Prüfgenauigkeit Finanzamt

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  1. Avatar von klu897
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    Standard Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Hallo, wie genau ist die heutzutage?

    Nehmen wir an ein Unternehmer lässt eine eig.überflüssige schlechte website von einer Privatperson erstellen.
    Diese Privatperson muss dazu offiziell an einen Hoster einen kleinen Betrag entrichten.
    Der Hoster adressiert in der Rechnung den Unternehmer, jedoch bezahlt die Privatperson den Betrag vom eigenen Konto/Paypal.

    Der Hoster legt die Rechnung beim Steuerberater / Finanzamt vor.
    Nun wird doch geprüft, ob vom Unternehmer das Gegenstück zu der Rechnung vorgelegt wurde (um steuerliche Berechnungen durchzuführen) !? Oder besteht bei so etwas anderweitig Gefahr?

    LG

  2. Avatar von klu897
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    hmm oder gehört der Beitrag woanders hin?

  3. Avatar von klu897
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Wo könnte er denn hingehören?

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Ich verstehe um ehrlich zu sein, nicht so genau was du willst.

  5. Avatar von klu897
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Ich meine das so:

    Der Hoster seine Abrechnungen am Ende des Jahres dem Steuerberater / Finanzamt vor.
    Dort wird doch geprüft, ob der Kunde des Hosters auch eine solche Ab-/Rechnung vorgelegt wurde,
    und wenn nicht wird vermutet, dass der Kunde des Hosters etwas unterschlägt.

    Z.B. um steuerliche Berechnungen durchzuführen.

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Auch wenn ich immer noch nicht sicher bin was du genau meinst.

    Also im Normalfall ist es so, dass das Finanzamt gar nichts prüft und sich mit der Einnahmen / Ausgabenrechnung vom Steuerberater zufrieden gibt. Auch werden die Belege vom Steuerberater im "Normalfall" gar nicht an das Finanzamt übermittelt.

    Es wäre auch gar nicht möglich jede Rechnung vom Gläubiger und Zahlungspflichtigen zu kontrollieren... am Tag werden doch allein in Deutschland viele Millionen an Rechnungen geniert.

    Falls natürlich der Gläubiger oder der Zahlungspflichtige irgendwann mal eine Steuerprüfung vom Finanzamt bekommt, können die ein "Quertest" machen und dies somit auch raus finden.

    LG esco

    Ps.: Wieso gibt die Privatperson nicht einfach die Kosten in Form einer Rechnung an den Unternehmer / Firma weiter?

  7. Avatar von Weighting
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    ich verstehe was gemeint ist. das musterbeispiel wäre: ein freund hat mir etwas geschäftliches repariert und ich hab ihm das geld auf sein konto gebucht. jetzt möchte ich diese kosten steuermindernd wirksam machen, indem ich sie bei der steuererklärung angebe. ich weiß aber genau, dass der freund dies nirgends verbucht hat. in dem fall könnte der freund vielleicht unnötigerweise von seinem finanzamt probleme bekommen, und das will ich ja in keinem fall. da muss man immer abwägen. im zweifel dann diese kosten nicht dem finanzamt vorlegen.

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Zitat Zitat von Weighting
    ich verstehe was gemeint ist. das musterbeispiel wäre: ein freund hat mir etwas geschäftliches repariert und ich hab ihm das geld auf sein konto gebucht. jetzt möchte ich diese kosten steuermindernd wirksam machen, indem ich sie bei der steuererklärung angebe. ich weiß aber genau, dass der freund dies nirgends verbucht hat. in dem fall könnte der freund vielleicht unnötigerweise von seinem finanzamt probleme bekommen, und das will ich ja in keinem fall. da muss man immer abwägen. im zweifel dann diese kosten nicht dem finanzamt vorlegen.
    Ja so ähnlich dachte ich es mir dann schon. Darauf bezieht sich auch meine Antwort.

  9. Avatar von klu897
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    Standard AW: Prüfgenauigkeit Finanzamt

    Danke für die Erläuterungen
    Sehr gut verständlich

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