Kann man die Wohngebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses kündigen?
Guten Tag,
meine Eltern haben ein Haus und dazu natürlich auch logischerweise eine Wohngebäudeversicherung. Sie wollen aber das Haus jetzt verkaufen, weil sie nur noch zu zweit sind und eine Wohnung für sie ausreicht.
Das hat natürlich auch eine Auswirkung auf all ihre Versicherungen. Kann man zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung ohne Weiteres kündigen, wenn das Haus, das hier versichert wird, gar nicht mehr in deren Besitz ist?
Eventuell wäre ja ein neuer Eigentümer auch bereit, die Versicherung zu übernehmen.
AW: Kann man die Wohngebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses kündigen?
Die Versicherung kann zum Ablauf des Versicherungsjahres von den Eltern gekündigt werden. Da dieser Zeitpunkt nur selten mit der Übergabe des Hauses übereinstimmt, kann im Kaufvertrag die "restliche" Kostenfrage geregelt werden. Der Käufer erstattet den Eltern bis zum Kündigungstermin die Kosten.
AW: Kann man die Wohngebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses kündigen?
Wenn das Haus verkauft wird,geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über.Die Eltern sollten das aber dem Versicherer mitteilen.Es besteht hier also ein "Sonderkündigungsrecht" aufgrund einer Veräußerung der versicherten Sache.
So oder ähnlich sollte es in den Bedingungen der Versicherung formuliert sein:
"Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,endet die Versicherung zu dem Zeitpunkt,zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt."
AW: Kann man die Wohngebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses kündigen?
Hallo,
ein Sonderkündigungsrecht für den Verkäufer besteht nicht. Der Käufer tritt in die bestehende Versicherung ein und hat innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang ein Sonderkündigungsrecht.
Möchte man als Verkäufer den nicht selbst verbrauchten Prämienanteil wieder haben, muss man das im Kaufvertrag entsprechend regeln, bzw. berücksichtigen.
AW: Kann man die Wohngebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses kündigen?
Was glauben Sie,warum ich das Sonderkündigungsrecht in Klammern gesetzt habe?
Aber vielleicht möchten noch 5 andere den gleichen Beitrag umformuliert hier posten.