Verändert sich der Arbeitgeberanteil bei Anstieg der Bemessungsgrenze?

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  1. Avatar von Cihan
    Cihan

    Standard Verändert sich der Arbeitgeberanteil bei Anstieg der Bemessungsgrenze?

    Wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt, dann muss doch der Versicherte im Grunde genommen einen höheren Beitrag an die Krankenkasse zahlen, wenn er an dieses Einkommen heranreicht...Oder verstehe ich das falsch? Wenn das so ist, zahlt dann nur der Arbeitnehmer mehr oder muss der Arbeitgeber dann seinen Anteil auch erhöhen? Oder wird der Arbeitgeber-Beitrag auf einem bestimmten Niveau eingefroren, so dass der Arbeitnehmer dann umso mehr zahlen muss?

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Verändert sich der Arbeitgeberanteil bei Anstieg der Bemessungsgrenze?

    Alles richtig verstanden! Steigt die BMG , steigt auch die Beteiligung bis zum maximalen Höchstsatz der GKV.

    mfg
    mike

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