Wechselpflicht PKV - GKV

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  1. Avatar von Kingo
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    Standard Wechselpflicht PKV - GKV

    Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren in der PKV und werde mich ab Januar auch selbständig machen. Ich rutsche dann mit meinem Verdienst im Angestelltenverhältnis für nur noch 30 Std. pro Woche unter die für 2013 vorgesehene Beitragsbemessungsgrenze. Muss ich dann zwangsläufig sofort in die GKV? Oder erst nach 12 Monaten? Oder kann ich sogar in der PKV bleiben? In ca. 1 Jahr würde mein Gehalt ggf. wieder über der Grenze liegen...

  2. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Rufe doch bei deiner PKV an

  3. Avatar von tequila
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Wenn Sie eine vernünftige Antwort haben möchten,nutzen Sie bitte die PN-Funktion.Auch die Herren Niedermeyer (Mike Spezi) oder Reibold werden Ihnen diese Frage mit Sicherheit zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können.
    Sonst verwandeln die bekannten Forentrolle auch diesen Thread in ein Sammelsurium aus Halbwahrheiten,Unwissen und fachlichem Unsinn.

  4. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Vorsicht bei Herausgabe persönlicher Daten. Manche jüngere Herrschaften sind hier auf Abschluß aus

  5. Avatar von tequila
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    So zum Beispiel der user latinl,der ja bekanntermaßen für seine Tippgebertätigkeit Geld bekommt.
    Niemand soll hier persönliche Daten herausgeben.Ich schreibe aber,im Gegensatz zu latinl,keine anderen User aktiv an,um Sie als Kunden zu werben.
    Das ist ein Angebot,um den Sachverhalt in Ruhe zu klären,ohne dass Laien dazwischenfunken.
    Wenn der TO das nicht möchte,kann er es bleiben lassen oder sich mit latinl herumplagen.Der wird dann schon wie üblich zeigen,wie man es besser nicht machen sollte

  6. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Zitat Zitat von tequila
    So zum Beispiel der user latinl,der ja bekanntermaßen für seine Tippgebertätigkeit Geld bekommt.
    Niemand soll hier persönliche Daten herausgeben.Ich schreibe aber,im Gegensatz zu latinl,keine anderen User aktiv an,um Sie als Kunden zu werben.
    Das ist ein Angebot,um den Sachverhalt in Ruhe zu klären,ohne dass Laien dazwischenfunken.
    Wenn der TO das nicht möchte,kann er es bleiben lassen oder sich mit latinl herumplagen.Der wird dann schon wie üblich zeigen,wie man es besser nicht machen sollte

    na na na junger Mann wer schreibt wen aktiv an kannst ja mal escorpio auf mich anspitzen. Als Systemowner und Mod sollte er meine Pns filtern können Nein habe die 2,40 € Gott sei Dank nicht nötig.


    So viele neue Foren, da muß dir schon die Zunge voll sabber raushängen um dein Finanzwissen mit ganz Deutschland zu teilen.

  7. Avatar von tequila
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Ach Quatsch.Ich fühle mich hier pudelwohl.Dein Gewäsch erfüllt mich jedes Mal aufs Neue mit Glückseligkeit.Das reicht mir,ich bin da genügsam.
    Wieviel User hast Du denn heute angebettelt?Deine Proleten-PN an mich vorhin spricht ja wieder Bände.Bewerbe Dich doch mal bei RTL 2 als Pausenclown,die haben die passende Zielgruppe für Dich.

    Aber es ist durchaus interessant zu sehen,wo Du Dich sonst so rumtreibst:
    HOTorNOT - Mehr über mich von latinl
    Also nicht nur auf der Suche nach einem Nebenverdienst,sondern auch auf Partnersuche

    Und hier gleich noch ein passender Thread mit einem überaus treffenden Titel.

    Meine Güte,hast Du viel Zeit,um der Internetwelt mit deiner Tumbheit auf den Wecker zu gehen.
    Es hätte Dir bestimmt nicht geschadet,wenn Du mit Deinem Leben etwas Sinnvolles angestellt hättest.Eine Ausbildung zum Beispiel.Dafür ist es ja nun leider zu spät.
    Aber vielleicht findest Du ja hier eine(n) Partner(in) oder wenigstens ein paar virtuelle Freunde!
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  


  8. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Zitat Zitat von tequila
    Ach Quatsch.Ich fühle mich hier pudelwohl.Dein Gewäsch erfüllt mich jedes Mal aufs Neue mit Glückseligkeit.Das reicht mir,ich bin da genügsam.
    Wieviel User hast Du denn heute angebettelt?Deine Proleten-PN an mich vorhin spricht ja wieder Bände.Bewerbe Dich doch mal bei RTL 2 als Pausenclown,die haben die passende Zielgruppe für Dich.

    Aber es ist durchaus interessant zu sehen,wo Du Dich sonst so rumtreibst:
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    Also nicht nur auf der Suche nach einem Nebenverdienst,sondern auch auf Partnersuche

    na na na junger Mann mach erstmal deine Ausbildung fertig




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    Was glaubst du, denken die Menschen, die dich gut kennen, am ehesten über dich?
    immer posetiv und etwas vorlaut xD

  9. Avatar von Blattzweig
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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Um die Frage zu beantworten ohne, dass man gleich jemanden anschreiben muss oder zunächst soviel unrelevantes liest. Die gemachten Angaben sind nicht klar. Der aktuelle Zustand ist, man ist im Angestelltenverhältnis und in der PKV?

    Wenn man nun nächstes Jahr selbstständig wird, dann kann man in der PKV bleiben, Selbstständige gelten als Versicherungsfrei und somit wäre ein Pflichtwechsel nicht nötig.

    In die GKV wird man meiner Meinung nach verfrachtet, wenn der AG weiß, dass der AN fürs nächste Jahr unter die JAEG kommt bzw. gelangt ab den Zeitpunkt der Unterschreitung in die Pflicht.

    Nun möchte man in der PKV bleiben oder zur GKV wechseln?

  10. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Wenn man nun nächstes Jahr selbstständig wird, dann kann man in der PKV bleiben, Selbstständige gelten als Versicherungsfrei und somit wäre ein Pflichtwechsel nicht nötig.
    Einspruch Euer Ehren!
    Die Ausgangslage ist doch folgende:
    ich bin seit 2 Jahren in der PKV und werde mich ab Januar auch selbständig machen. Ich rutsche dann mit meinem Verdienst im Angestelltenverhältnis für nur noch 30 Std. pro Woche unter die für 2013 vorgesehene Beitragsbemessungsgrenze.
    Um der Versicherungspflicht zu umgehen,muss eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen.Die wird folgendermaßen definiert:
    Hauptberuflich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Für diese Beurteilung ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall abzustellen.
    Maßgeblich für die Feststellung des zukünftigen Status ist also der Umfang der Selbständigkeit!

  11. Avatar von Blattzweig
    Blattzweig ist offline

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    Standard AW: Wechselpflicht PKV - GKV

    Einspruch soll statt gegeben werden.

    Wenn Zitate verwendet werden, sollten auch die Quellen mit angegeben, aber die zitierten Angaben entsprechen der Richtigkeit. Solange man einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ausgeht und die Arbeitszeit verringert und auch unter der JAEG fällt, so ist man Pflichtversichert und man muss in die Gesetzliche.

    Ist man sich sicher in der Selbstständigkeit gut aufgehoben zu sein und wechselt innerhalb einer kurzen Zeit in die Selbstständigkeit kann ein ruhender PKV-Vertrag ausgehandelt werden. Man zahlt eine Art "Reservierungsgebühr" und kann diese später zu den alten Konditionen wieder aktiveren. Jedoch braucht man während dieser Zeit solange man sich im Inland aufhält eine Gesetzliche Krankenversicherung. Man hat dann sozusagen eine Doppelversicherung, wobei die bei der PKV. Besprechen sollte man das mit der PKV selbst.