Wie ist die Vertretungspflicht einer Rechtschutzversicherung bei Schuld???
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Wie ist die Vertretungspflicht einer Rechtschutzversicherung bei Schuld???
Ich wäge schon seit langem ab, ob es wohl für mich sinnvoll sein könnte, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Es gibt ja viele gute Gründe dafür und einige kenne ich auch schon aus eigener Erfahrung.
Aber sie ist ja auch ziemlich teuer und es hat ja nun auch noch lange nicht jeder eine solche Versicherung.
Was mir noch nicht ganz klar ist, ist die Ausdehnung des Bereichs, in dem die Versicherung die Vertretung übernimmt.
Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt, bei der ich in der Hauptsache die Schuld trage?
Werde ich dann von der Versicherung immer noch vertreten?
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