Abgeltungssteuer

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  1. Avatar von wosik97
    wosik97 ist offline
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    Standard Abgeltungssteuer

    Ich liege bei meinem Tagesgeldkonto in diesem Jahr bei über 801€ an Kapitalerträgen. Im August diesen Jahres habe ich geheiratet. Das Konto läuft aber nur auf meinen Namen. Bleibt der Freibetrag dann weiterhin bei 801€? Oder erhöht er sich auf das doppelte?

  2. Avatar von Andi25
    Andi25 ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Abgeltungssteuer

    Auf jeden Fall bist du über dem Freibetrag. Aber da du geheiratet hast, erhalten beide Ehegatten zusammen einen doppelten Pauschbetrag in Höhe von 1.602 €. Wenn es sich um ein privates Sparkonto handelt, greift das Abgeltungsverfahren nach wie vor. Das Abgeltungsverfahren besagt, dass die Banken 25 % KapESt einbehalten und an das Finanzamt abführen müssen. Dadurch werden alle Erträge aus Kapitalvermögen, die über den Sparerpauschbetrag hinausgeben, nicht bei der steuerlichen Anrechnung berücksichtigt.

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