auch wenn die Pfändung bereits gezahlt wurde und somit erledigt ist, habe ich eine Frage dazu.
vor ein paar Tagen kam eine Pfändung wegen einem Mitarbeiter ins Haus. Diese Pfändung war vom Finanzamt.
Nun ist es so, dass die Firma (GmbH) als Drittschuldner in die Haftung genommen wird und das Finanzamt von dem Mitarbeiter das Gehalt pfänden wollte.
Nun ist es aber so, dass der Name der GmbH aus drei Wörtern besteht aber das Finanzamt das erste Wort nicht drauf geschrieben hat.
Somit ist das Schreiben (als Beispiel) statt an die "Wir freuen uns GmbH" an die "freuen uns GmbH" gerichtet... ist dies ein "Formfehler" und somit ungültig oder gibt es "Formfehler" nur wenn es vom Gericht kommt?
Der Mitarbeiter meint, dass es ein Formfehler ist und man diese Pfändung nicht bearbeiten dürfte, weil man nicht der Gesellschafter der "freuen uns GmbH" ist. Ich bin aber der Meinung, dass dies keine Rolle spielt da man ja ganz genau erkennen kann, an wem dieses Schreiben gerichtet ist und es ja nichts mit dem Gericht zu tun hat.
Wie gesagt, die Pfändung hat sich bereits erledigt aber mich würde es Privat interessieren.