Wann muss die Firma den Arbeitnehmer bei einem Überlassungsvertrag übernehmen?
Ihr Lieben...
ich bin über eine Zeitarbeitsfirma in einem großen Unternehmen beschäftigt.
Mein Vertrag läuft demnächst aus und die Zeitarbeitsfirma hat aber schon signalisiert, dass ich einen Folgevertrag bekommen kann.
Ich würde dann auch im selben Unternehmen weiter arbeiten können.
Mein Ziel ist natürlich, in diesem Unternehmen selbst angestellt zu werden, da hier die Bedingungen eigentlich optimal sind.
Darum wüsste ich gerne, ab wann eine Firma einen Angestellten bei einem Überlassungsvertrag denn nun selber übernehmen muss.
Ist das ab dem zweiten Folgevertrag erst möglich?
AW: Wann muss die Firma den Arbeitnehmer bei einem Überlassungsvertrag übernehmen?
Nein, sie muss garnicht übernehmen. Sie kann dich so lange über die Zeitarbeit einkaufen, wie sie will. Eine Pflicht zur Übernahme gibt es nicht. Wünsche trotzdem viel Glück.
AW: Wann muss die Firma den Arbeitnehmer bei einem Überlassungsvertrag übernehmen?
Genau. Da hilft nur, sich mit den Verantwortlichen beim Kunden (die Firma wo man eingesetzt ist) gut zu stellen und zu hoffen, dass man bei einer freien Stelle (welche nicht über AÜ besetzt wird) berücksichtigt werden kann. Erfahrung im Betrieb kann man dann ja schon vorweisen.
AW: Wann muss die Firma den Arbeitnehmer bei einem Überlassungsvertrag übernehmen?
wobei du auf equal pay pochen kannst. Sprich zumindest das in der Zeitarbeit verdienen was die Stammbelegschaft erhält. Wie es aktuell umgesetzt wird weiß ich nicht. Manche Branchen haben sich verpflichtet zwischen 3-6 Monaten Zeitarbeiter ein selbiges Einkommen zu ermöglichen.