hallo leute,
wir haben im februar ein efh gekauft, das wir auch selbst bewohnen. dass die handwerkerkosten abgesetzt werden können , ist mir klar, aber was ist mit notar, grunderwerbssteuer, courtage?
danke hubertus
Du kannst alle kosten im zusammenhang mit dem Gebäude als Anschaffungskosten Gebäude absetzen. Dazu gehört auch die Grunderwerbssteuer und die Courtage. Um die Anschaffungskosten Gebäude zu ermitteln, musst du zuerst die Anschaffungskosten Grund und Boden abziehen. Notarkosten und die Grundschuld kannst du seperat als Werbungskosten ansetzen.
Hallo,
ich weiss, das ist ein alter Beitrag. Aber falls sich die Frage nicht bereits geklärt hat:
Da es sich um ein eigengenutztes EFH handelt, können die genannten Anschaffungskosten (Maklercourtage, Notar usw.) mE. nicht steuerlich geltend gemacht werden. Anders sähe es aus, wenn das Gebäude gänzlich oder in Teilen vermietet wird (Gewinnerzielungsabsicht). Ggf. also bitte nochmal prüfen.
Richtig ist hingegen, dass Handwerkerkosten (der Lohnanteil, nicht die Materialkosten) in einer eigengenutzten Immobilie bis zu einer gewissen Höchstgrenze abgesetzt werden können.