Grunderwerbssteuer - Sonderfall !?

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  1. Avatar von Wonderer
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    Standard Grunderwerbssteuer - Sonderfall !?

    Hallo @ All,
    ich kaufe die Wohnung von meiner Mutter im Dez. 2012 zusammen mit meiner "noch" Freundin ! Wir heiraten jedoch "erst" im Mai 2013 .... wie gestaltet sich nun die Grundsteuer in diesem Fall ??
    - Müssen wir 50 % bezahlen da wir noch nicht verheiratet sind ?
    - bekomme ich evtl. die 50 % wieder zurück nach der Hochzeit ?
    - Kaufpreis sind 128000 Euro, der 50% Anteil der G-Steuer wären 2240 Euro , ich habe gelesen das erst ab 2500 Euro G-Steuer bezahlt werden muss, wie verhält es sich damit.
    Leider kann ich nicht bis zur Hochzeit warten , ich kann max. bis Anfang Januar 2013 warten , würde dies etwas bringen - ändern an der Sachlage ?
    Danke für eure Antworten
    mfG
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  2. Avatar von Dahut
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    Standard AW: Grunderwerbssteuer - Sonderfall !?

    In dem Thema bin ich auch noch Neuling, aber so weit ich weiß, fällt die Grunderwerbsteuer in jedem Fall an und immer gleich hoch aus (zwischen 3,5 und 5,5 % des Kaufpreises je nach Stadt/Bundesland) und muss auf jeden Fall bei Kauf bezahlt werden. Sie kann dann allerdings in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Und da macht die Heirat einen Unterschied. Dieses Jahr wirst du noch allein veranschlagt, ab nächstem Jahr müsst ihr gemeinsam eine Steuererklärung abgeben. Da könnte es je nach Euren Einkommensverhältnissen Sinn machen, mit dem Kauf bis Januar zu warten. Im Zweifel würde ich vorher einen Steuerberater fragen.
    Es könnte ja auch sein, dass deine Freundin deutlich mehr verdient als du, dann wäre es wohl besser, noch in diesem Jahr zu kaufen.

  3. Avatar von GeorgPuetz
    GeorgPuetz ist offline

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    Standard AW: Grunderwerbssteuer - Sonderfall !?

    §3 Nr. 6 GrEStG sagt, dass der Erwerb durch eine Person, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt ist, von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

    Nach §1589 Satz 1 BGB sind Personen, deren eine von der anderen abstammt, in gerader Linie verwandt. Das ist bei Ihrer Freundin nicht der Fall und ändert sich auch nicht durch Heirat.

    Wenn Sie beide nun je zur Hälfte kaufen, zahlen Sie auf Ihren Anteil keine GrEst, Ihre Freundin auf deren Anteil aber wohl.

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