Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Hallo,
vor kurzem wurde ja entschieden, daß Bearbeitungsgebühren für Kredite, die von vielen Banken und Sparkassen berechnet wurden, unrechtmäßig sind und daß die Banken diese Gelder den Kunden zurückerstatten sollen. Das scheint ja nur "in den seltensten Fällen" tatsächlich ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu klappen / geklappt zu haben.
Wir sind Unternehmer und haben für viele Kredite in der Vergangenheit VIELE Bearbeitungsgebühren zahlen müssen. ( 5-stellig!!!!!!)
Nachfrage beim Anwalt - nachdem die Frist zur Rückerstattung verstrichen war - ergab, bzw. schlug er vor, notfalls eine Sammelklage gegen die Sparkasse XYZ zu machen ( vorher aber erst nochmal "freundlich" an den Brief erinnern und nochmals Frist setzen).
Wer kann denn seine eigenen - negativen oder positiven - Erlebnisse, bezüglich der Rückforderung der Gebühren, mit mir teilen? Und ggfl. Tips geben?
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Zum einen gibt es bereits in einem anderen Thread ausführliche Informationen hierüber. Zum anderen könnte es sein, dass das Urteil lediglich den privaten Bereich (BGB) betrifft und nicht den gewerblichen (HGB). Ich denke, dass hier eine Beratung bei einem Fachanwalt nötig sein wird.
Ich selber habe meine Gebühren erhalten. Es handelte sich um die readybank. Ein Arbeitskollege hat von easycredit seine Gebühren erhalten. Viele andere Banken mussten mittlerweile vor einigen OLG´s Niederlagen einstecken.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Zitat von Regen
Wir haben uns entschlossen, den Aufwand und die Nerven, die das kostet, nicht zu investieren..
Musterschreiben aus dem Netz laden, anpassen, unterschreiben, abschicken. Mich kostet das nicht viele Nerven, lediglich 20 Minuten Aufwand (mit Postgang). Kommt aber natürlich auf den Betrag an. Ich selber wäre niemals vor Gericht gezogen wegen diesem Betrag. Aber die 55 Cent Porto waren es mit wert.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Hallo, ich habe am Freitag allein Klage bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingereicht.
Das kann man auch ohne Anwalt tun, wenn man sich ein bisschen auskennt.
Ich sehe gar nicht ein, das die Banken immer gewinnen sollten. Gleich vorher aufgeben?..nee, nicht mit mir.
Jetzt gibt es Urteile und die sind für den Verbraucher, also Klage ich auch.
Was habe ich schon zu verlieren?
Die Mnanger bekommen ständig Geld in den H.... geschoben und unser eins bekommt nichts?
Nun haben sie uns auch noch betrogen und sollen das Geld auch noch behalten?..sehe ich gar nicht ein!
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Für ein paar Euro fünzig wird sich das nicht lohnen, das wissen auch die Banken und stellen sich erst mal taub und blind. Wenn es sich aber wirklich um höhere Beträge geht, lohnt sich auch der Gang zum Anwalt.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Es lohnt immer!
Egal wie Hoch der Betrag ist!
Ich lasse mich doch nicht einschüchtern und gebe den Banken freiwillig mein Geld.
Nun haben Gerichte für die Verbraucher gesprochen, also hole ich mir mein Recht.
Egal! Nur wenn man absolut keine Ahnung von Rechtsprechung hat, sollte man ein Anwalt nehmen.
Und wenn etwas verjährt ist, kann man eh aufgeben.
Weil man dann kein Recht mehr hat.
Das ist als wenn man ein Diebstahl begangen hat. Die verjährung beträgt 5 Jahre.
Man kann nach der verjährung niemanden mehr anklagen.
Aber bei der Bearbeitungsgebühr ist die Frist 10 Jahre.
Also Klage ich auch.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Hi Leute,
am 27.3.2013 hat das Amtsgericht Mönchengladbach mir gegen die Santander Consumer Bank Recht gegeben.
Die Bank muss mir nun die 511 € plus 5 % Zinsen zurück zahlen.
Wie schon geschrieben. ES LOHNT SICH IMMER!!!
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Zitat von amore
Hi Leute,
am 27.3.2013 hat das Amtsgericht Mönchengladbach mir gegen die Santander Consumer Bank Recht gegeben.
Die Bank muss mir nun die 511 € plus 5 % Zinsen zurück zahlen.
Wie schon geschrieben. ES LOHNT SICH IMMER!!!
War das ein Anerkenntnisurteil? Hast Du das komplett ohne Anwalt durchgezogen? Hast Du das Geld schon zurückerstattet bekommen?
Da ich auch eine Klage laufen habe, wurde mich interessieren, wie das alles abgelaufen ist.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Da der Streitwert unter 1000,- € lag, kann ein Richter ohne Verhandlung recht sprechen.
Das lag beim Richter.Ergo, Ohne Verhandlung.
Der entschied das ich das Geld erstattet bekomme und das ich 5 % Zinsen bekomme, jedoch nicht ab Kreditdatum, weil man dieses nicht im Vertrag sehen kann, wann die Zinsen zuerst berechnet wurden.
Jedoch wurde schon nach 3 Tagen das Urteil Rechtskräftig gesprochen.
Alles ohne Anwalt.
Ich habe schon mal allein vor Gericht gewonnen.Jedoch vor dem Arbeitsgericht.
Ich befasse mich mit so was.
Mir macht das etwas spass.
Ich mache das als Hobby . Ausländerrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Hi,
wieso das nun schneller ging weiss ich auch nicht, wahrscheinlich weil die Ablaufzeit von 10 Jahren am 30.04.2013 war.
Ausserdem habe ich daran nichts verdient, wie ein Anwalt das tut.
Gruß
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Die Bearbeitungsgebür darf nicht 10 Jahre zurück sein..sprich du nimmst heute einen Kredit auf, dann ist die Verjährungsfrist 04.05.2023.
Also 10 Jahre.
Ich hatte mein Kredit am 30.4. 2003 auf genommen.
Ich musste also schnell handeln.
Wenn nun ein Anwalt kommt und sagt, ok, wir können das auch noch danach, dann lügt er. Er will nur dein Geld. Weil, er würde verlieren und somit sitzen alle, die das trotzdem machen, auf der Rechnung fest.
Sie haben dem Anwalt schliesslich auch ein Ok, für den Streit gegeben.
Und somit würden sie zahlen und bekommen die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
Ist eine nette Masche von nicht tollen Anwälten
Wie ich schon schrieb,
wenn man eine Tat begangen hat, hat man eine Verjährungsfrist.
Auch wenn man nach Jahren deine DNS findet, kann man Dich nicht verurteilen, wenn die Verjährungsfrist verstrichen ist.
Bei der Bearbeitungsgebühr beträgt sie 10 Jahre.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
P.S. sorry für´s warten. Ich war arbeiten.
AW: Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite / Sparkasse
Zitat von amore
Hallo, ich habe am Freitag allein Klage bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingereicht.
Das kann man auch ohne Anwalt tun, wenn man sich ein bisschen auskennt.
Ich sehe gar nicht ein, das die Banken immer gewinnen sollten. Gleich vorher aufgeben?..nee, nicht mit mir.
Jetzt gibt es Urteile und die sind für den Verbraucher, also Klage ich auch.
Was habe ich schon zu verlieren?
Die Mnanger bekommen ständig Geld in den H.... geschoben und unser eins bekommt nichts?
Nun haben sie uns auch noch betrogen und sollen das Geld auch noch behalten?..sehe ich gar nicht ein!