Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen
Hallo Leute,
mir geht eine Stern-TV-Sendung nicht mehr aus dem Kopf, in der zu sehen war, dass dort Jugendliche im Internet Verträge abgeschlossen haben oder Musik herunter geladen hatten, was nicht legal war.
Nachdem herausgekommen war, wer sie waren, wurden die Eltern angeschrieben und sollten dann mehrere Tausend Euro dafür bezahlen.
Ist das rechtlich wirklich haltbar, dass Eltern für ihre jugendlichen Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie nachweislich nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben?
Jugendliche Kinder kann man doch nicht dauernd bewachen, wenn sie im Internet arbeiten.
AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen
Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus und die Links habe ich auch nicht weiter verfolgt, aber in meinem eigenen Umfeld war es so, dass ein Junge (14 Jahre alt) auf einer Seite ein Abonnement abgeschlossen hat, dafür nachweislich sein Geburtsdatum falsch angab und dann eine Summe von über 80€ bezahlen sollte (zwar nicht so viel, aber trotzdem schmerzhaft).
Der Mitarbeiter hat nach einem Telefonat die Summe erlassen, da der Junge nicht geschäftsfähig war; ob dies nun aus Kulanz geschah, kann ich jedoch nicht sagen.
AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen
Dahinter steckt leider eine ganze Abmahnwirtschaft. Das war ja auch das Problem bei vielen ungeschützen W-Lan Zugängen, die von fremden für illegale Aktivitäten missbraucht wurden. Da soll vom Staat jetzt aber Abhilfe geschaffen und der Schaden begrenzt werden.
Vielleicht ließen sich die Forderungen mildern, aber ich glaube nicht, dass du mit der Aufsichtspflicht unbeschadet davonkommen würdest.
AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen
Da soll vom Staat jetzt aber Abhilfe geschaffen und der Schaden begrenzt werden.
Das ist mir neu? Hat der Staat (Bundesgerichtshof) nicht entschieden, dass der Inhaber für sein Wlan haften muss? bzw. Alternativ "loggen" muss wer dieses nutzt?
AW: Muss man für Online-Geschäfte der Kinder im Internet zahlen
Es gab gerade vor ca. 2 Wochen ein Gerichtsurteil dazu, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften müssen, wenn diese illegale Downloads über das Internet verbreiten, solange sie darstellen können, dass sie ihre Kinder über die Rechtslage aufgeklärt haben. In dem Fall hatten die Eltern ihrem 13-jährigen Sohn Filesharing untersagt und glaubten sogar, dies durch technische Mittel verhindert zu haben. Aber der Sohn hat trotzdem tausende von Songtiteln im Internet angeboten. Da der Junge noch nicht strafmündig ist, ging die Abmahnindustrie leider leer aus. Wie schade. ;-)