Zahlt die private Haftpflicht bei Schäden am fremden Telefon?
Vorgestern war ich bei der Freundin meiner Frau eingeladen.
Wir saßen auf der Terrasse und auf dem Tisch lag ein Telefon,
das zu einer ISDN-Anlage gehört.
Leider ist es mir beim Aufstehen auf den Terrassenboden gefallen
und seitdem kaputt.
Ich muss den Freunden jetzt natürlich ein Telefon ersetzen.
Das Gerät ist nicht ganz billig, weil es eben auch zu einer Anlage gehörte.
Allerdings war es auch schon ein älteres Modell.
Kann ich diesen Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung melden
oder verlangt sie dann eine Rechnung des alten Telefons?
Die gibt es nämlich nicht mehr...PittiLo
AW: Zahlt die private Haftpflicht bei Schäden am fremden Telefon?
Hallo PittiLo
Offensichtlich sind Sie in diesem Fall haftpflichtig. Daher können Sie diesen Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden und die Eigentümer des Telefons haben sehr gute Chancen das Gerät erstattet zu bekommen.
Allerdings sind Sie immer nur verpflichtet den Zeitwert eines beschädigten Gerätes zu ersetzen. Daher wird Ihre Versicherung auch nicht mehr zahlen.
Um den Wert festzustellen geben Sie der Versicherung einfach die genaue Bezeichnung des Gerätes und das ungefähre Kaufdatum.
Die Geschädigten sollten das Gerät bis zur Erstattung aufheben, da sie es eventuell an die Versicherung schicken müssen.