Hallo,
bedeutet das in der Praxis:
1. Der AN schließt eine BAV in Form einer U-Kasse ab?
Ja, die U-Kasse die der AG gründet. Somit hat der AG auch noch eine Steuerersparnis.
2. Der AG gibt eine Versorgungszusage an den AN ab?
Ja, mit z.B. 3,5% jährliche Verzinsung auf die Entgeltumwandlung inkl. SV-ERsparnis vom AG.
3. Die Beiträge des AN werden nicht über irgendein Sammelbecken am Kapitalmarkt investiert, sondern stehen dem Unternehmen als Fremdkapital zur Verfügung?
Entweder Fremdkapital fürs Unternehmen oder es wird am Kapitalmarkt investiert (zweiteres ist gängige Praxis), ABER nicht in eine Versicherung. Die Kosten für den Kapitalmarkt und die Verwaltungskosten der U-Kasse trägt der AG, somit bezahlt der AN nicht einen Cent Kosten für seine bAV.
4. Das Unternehmen schließt ein Versicherung gegen den Fall ab, dass es die Forderung des AN nicht bedienen kann?
Ja.
5. Wenn das Unternehmen dazu in der Lage ist, dann zahlt es aus seinem Geschäftsergebnis die vereinbarte Versorgungsleistung?
Ja, oder aus dem angelegten Geld des Kapitalmarktes. Da der AG ja die Altersstruktur seiner AN kennt, weiß er schon heute in welchem Jahr er welche Zusage erfüllen muss, daher kann man planen.
Dann Frage ich mich, warum das Unternehmen überhaupt bestrebt sein sollte, die Zusage erfüllen zu können. Wäre doch für alle beteiligten (außer dem Versicherer) das netteste, wenn die Versicherung einspringen würde.
Wir wissen aber, dass die Versicherer auch nicht auf dem Bauch schlafen und es so einfach nicht sein wird.
Natürlich geht das nicht so einfach
Im Normalfall zahlt die Versicherung nur die Versorgungsleistung bei Insolvenz des Unternehmens im Leistungsjahr oder bei Zahlungsunfähigkeit. Zusätzlich ist das "am Kapitalmarkt" investierte Geld der U-Kasse insolvenzgeschützt.
Liegen hier nicht Risiken für den AN?
Wo? Der AN bekommt eine zugesagte Rendite genannt und diese Zusage ist gegen alle Eventualitäten abgesichert.
Sind das nicht ähnliche Probleme, wie bei der Pensionszusage?
Für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe, deren Fortbestand über Jahrzehnte nicht sicher gestellt ist (was er bei größeren Unternehmen ja auch nicht wirklich ist...), scheint das mit erheblichen Risiken für den AN verbunden zu sein.
Warum? Die Leistungszusage ist ab dem ersten Monat gesetzlich unverfallbar und insolvenzgeschützt.
Was, wenn das Unternehmen z.B. 10 Jahre vor Rentenbeginn insolvent wird und eine Versicherungsbedingung nicht erfüllt hat (z.B. einen Beitrag nicht gezahlt..)?
Es gibt eine Verwaltungsstelle die sich um die Verwaltung dieser U-Kassen kümmert. Diese schickt dem AG einmal p.a. eine Rechnung für die Verwaltung inkl. Beitrag für die Absicherung. Falls der AG nicht zahlt, wird die Entgeltumwandlung zeitnah gestoppt (wie bei einem AG-Wechsel).
Gruß Paule