Von März 2009 bis Oktober 2012 zahlte ich 40 € pro Monat (inkl. 6,65 € Arbeitgeberanteil, öffentlicher Dienst) in eine Kapitallebensversicherung der Allianz ein. Inzwischen ist der Vertrag beitragsfrei gestellt und ich verwende meine VL stattdessen für einen Fondssparplan.
Nun würde ich die Kapital-LV gerne kündigen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob ich die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in diesem Fall zurückzahlen muss - analog zur Vorgehensweise bei VL-Fondspositionen, die für sieben Jahre gehalten werden müssen, um zulagenunschädlich aufgelöst werden zu können.
Die Sperrfrist gilt für die staatlichen Förderungen, die es bei einer Lebensversicherung ja ohnehin in dem Bereich nicht gibt. Den Anteil, den ihr Arbeitgeber zahlt, ist ihr Geld. Daher müssten sie nichts zurück zahlen.
Super. Noch eine Anschlussfrage (bzw. gleich zwei):
Bei einer Kündigung eventuell enstandene Gewinne während der bisherigen Einzahlungsphase sind ja abgeltungssteuerpflichtig, oder?
Führt die Versicherung solche möglicherweise anfallenden Steuern selbst ab oder muss ich mich selbst darum kümmern?
Geh mal davon aus, dass nach rund 3,5 Jahren Beitragszahlung keine Gewinne entstanden sind. Wahrscheinlich wird dir die Gesellschaft einen Stornabzug belasten.