Zitat von
Tom1963
Guten Tag.
Ich bin Beamter, ledig, Einkommen brutto 32.000 EUR.
Ab 12/2012 verheiratet, ab 01/2013 verheiratet + 1 Kind und brutto 36000 EUR. Meine Frau ist dann 1 Jahr lang in Elternzeit (650 EUR Elterngeld), ggfs. mit 400 EUR Job.
Seit 10/2012 bespare ich mit 362 EUR einen Bausparvertrag (SH).
Ich beabsichtige, für dieses Jahr (1086 EUR auf Bausparvertrag) sowie für die kommenden Jahre jeweils Bausparförderung zu beantragen.
Fragen:
1. Rechnet man zum Stichtag, d.h. 31.12., den Status verheiratet mit gemeinsamer Veranlagung (ab 2013 + Kind) oder wird gequotelt?
Das komplette Jahr 2012 gilt als verheiratet.
2. Wohnungsbauprämie: sind 8.8%, max. 90 EUR. Wenn man einen weiteren Bausparvertrag hat, kommt da wieder was drauf oder sind die 90 EUR nur 1x nutzbar?
Wohnungsbauprämie = 8.8% auf max. 512 Euro p. A. pro Person. Bei verheirateten also 8,8% von 1.024 Euro (= 90,11 €). Mehr gibt es nicht. Egal wieviele Bausparverträge bespart werden.
3. Arbeitnehmer-Sparzulage: Bekomme ich die auch als Beamter oder nur meine Frau? Bin ja eigentlich kein Arbeitnehmer und sie erhält mit Elterngeld eine Lohnersatzzahlung.
Arbeitnehmersparzulage kann auch ein Beamter erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es auf Vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber auf den VL-Vertrag überwiesen werden. Normalerweise werden 40 Euro VL monatlich eingezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% von 470 Euro (nicht von 480 €). Einkommensgrenze für Verheiratete = 35.800 Euro.
4. Riester-Zulage: Was ist das genau und wie berechnet man das?
Ich weiß jetzt nicht, ob der Bauspar-Fuchs der Schwäbisch Hall riesterfähig ist.
Nicht ganz einfach in der Kürze zu erläutern. Für Riester gibt eigene Tarife bei den Bausparkassen. Diese Tarife sind zertifiziert und ausdrücklich für das 'Riestern' vorgesehen.
Die Berechnung ist vom Vorjahreseinkommen abhängig. Da die Hochzeit in 2012 erfolgt, zählt auch hier das gesamte Jahr als verheiratet.
Es wird unterschieden zwischen unmittelbar (~Sozialversicherungspflichtige) und mittelbar Berechtigte (= Ehepartner von einem unmittelbar Berechtigten). Die Kindererziehungszeit von drei Jahren pro Kind zählt ebenfalls als unmittelbar. Jeder Riestersparer benötigt einen eigenen, auf seinen Namen laufenden Vertrag.
Beispiel für 2012: Er, Vorjahreseink. = 32.000 Euro
4% vom Vorjahreseinkommen = 1.280 Euro
abz. Grundzulage i. H. von 154 Euro, ergibt eine eigene Einzahlung in 2012 von 1.126 Euro. Werden weniger als 1.126 Euro eingezahlt, gibt es die Grundzulage von 154 Euro nur anteilig.
Die Berechnung für die Ehefrau ist identisch, mit deren Vorjahreseinkommen.
In der Folge gibt es pro Kind ab 2008 geboren eine Kinderzulage von 300 Euro.
Das nur auf die Schnelle und in Kürze. Riester ist sehr komplex und leider auch etwas kompliziert.
Muss ich da überall vorher noch etwas machen oder kann ich die Zulagen einfach im Frühjahr 2013 beantragen?
Alle Einzahlungen (VL, WOP, Riester) sind in diesem Jahr zu leisten. Die Beantragung kann/sollte im nächsten Jahr erfolgen.
Danke, Thomas