Muss der Urlaub bei Krankheit vom Arbeigeber ausgezahlt werden?
Tag liebe Forumnutzer.
Ich habe normalerweise 30 Tage Urlaub im Jahr und davon in diesem Jahr erst 12 Tage genommen. Danach bin ich leider so schwer am Rücken erkrankt, dass ich seither nicht mehr zur Arbeit gehen konnte. Ich wurde operiert, war zur Kur und in Reha und kann sicher erst Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten. In unserem Betrieb ist es so geregelt, dass der Urlaub immer bis zum Jahresende genommen werden muss. Das werde ich ja nun nicht mehr können und wüsste deshalb gerne, ob mein Arbeitgeber mir den verbleibenden Urlaub daher auszahlen muss. Sollte das der Fall sein, muss der Betrag dann auch versteuert werden? Im Moment bekomme ich ja kein Gehalt, sondern Krankengeld, was ja nicht versteuert wird.
AW: Muss der Urlaub bei Krankheit vom Arbeigeber ausgezahlt werden?
Schau dir mal das Bundesurlaubsgesetz an. Urlaub verfällt grundsätzlich am Ende des Jahres. Ausnahme: Ist es aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich, den Urlaub zu nehmen, kann er bis Ende März übertragen werden. Sprich du nimmst ihn in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres. Ist auch das nicht möglich, gibt es unter bestimmten Umständen einen Möglichkeit der Übertragung bis 30.06.
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Urlaub dient der Erholung und soll in Anspruch genommen werden.
Solltest du noch länger krank sein, bleibt der Anspruch aber bestehen. Das ist allerdings kein Gesetz in Deutschland sondern Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes.