Hallo,
es gibt ja ein aktuelles BGH Urteil IV ZR 202/10 zu den Rückkaufwerten bei Lebensversicherungen.
Ich habe die Versicherung angeschrieben, da ich eine LV in 2009 gekündigt habe, und habe die Nachforderung des Stornoabzuges gestellt.
Nun kam die Antwort, das man die aktuellen Urteile dazu aus 2005 und 2007 berücksichtigt hätte und keine weitere Nachzahlung zu erkennen wäre.
Ich frage mich, kann ich dieser Aussage vertrauen ? Ist es korrekt, das man aus dem Urteil von 2012 keine weitere Ansprüche mehr hat. Komischerweise wird darauf hingewiesen, das Lebensversicherungen die spätestens in 2009 gekündigt wurden sich auf dieses Urteil beziehen können.
Kann mir hier einer weiterhelfen ? Hat jemand Erfahrung. Ich traue der Aussage der Versicherung nicht.
Danke