Sind die Selbstauskünfte bei der Schufa genauso wie Auskünfte an Dritte
Für einen Mietvertrag meines Eisenbahn-Vereins brauchten wir von der Schufa eine Selbstauskunft über den Verein. Die wurde uns auch problemlos und schnell zur Verfügung gestellt.
Da ich eine solche Auskunft vorher noch nie beantragt hatte, war ich doch ein wenig erstaunt.
Sind die Inhalte die gleichen, wie die, die von der Schufa auch an Dritte weitergegeben werden, wenn sie über einen Kunden anfragen?
Die Auskunft ist ja doch sehr umfangreich und die Banken müssen ja nicht alles über den Kunden erfahren.
In einer Selbstauskunft müsste doch eigentlich dann mehr stehen als in einer Auskunft an andere. Wer kann mir das beantworten?