1) Kann man die Laufzeit beim KfW 124 nachträglich noch reduzieren, wenn man sich bei der Beantragung für eine langsame Tilgung und somit eine Laufzeit von 35 Jahren entscheidet? Sondertilgung sind bei diesem Programm ja nicht möglich. Aber welche Möglichkeiten bestehen hier bei der Anschlußfinazierung nach Ablauf der Zinsbindung von 10 Jahren?
2) Und welche Zinsbindung sollte man bestenfalls für das zusätzliche Bankdarlehen wählen? Sind hier unterschiedlich lange Zinsbindungen (z.B. KfW 10 Jahre / Bank 15 Jahre) ratsam im Hinblick auf eine freie Bankenwahl bei der Anschlußfinanzierung?
1) Kann man die Laufzeit beim KfW 124 nachträglich noch reduzieren, wenn man sich bei der Beantragung für eine langsame Tilgung und somit eine Laufzeit von 35 Jahren entscheidet? Sondertilgung sind bei diesem Programm ja nicht möglich. Aber welche Möglichkeiten bestehen hier bei der Anschlußfinazierung nach Ablauf der Zinsbindung von 10 Jahren?
2) Und welche Zinsbindung sollte man bestenfalls für das zusätzliche Bankdarlehen wählen? Sind hier unterschiedlich lange Zinsbindungen (z.B. KfW 10 Jahre / Bank 15 Jahre) ratsam im Hinblick auf eine freie Bankenwahl bei der Anschlußfinanzierung?
MfG
1- nein. Einmal festgelegt ist es Fix oder sofort mit Vorfälligkeitsentschädigung fällig. ( wenn die Bank sie rauslässt). Ansonsten Sind sie dem Zinsgott in 10 Jahren ausgeliefert
2- Bei dem Zinsniveau so lange es geht. Also 15 jahre
1) Die Frage bezog sich nicht auf die Zinsbindung sondern auf die Laufzeit des Darlehens. Wenn wir uns jetzt bei der KfW auf die 35-Jahres-Kondition festlegen, können wir dann bei der Anschlussfinanzierung die Tilgung nochmals so anpassen, dass der Kredit z.B. schon 25-30 erledigt wäre?
2) Bei unterschiedlich langen Zinsbindungen der beiden Kredittranchen wären wir dann aber quasi immer dem Prolongationangebot der finanzierenden Bank "ausgeliefert", auch wenn die Anschlussfinanzierung zu diesem Zeitpunkt woanders günstiger wäre !?
während der Zinsbindungszeit haben Sie keine Möglichkeit hinsichtlich der Tilgung etwas zu ändern. Nach Ablauf der 10 Jahresfrist sind Sie ja völlig frei und müßen das Darlehn neu verhandeln.
zu 2) :
Es gibt Banken , die Ihnen auch ein Angebot machen, wenn Ihre Darlehn zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen , aber einfach ist eine Weiterfinanzierung wenn das KfW und die Hauptfinanzierung zeitgleich zusammengefaßt werden können
nochmal zu 1 - natürlich kann man nach 10 jahren die Tilgung so wählen das das Darlehen nach 30-35 jahren getilgt ist, nur müssen Sie bei Zinserhöhung mit einer höheren Rate rechnen.
Zu 1) Es hatte mich nur etwas verwirrt, dass ich mich jetzt schon bei der KfW auf eine Laufzeit von z.B. 35 Jahren festlegen muss, wenn die Zinsbindung doch eh in 10 Jahren endet. Die Laufzeit bei der KfW hat also quasi die selbe Aussagekraft, wie wenn ich bei dem Bankdarlehen festlege, dass ich anfänglich mit 2% p.a. tilgen möchte?
Zu 2) Also wäre es bei dem Bankdarlehen einfacher eine Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren zu vereinbaren?
die Laufzeit bei KfW ist eine kalkulatorische Laufzeit. Bei unterstellten gleichbleibenden Zinsen wird dadurch der Tilgungssatz bei den KfW Darlehen festegelegt, dieser muss ja - je nach Zins - unterschiedlich sein.
Bei einem Festzinsdarlehen allerdings wo der Tilgungssatz vorgegeben ist, errechnet sich anhand des Zinsatzes und des Tilgungssatzes von z.B. 1 % die kalkulatorische Laufzeit!
KfW = Laufzeit vorgegeben, Tilgungssatz wird ermittelt
Bankdarlehen = Tilgungssatz vorgegeben, Laufzeit wird ermittelt
Nach 10 Jahren wird das Darlehen der KfW prolongiert, dies aber nicht mehr über die KfW refinanziert, sondern über die eigene Refinanzierung der Bank. Zu diesem Zeitpunkt kann die Restschuld jederzeit verringert werden, belässt man den Tilgungssatz auf die Ursprungsschuld, legt die Zinserhöhung drauf, verkürzt sich z.B. durch eine Teilablösung oder Sonderzahlung welche die Restschuld verringert die Laufzeit!
Ich sichere für meine Kunden die KfW Restschuld nach 1o Jahren über einen Bausparvertrag ab, hier wähle ich den Tarif, der mit der geringsten Ansparung (mtl. Belastung) die Zuteilung der Restschuld - diese setzt sich dann ja aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen (welches sich mit dem Bausparguthaben nach 10 Jahren erkauft wurde) also der Bausparsumme=Restschuld KfW ( auch die ergibt sich bzw. das ist ja das Bausparguthaben und erkauftes Bauspardarlehen) - zu 2 % ermöglicht, sprich das Bauspardarlehen gibt es zu 2 % bis Ende! Gesamtlaufzeit ca. 19 Jahre mit immer der gleichen Belastung. Vorne Zins-, und Hyporate KfW plus Ansparung Bausparvertrag, hinten Zins-, und Tilgungsrate in einer Summe, sprich Darlehensrate des Bauspardarlehens!
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann werden wir jetzt wohl die Laufzeit von 35 Jahren und somit niedrigst mögliche Tilgung für das KfW-Darlehen wählen. Gleichzeitig kann ja dann der teure Bankkredit höher getilgt werden.
Hier könnte man doch sogar noch zusätzlich Zinsen sparen, wenn man die vollen 5 tilgungsfreien Anlaufjahre ausnutzt und in dieser Zeit die Tilgung für den Bankkredit erhöht? Die meisten Banken erlauben ja inzwischen eine kostenlose Tilgungsänderung nach Ablauf der 5 Jahre, wenn dann die Tilgung für die KfW einsetzt.
Bzgl. des BSV: Wir hatten vor einigen Monaten bereits einen BSV über 50.000,- € abgeschlossen (der ursprüngliche Plan sah einen Neubau in ein paar Jahren vor). Dieser könnte ja auch nach 8 Jahren zur Ablösung der endfälligen Variante des KfW 124 über 50.000,- € verwendet werden. Was halten Sie von dieser Vorgehensweise? Ich denke durch die Tilgungsaussetzung und gleichzeitig niedrige Besparung zu 0,5% Guthabenzinsen würde sich dies wohl eher nicht lohnen...
grundätzlich geht die Tilgung des Hauptdarlehens, welches ja in der Regel teurer ist, vor der Tilgung des KfW Darlehens, beachtet werden sollte aber dass das auch nur bedingt gilt, denn ist die Zinsfestschreibung bei dem Hauptdarlehen größer, tilge ich dann das sicherere Geld. Muss man sehen was einem wichtiger ist, die Sicherheit oder der wirtschtafliche Aspekt in den ersten 10 Jahren.
Tilgungsaussetzung bei der KfW erleichtert die Anfangsbelastung, allerdings - da ja wie erwähnt die kalkulatorische Laufzeit enstcheidend und bei 1 Freihjahr genauso ist wie bei 5 Freijahren - die Belastungn nach 5 Jahren etwas höher, denn die ausgesetzte Tilgung muss dann aufgeholt werden.
Es gibt ja auch noch die 8 Jahre enddfällig bei der KfW, kombiniere ich diese Variante mit Bausparen, kann ein gesicherter Verlauf über ca. 16-18 Jahren mit tollen Konditionen kalkuliert und gestaltet werden. Da ist dann die Zinsspanne zwischen gezahlten (Zinsbelastung aus KfW) und angelegten (Bausparguthabenszins) Zins nicht so hoch, sprich die ausgesetzte Tilgung ist nicht gravierend. Der Gewinn liegt dann im günstigen Anschlusszins und dieser ist dann in Kombination mit den ersten 8 Jahren ausschlaggebend für einen tollen Mischzins über die gesamte Laufzeit!
Schildern sie doch kurz mal die Gesamtkosten/Herstellungskosten/Kaufpreis (somit kurz das Vorhaben) und das ihnen bisher günstigste vorliegende Finanzierungsangebot.
Auch hoffe ich für sie, dass ihr KfW Zins subventioniert ist, sprich günstiger von dem durchleitenden Kreditinstitut (Hauptfinanzierungsbank) weiter gegeben wird. Die Spanne liegt da am Markt - je nach Auswahl der Bank - derzeit bei 0,25 - 0,4 %.