Gilt die Deckungssumme für die Versicherung auch im Ausland?
Ihr Lieben. Wenn ich jetzt im Ausland einen Unfall mit meinem Fahrzeug verursache, habe ich ja unter Umständen nicht direkt und immer die Möglichkeit, in einer angemessenen Frist mit meiner Versicherung Rücksprache zu nehmen. Kommt es beim Unfallgegner zu Schäden, die durch meine Autoversicherung reguliert werden müssen, muss ich mich also darauf verlassen können, dass die Angaben, die ich hier in Deutschland machen könnte, auch im Ausland Gültigkeit haben. Dazu gehört ja dann vor allem die Deckungssumme. Die ist ja, soweit ich weiß, im Rahmen von einer Million Euro. Hat diese Summe auch für das Ausland Bedeutung oder gilt hier etwas anderes?
AW: Gilt die Deckungssumme für die Versicherung auch im Ausland?
Hallo Nonno,
auch im Ausland (dazu zählt Europa im geographischen Sinne, sowie die Länder die auf der grünen Versicherungskarte genannt sind) kommt Deine KFZ-Haftpflicht bei einem Unfall für die Schäden die Du bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht hast auf.
Du bist hierbei mit der Deckungssumme versichert, die in Deinem Vertrag genannt ist. Falls in dem Land höhere gesetzliche Mindestdeckungssummen bestehen, bist Du sogar bis zu dieser Höhe versichert.
Um jedoch nicht nur die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer abzusichern, sollte der eigene Versicherungsschutz angepasst werden. Es empfiehlt sich zum Beispiel ein Auto-Schutzbrief. Informiere Dich hier am besten bei Deinem Versicherer, welche Ergänzungen angeboten werden.
Ein Tipp: Hole Dir vor der Auslandsreise noch die grüne Versicherungskarte.
AW: Gilt die Deckungssumme für die Versicherung auch im Ausland?
Es kommt auf die Versicherung an. Sollte es nicht gewährleistet sein empfiehlt sich, im Rahmen der Auslandskrankenversicherung auch eine Haftpflichtversicherung mit abzuschließen die für Sachschäden aufkommt (Beispiel). Genaueres lässt sich relativ unkompliziert mit der Versicherung direkt abklären.