Muss eine Order zum Verkauf von Aktien schriftlich erfolgen?
Vor vielen Jahren habe ich von meinem Onkel Aktien geerbt, die er damals als Vorzugsaktien von seiner Firma erstanden hat. Sie lagen immer schön in einem Depot und ich habe mich weiter nicht darum gekümmert. Jetzt benötige ich aber dringend Geld und möchte diese Aktien nun verkaufen. Da das Depot nicht bei meiner Hausbank besteht und ich zu dieser Bank bisher auch noch gar keinen Kontakt hatte, weiß ich nicht, was notwendig ist, um den Verkauf der Aktien anzuleiern. Reicht es, wenn ich dort anrufe und den Verkauf in Auftrag gebe oder muss ich das Ganze schriftlich erledigen und mich bei der Bank irgendwie noch legitimieren? Wer kann mir helfen???
AW: Muss eine Order zum Verkauf von Aktien schriftlich erfolgen?
Die depotführende Bank! Ruf halt an und nimm Kontakt auf. Grundsätzlich muss eine oder nicht schriftlich erfolgen. Online oder telefonisch geht auch, hängt aber eben von der Bank und deiner Legitimation dort ab.
AW: Muss eine Order zum Verkauf von Aktien schriftlich erfolgen?
Auf jeden Fall musst du dich mal mit der Bank in Verbindung setzen. Wenn du dich seit dem Erben nicht darum gekümmert hast, würde ich an deiner Stelle lieber persönlich dorthin gehen, das ist sowieso der vertrauenserweckendere Eindruck und du kannst dich noch beraten lassen, was du am besten mit den Aktien machen solltest.