Welche Befugnisse hat ein Betriebsrat bei der Festlegung der Arbeitszeit?
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit einem sehr engagierten Betriebsrat. Immer nach den Herbstferien legen unsere Chefs die Arbeitszeiten neu fest. Das ist für uns mitunter sehr schwierig, da wir auch Kinder zu versorgen haben. Unser Betriebsrat hat für uns ein offenes Ohr und versucht, uns zu unterstützen. Kann er auch darauf bestehen, dass die Arbeitszeiten nicht ständig geändert werden und wir mehr Planungssicherheit haben? Oder wieweit gehen seine Befugnisse?
AW: Welche Befugnisse hat ein Betriebsrat bei der Festlegung der Arbeitszeit?
Hi, wir sind hier in der sogenannten erzwingbaren Mitbestimmung:
BetrVG 87.2 BetrVG - Einzelnorm
Im Klartext: Ja, kann er. Der Arbeitgeber muss diesen Punkt mit dem Betriebsrat verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, wird eine Einigungsstelle einberufen. Die kann sehr teuer und zeitintensiv für den Arbeitgeber werden und am Ende gibt es einen Spruch der Einigungsstelle, der für Betriebsrat und Arbeitgeber bindend ist. Allein die Drohung reicht meistens, um sich mit dem Betriebsrat zu einigen. Am Ende stünde dann eine (Gesamt)Betriebsvereinbarung mit einer entsprechenden Regelung zum Thema Arbeitszeit. Der BR sollte sich vorher unbedingt schulen lassen. Das Thema ist nicht trivial.