Gebühren bei Ablösung des Darlehens

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Euronchen
    Euronchen ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.12.2012
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Böse Gebühren bei Ablösung des Darlehens

    Liebe Forengemeinde,

    ich hoffe einen Rat zu bekommen.
    Ich habe fristgemäß und ordnungsgemäß mein Darlehen ( Baufinanzierung) bei meiner alten Bank durch eine Umschuldung der neuen Bank abgelöst.
    Jetzt kommen Forderungen der alten Bank auf mich zu die vorher niemand mit mir besprochen hatte.
    Nicht unerhebliche Gebühren für Notarbankgebühern, Treunhandauftrag, Postversand, Notarkosten für die Abtretung der Grundschuld. Ich habe mich schon etwas belesen. Allerdings gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen.
    Meine Frage muss ich diese Gebühren wirklich ausschliesslich allein tragen?

    Dann wüdre mich interessiern ob es rechtens ist, monatliche Kontogebühren für das Führen des Kreditkontos und jährliche Gebühren für das Führen dieses Kontos zu berechnen?

    An alle Finanzmenschen ein Dankeschön für das Beantworten meiner Frage!!

  2. Avatar von Latinl
    Latinl ist offline

    Title
    Banned
    seit
    31.10.2012
    Ort
    Mainhatten
    Beiträge
    396
    Danke
    24

    Standard AW: Gebühren bei Ablösung des Darlehens

    Hallo,

    pauschal wird es hier Ihnen keiner beantworten. Allerdings haben Sie einen Darlehensvertrag unterschrieben. Dort sind alle Kosten, Gebühren etc. aufgeführt oder auf gültige Sätze der Bank verwiesen.

    Ich gehe stark davon aus das Sie diese Kosten tragen müssen. Ihre Bank wird Ihnen sicherlich nichts erlassen. Sie haben Ja den Finanzierer gewechselt, also warum sollte Sie es tun. Es sei denn Sie haben noch andere Geschäftsbeziehungen wie Girokonto etc, dort. Manchmal wirkt eine Beschwerde oder Kündigung

    Evtl. trägt auch Ihre neue Bank was von den Kosten. Wäre aber auch nur Kulanz

  3. Avatar von Berlinerjung
    Berlinerjung ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    08.12.2012
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    12
    Danke
    0

    Rotes Gesicht Gebühren bei Ablösung oder Kontoführung sind gemäß AGB rechtens

    Ja, das ist leider so. Es gelten halt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Diensleisters. Wirklich schade, dass man von Ihnen so viele Gebühren verlangt.

    Heute sollte man keinen Kredit oder kein Darlehen mehr aufnehmen, wenn die entsprechende Bank keine gebührenfreie Kreditablösung oder gebührenfreie Sondertilgung anbietet. Das ist der Rat, den ich geben kann.

Ähnliche Themen

  1. Forderungen nach Tilgung des Darlehens bei BHW

    Von niewiederBHW im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 07.10.2018, 17:42
  2. Berechnung eines Darlehens

    Von nouse im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.10.2015, 19:14
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.06.2015, 15:49
  4. die Zeit Ihres Darlehens ist

    Von carine im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 25.06.2014, 09:15
  5. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.07.2009, 13:23