Welche Tätigkeiten muss man bei Hartz IV vom Amt annehmen?
Hallo hier im Forum......
Meine Freundin ist jetzt zum zweiten Mal arbeitslos geworden.
Sie hat schon einmal Hartz IV bezogen und danach zum Glück eine Arbeit gefunden.
Jetzt steht sie wieder kurz davor, Hartz IV beantragen zu müssen.
Sie möchte gerne arbeiten, aber natürlich nicht irgendeine Arbeit verrichten.
Kann sie das vor dem Arbeitsamt auch vertreten oder wird sie dort gezwungen, jede Arbeit
anzunehmen, die man ihr anbietet?
Sie ist sehr flexibel, aber sie möchte natürlich ungerne als Putzkraft eingesetzt werden.
Hat das Arbeitsamt das Recht, ihr den Bezug von Hartz IV zu verweigern oder zu kürzen,
wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht annimmt?
Aber aus meinem Umfeld und eigener Erfahrung (ist immer vom Jobvermittler und der Stadt abhängig) habe ich den Eindruck, dass diese Maßnahmen erst angewendet werden, wenn man schon einige Zeit arbeitslos ist (1 Jahr). Solange man zeigt, dass man selbst aktiv ist - und dann müsste sich ja auch etwas finden lassen - lassen sie einen mit Angeboten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben eigentlich in Ruhe. Also Eigeninitiative zeigen und mit genauen Vorstellungen und Alternativen zum Beratungsgespräch und dem Jobberater das Gefühl geben, man weiß was man will.
AW: Welche Tätigkeiten muss man bei Hartz IV vom Amt annehmen?
Zitat von Ariene
Solange man zeigt, dass man selbst aktiv ist - und dann müsste sich ja auch etwas finden lassen - lassen sie einen mit Angeboten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben eigentlich in Ruhe.
Mit Arbeit vielleicht - effektive Arbeitsvermittlung ist für die nämlich ein Fremdwort. Aber nicht mit sinnlosen bis schikanösen Maßnahmen.
AW: Welche Tätigkeiten muss man bei Hartz IV vom Amt annehmen?
Die Erfahrung habe ich bisher nicht gemacht, zum Glück. Ich hatte immer Sachbearbeiter, die mich in Ruhe gelassen haben. Die waren froh, mal einen in ihrer Kartei zu haben, um den sie sich nicht kümmern müssen. Aber ich kenne auch Leute die hatten weniger Glück und mussten in der Tat Sinnlosigkeiten über sich ergehen lassen...hat eben auch immer was mit Glück zu tun.
AW: Welche Tätigkeiten muss man bei Hartz IV vom Amt annehmen?
hm man kann ablehnen, aber nur mit trifftigen grund und nach dem dritten ablehnen bekommt man die Bezüge gekürzt. Allerdings Angaben ohne Gewähr, das war eben zu meinr Zeit so und die liegt auch schon anderthalb Jahre zurück.
AW: Welche Tätigkeiten muss man bei Hartz IV vom Amt annehmen?
Zitat von Ariene
Ich hatte immer Sachbearbeiter, die mich in Ruhe gelassen haben. Die waren froh, mal einen in ihrer Kartei zu haben, um den sie sich nicht kümmern müssen.
Gibt's sowas? Wenn ja, dann wo?
Zitat von sitaara
hm man kann ablehnen, aber nur mit trifftigen grund und nach dem dritten ablehnen bekommt man die Bezüge gekürzt.
Leute, erst mal lesen. Wozu habe ich auf die einschlägigen gesetzl. Bestimmungen (Zumutbarkeitskriterien) verlinkt?
Mir konnte der Verein (und seine Vorgänger "Anstalt / Agentur für Arbeit") in 11 Jahren, die ich jetzt arbeitssuchend gemeldet bin, nicht eine auch nur zumutbare Tätigkeit vermitteln, von einer halbwegs "qualifikationsgerechten" ganz zu schweigen. Wer sich auf die verlässt, ist verlassen. Aber für Schnullipips mit Anfassen wie ein Vierteljahres - "Seminar PR - Recruitment" oder eine "Sozialmedizinische Beurteilung meiner Leistungsfähigkeit" durch ihren "Medizinischen Dienst" (die beste Geisterbehörde, die ich je kennen lernen durfte), hatten sie immer Geld. Die "Untersuchung" bestand in der Frage, ob ich diesmal die S-Bahn-Karte bezahlt hätte. "Ja." "Scheiße." (Sorry, ich hab' nur zitiert.) Der "psychiatrische" Teil in meiner Empfehlung an den Psychiater, mal die Leute zu untersuchen, die mich zu ihm geschickt hatten. Ausgerechnet die, die am ehesten an der dauerhaften Beendigung meines Leistungsbezugs interessiert sein müssten, wussten das bislang am wirksamsten zu vereiteln. Nicht drüber nachdenken.
Eine Kürzung haben sie einmal durchgekriegt, aber nur einmal. Jetzt Ende August erst wieder versucht - mein "Fallmanager" mich "eingeladen". Ich zitiere aus meinem Antwortschriebs auf ihre "Sanktionsandrohung":
1. Die Fahrtkosten wären mir zwar erstattet worden, ich war aber nicht in der Lage, sie vorzustrecken und niemand bereit und in der Lage, mir so kurzfristig etwas zu leihen. Diese Situation gegen Monatsende kann als bekannt vorausgesetzt werden, ist außerdem an Hand des E-Mail-Verkehrs zwischen [meinem Fallmanager] und mir vom 25.08. bis 29.08.2012 eindeutig nachvollziehbar. Diese E-Mails gingen auch komplett an die Adresse: jobcenter-lk-starnberg@jobcenter-ge.de
(Sorry, wieso zerrupft die Software dauernd ein Zitat in zweie? Nicht meine Dummheit!)
2. Ich bin verpflichtet, alles in meinen Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, meinen Leistungsbezug auf Dauer zu beenden. Das beinhaltet auch die beidseitige Pflicht, darüber zu beraten (das Prinzip „Fördern und Fordern“). Meine Bemühungen um die einzige Möglichkeit meiner Arbeitsaufnahme sind dem Jobcenter seit Jahren bekannt, aber auch die Einladung zu diesem Termin zielte faktisch nur auf eine weitere Behinderung und Verzögerung ab (wie jede bisherige derartige Maßnahme).
Über diese Gründe hinaus bekunde ich wiederholt meine Bereitschaft zu einer dringend notwendigen Beratung über meine Arbeitsaufnahme. Demzufolge ist zur Ermittlung des tatsächlichen Hergangs der Ereignisse und für die Entscheidungsfindung des Jobcenters über zukünftige Maßnahmen eine ernsthafte Auswertung unserer E-Mails erforderlich.
(In den Mails hatte ich ihnen u.a. empfohlen, mal ein bisschen auf den "Fallmanager" aufzupassen, weil er offensichtlich gerade wieder mal selber sein schwierigster Fall war. )
Was meint ihr, was ich bis heute darauf zu hören oder zu lesen kriegte? Nicht einen Piep!