Hallo,
ich bin seit 2 Jahren in der PKV und werde mich ab Januar auch selbständig machen. Ich rutsche dann mit meinem Verdienst im Angestelltenverhältnis für nur noch 30 Std. pro Woche unter die für 2013 vorgesehene Beitragsbemessungsgrenze. Muss ich dann zwangsläufig sofort in die GKV? Oder erst nach 12 Monaten? Oder kann ich sogar in der PKV bleiben? In ca. 1 Jahr würde mein Gehalt ggf. wieder über der Grenze liegen...