BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

+ Antworten
12Antworten
  1. Avatar von miky10
    miky10 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    15.11.2012
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Hallo,
    es gibt ja ein aktuelles BGH Urteil IV ZR 202/10 zu den Rückkaufwerten bei Lebensversicherungen.

    Ich habe die Versicherung angeschrieben, da ich eine LV in 2009 gekündigt habe, und habe die Nachforderung des Stornoabzuges gestellt.
    Nun kam die Antwort, das man die aktuellen Urteile dazu aus 2005 und 2007 berücksichtigt hätte und keine weitere Nachzahlung zu erkennen wäre.

    Ich frage mich, kann ich dieser Aussage vertrauen ? Ist es korrekt, das man aus dem Urteil von 2012 keine weitere Ansprüche mehr hat. Komischerweise wird darauf hingewiesen, das Lebensversicherungen die spätestens in 2009 gekündigt wurden sich auf dieses Urteil beziehen können.

    Kann mir hier einer weiterhelfen ? Hat jemand Erfahrung. Ich traue der Aussage der Versicherung nicht.

    Danke

  2. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Bei einer Kündigung in 2009 verjährt am 31.12.2012 der Anspruch und es wird dann seeeeehr schwierig.
    Das die Versicherung nicht freiwillig zahlt, sollte klar sein. Sie wird sich mit Händen und Füssen wehren.
    Bleibt nur, den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten, mit einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten und länger, wobei hier wieder das Problem mit der Verjährung auftreten könnte.
    Oder gleich Anwalt.
    Oder sich mal an den Kläger (Verbraucherzentrale) wenden.

    Habe auch Stornogebühren zurück gefordert. Frist läuft am 20.11.2012 aus. Mal sehen was bei raus kommt. Werde berichten.

    Falls jemand auch Erfahrungen bzgl. dieser Sachlage gesammelt hat, bitte dies hier mitteilen.

    fvf-makler

  3. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Hatte vergessen, den Link einzustellen, welche Klauseln genau betroffen sind.

    https://www.vzhh.de/versicherungen/28...20202%2010.pdf

    Gestern wurde wieder ein Urteil erwirkt, diesmal gegen die Ergo.
    Da fast alle Versicherungsgesellschaften die gleichen Klauseln benutzen/benutzten (werden durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erarbeitet), bin ich sehr zuversichtlich.
    Die Klausel meines Vertrages bzgl. Stornogebühr stimmt jedenfalls mit der vom BGH Beanstandeten und von der Generali verwendeten überein.



    fvf-makler

  4. Avatar von miky10
    miky10 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    15.11.2012
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Ich habe folgende Seite gefunden. my-experten.de/?id=3293
    Was ich immer noch nicht verstehe ist, gibt es laut dem Urteil vom BGH Jahr 2012 nun einen "Nachschlag", weil sonst macht es keinen Sinn. Meine ehemalige Vericherung schrieb mir, man hätte meine Vertragsbeendigung nach den Anforderungen der BGH Urteile aus 2005 und 2007 abgerechnet und das wars.
    Was sagt uns das Urteil aus 2012 ? Das man hier nun nochmal was rausholen kann ?
    Sonst verstehe ich die ganze Sache nicht

  5. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Nach meinem Kenntnisstand sind die in dem Link genannten Klauseln nicht rechtens, somit wirkungslos. Demnach darf in Bezug auf vorzeitiger Kündigung überhaupt keine Stornogebühr erhoben werden.

    fvf-makler

  6. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Stellen sie bitte Zahlen ein (eingezahlte Beiträge, Rückkaufswert in 2009, Höhe des Stornoabzugs, Art der Versicherung).

    fvf-makler

  7. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.07.2012
    Beiträge
    642
    Danke
    95

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Ich werde das Thema mal hoch holen.
    Habe heute eine Rückzahlung von 2 Lebensversicherungen erhalten. Diese habe ich in 2009 gekündigt. Es handelt sich um die PB Versicherungen und erhalten habe ich ca. 1100 Euro. Ein offizielles Schreiben erwarte ich noch.

    Na, da hat sich das Drängeln und Drohen doch gelohnt.

  8. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Ravemaster, sind das alte BHW-Versicherungen?

    Bzgl. ausgezahltem Rückkaufwert und Stornoabzug muss unterschieden werden.
    Aktuell heisst es, dass ca. die Hälfte der eingezahlten Beiträge (bei reiner LV/RV) bei Kündigung erstattet werden müssen.
    Weiter verlangen einige Gesellschaften noch eine Stornogebühr (wie bei mir auch) und haben dies mit einer "beanstandeten Klausel" begründet. Diese habe ich zurückgefordert und auch eine Antwort erhalten. Darin war geschrieben, dass ich mich noch gedulden soll, da die Rechtsabteilung momentan die Sachlage prüft.

    fvf-makler

  9. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.07.2012
    Beiträge
    642
    Danke
    95

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Zitat Zitat von fvf-makler
    Ravemaster, sind das alte BHW-Versicherungen?
    Korrekt. Lief damals alles über die BHW bis dann die Übernahme durch die Postbank kam.

    Aktuell habe ich noch die AachenMünchener Lebensversicherung AG (Generali) am Laufen. Gegen die Generali wurde ja bereits ein Urteil gesprochen. Das habe ich denen natürlich mal gleich aufs Brot geschmiert...
    Naja, einen schriftlichen Verzicht auf Einrede der Verjährung habe ich bereits von denen erhalten...werde im neuen Jahr nochmal freundlich erinnern.

  10. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.03.2010
    Ort
    Eichenzell/Fulda/Hessen
    Beiträge
    108
    Danke
    12

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Bzgl. alte BHW-Versicherung war dies bestimmt eine, bei der der Beitrag variieren konnte (Bsp. Höchstbeitrag 250€, Zahlbeitrag 50€).
    Solche Versicherungen habe ich schon öfter auf meinem Schreibtisch gehabt. Die Abschlussgebühren wurden immer auf Basis Höchstbeitrag berechnet, so dass selbst nach 10 Jahren noch kein Rückkaufswert vorhanden war. Dies ist mal wieder ein Beweis, wie erfinderisch die Versicherungsgesellschaften sind. Natürlich nur zum Wohl des Kunden, kann er doch auch zu einem späteren Zeitpunkt seine "steuerfreie" Versicherung aufstocken. Die Negativerscheinungen wurden jedoch nicht genannt.

    Die Reaktion der PB war wie bei dir die gleiche. Ohne zu Murren gab es eine Neuberechnung mit entsprechendem Rückkaufswert bzw. Vertragsguthaben.
    Aber dies ist ein gues Beispiel, wie kreativ einige Gesellschaften sind, um im Interesse des Kunden zu handeln. Für mich ist das reine "Schimpfwort". Gehört eigentlich vors Gericht.

    fvf-makler

  11. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS


  12. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.07.2012
    Beiträge
    642
    Danke
    95

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Auch von mir noch ein kleines Update:
    Heute ein Schreiben von der AachenMünchener (Generali) im Briefkasten gehabt. Man ist nach Neuberechnung in der Lage eine Summe von ca. 350,- an mich zu überweisen. Handelte sich hierbei um eine fondsgebundene Rentenversicherung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Eingezahlt habe ich 5 Monate á ca. 100,- vom Bruttogehalt. Nach Abzug von Lohnnebenkosten die nun natürlich noch kommen, immer noch besser wie 0.

    Allerdings wollen die den Versicherungsschein im Original haben. Diesen habe ich nie erhalten, da mein Ex-Arbeitgeber den aufbewahrt hatte. Nun darf ich also da nachhaken...was wenn die das Teil nicht mehr haben oder sich weigern, da die ja auch Sozialversicherung für mich nun nachzahlen müssen. Weiss das jemand?

  13. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: BGH Urteil Rückkaufwert LV / Antwort d. VS

    Ruhig Blut....Falls der Schein wirklich verlustig gegangen sein sollte,kann der AG eine Erklärung verfassen,in dem er den Verlust anzeigt und gleichzeitig sämtliche bestehenden Ansprüche aus dem Originalversicherungsschein für null und nichtig erklärt werden.
    Das sollte normalerweise der Generali genügen.

Ähnliche Themen

  1. Urteil BGH XI ZR 309/16 - unterschätzte Wirkung auf Widerrufsrecht

    Von RAGoepfert im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.10.2018, 16:51
  2. Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 16.11.2015, 20:09
  3. Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung

    Von tomrossi im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.08.2014, 19:14
  4. Rückkaufwert Lebensversicherung

    Von Fuxi im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.10.2012, 14:26
  5. Rückkaufwert einer gekündigten Fondgebundenen Rente?

    Von Deebee im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.02.2009, 10:12