Verändert sich der Arbeitgeberanteil bei Anstieg der Bemessungsgrenze?
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt, dann muss doch der Versicherte im Grunde genommen einen höheren Beitrag an die Krankenkasse zahlen, wenn er an dieses Einkommen heranreicht...Oder verstehe ich das falsch? Wenn das so ist, zahlt dann nur der Arbeitnehmer mehr oder muss der Arbeitgeber dann seinen Anteil auch erhöhen? Oder wird der Arbeitgeber-Beitrag auf einem bestimmten Niveau eingefroren, so dass der Arbeitnehmer dann umso mehr zahlen muss?