und ich möglicherweise über diesen Fehler nicht benachrichtigt werde (oder zu spät ).
Hört sich ein bisschen nach Paranoia an^^, aber wegen so einem kleinen Firlefanz will ich mich später nicht ärgern müssen.
Also bitte klipp und klar ein: "heutiges Datum", "01.01.2012" oder "scheißegal".
Wenn Sie den FSA für das volle Kalenderjahr nutzen wollen und müssen,dann geben Sie den 01.01.2012 an.
Wir können schlecht raten,wann Sie Ihr Konto eröffnet haben bzw. welchen Anteil Ihres Freibetrages Sie auf das entsprechende Konto verteilen möchten...
Zusatzfrage: Ist nicht der Zeitpunkt der Zinszahlung maßgebend, also dass zu diesem Zeitpunkt der Freistellungsauftrag vorliegen muss? In diesem Sinne sollte bei Zinsgutschriften zum 31.12., dieses Datum reichen.
Zusatzfrage: Ist nicht der Zeitpunkt der Zinszahlung maßgebend, also dass zu diesem Zeitpunkt der Freistellungsauftrag vorliegen muss? In diesem Sinne sollte bei Zinsgutschriften zum 31.12., dieses Datum reichen.
So war es von mir gemeint, deswegen bis zum 28.12.!
Saphyr, einfach den 01.01.2012 eingeben, wie es Pryor sagt, und gut ist!
Du kannst kein anderes Datum angeben, als das aktuelle. Ich bin über diesen Punkt auch gestolpert und dachte ebenfalls , dass ich den 01.01.12 angeben müsste. Wenn Du also heute den Freistellungsauftrag stellst, wirst Du den 20.12.2012 angeben MÜSSEN...