Es handelt sich um einen vetrag mit 12000 € Bausparsumme und ca 7000 € sind angezahlt. Ich bin mit andere Anlagen z.Z. noch 200 € unter der Freibetragsgrenze.
Der Vertrag ist also zuteilungsreif aber ich möchte diesen noch ein paar Jahre als Geldanlage nutzen, bzw. von den Zinsen von 3 Prozent profitieren. Aber so mittelfristig will ich auch mal an das Geld und dann das Guthaben auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten.
Ich habe bei meinem Bausparvetrag die Option
eine Rückwirkende Erhöhung des Guthabenzins von 3 auf 4 Prozent vornehmen zu lassen. Entweder bei Auszahlung oder jetzt schon.
Jetzt frage ich mich, was in z.B. Bezug auf die Abgeltungsteuer und den Freibetrag klüger wäre.
Wie ist das den wenn ich jetzt die rückwirkende Erhöhung der Guthabenzinsen beantrage. Wird die Zinsdiffernz dann im laufenden Jahr als Guthabenzins versteuert, also muss ich für die komplette Summe dann 25% Steuer zahlen? Also dann komme ich ja auf jeden Fall über die Freibetragsgrenze für das Jahr in dem ich das machen und es wäre wohl besser, die Umstellung auf 4% jetzt schon zu machen bzw. zu machen je niedriger die Summe noch ist, um die Abgeltungsteuern künftig pro Jahr über den Freibetrag abzustottern oder?
Oder wird das "irgendwie" (sorry bin echt ein Laie auf dem Gebiet) rückwirkend über die Jahre versteuert?
der Bonus wird bei Zuteilung gezahlt, dh. die gesamte Summe unterliegt der Abgeltungssteuer. Abgegolten wird aber nur der Teil der über den Freibetrag liegt, damit sind von dem 1 % immer noch ca. 75 % Mehrerlös!
Ich habe wie gesagt die Option jetzt schon (also ohne Zuteilung) die Zinsen zu erhöhen und ich gehe davon aus, so besser von der Freistellung zu profetieren als wenn dies auf einen Schlag erfolgt.