Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

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  1. Avatar von Mentalist03
    Mentalist03

    Standard Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Hallo Leute,


    mir geht eine Stern-TV-Sendung nicht mehr aus dem Kopf, in der zu sehen war, dass dort Jugendliche im Internet Verträge abgeschlossen haben oder Musik herunter geladen hatten, was nicht legal war.
    Nachdem herausgekommen war, wer sie waren, wurden die Eltern angeschrieben und sollten dann mehrere Tausend Euro dafür bezahlen.
    Ist das rechtlich wirklich haltbar, dass Eltern für ihre jugendlichen Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie nachweislich nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben?
    Jugendliche Kinder kann man doch nicht dauernd bewachen, wenn sie im Internet arbeiten.

  2. Avatar von eichi
    eichi ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen


  3. Avatar von DagobertDuck
    DagobertDuck ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus und die Links habe ich auch nicht weiter verfolgt, aber in meinem eigenen Umfeld war es so, dass ein Junge (14 Jahre alt) auf einer Seite ein Abonnement abgeschlossen hat, dafür nachweislich sein Geburtsdatum falsch angab und dann eine Summe von über 80€ bezahlen sollte (zwar nicht so viel, aber trotzdem schmerzhaft).
    Der Mitarbeiter hat nach einem Telefonat die Summe erlassen, da der Junge nicht geschäftsfähig war; ob dies nun aus Kulanz geschah, kann ich jedoch nicht sagen.

  4. Avatar von F.Poff
    F.Poff ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Dahinter steckt leider eine ganze Abmahnwirtschaft. Das war ja auch das Problem bei vielen ungeschützen W-Lan Zugängen, die von fremden für illegale Aktivitäten missbraucht wurden. Da soll vom Staat jetzt aber Abhilfe geschaffen und der Schaden begrenzt werden.
    Vielleicht ließen sich die Forderungen mildern, aber ich glaube nicht, dass du mit der Aufsichtspflicht unbeschadet davonkommen würdest.

  5. Avatar von DagobertDuck
    DagobertDuck ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Da soll vom Staat jetzt aber Abhilfe geschaffen und der Schaden begrenzt werden.
    Das wäre eine gute Nachricht, hast du vielleicht eine Quelle dazu ?

    Vielleicht ließen sich die Forderungen mildern, aber ich glaube nicht, dass du mit der Aufsichtspflicht unbeschadet davonkommen würdest.
    Kommt drauf an, was für eine Seite es war, wie das Kind vorgegangen ist und wie alt das Kind ist.

  6. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Da soll vom Staat jetzt aber Abhilfe geschaffen und der Schaden begrenzt werden.
    Das ist mir neu? Hat der Staat (Bundesgerichtshof) nicht entschieden, dass der Inhaber für sein Wlan haften muss? bzw. Alternativ "loggen" muss wer dieses nutzt?

  7. Avatar von Dahut
    Dahut ist offline

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    Standard AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen

    Es gab gerade vor ca. 2 Wochen ein Gerichtsurteil dazu, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften müssen, wenn diese illegale Downloads über das Internet verbreiten, solange sie darstellen können, dass sie ihre Kinder über die Rechtslage aufgeklärt haben. In dem Fall hatten die Eltern ihrem 13-jährigen Sohn Filesharing untersagt und glaubten sogar, dies durch technische Mittel verhindert zu haben. Aber der Sohn hat trotzdem tausende von Songtiteln im Internet angeboten. Da der Junge noch nicht strafmündig ist, ging die Abmahnindustrie leider leer aus. Wie schade. ;-)

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