ich habe eine Frage: Nach einem mit einem Baukredit-Darlehen finanziertem Hauskauf wurde nach Eintragung der Grundschuld aber noch OHNE Begleichung des Kaufpreises (Darlehen also noch nicht abgerufen) ein erheblicher versteckter Mangel am Haus festgestellt. Nach kurzem Hin und Her einigt man sich mit der Verkäuferseite auf die Rückabwicklung des Hauskaufs.
Soweit so gut, die Bank verweigert allerdings die Löschungsbewilligung für die bereits eingetragene Grundschuld auf diesem Haus (die der Notar aber für die Rückabwicklung fordert). Laut Bank müssen VOR Erteilung der Löschungsbewilligung ZUERST die Darlehen rückabgewickelt werden (Natürlich mit Nichtabnahmeentschädigung). Diese wurden aber noch gar nicht abgerufen.
Laut Darlehensverträge hat man auch bis zu 6 Monate Zeit, die Darlehen abzurufen. Sie könnten also theoretisch auch noch für ein anderes Objekt verwendet werden, was der Bankberater auch bestätigt hat (ein geeignetes Alternativobjekt muss sich aber auch erst noch finden, das braucht Zeit) Trotzdem wird die Bewilligung für die Grundschuldlöschung nicht erteilt, da die "Darlehen so sonst ungesichert" wären.
Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass die Bank die Löschungsbewilligung für die eingetragene Grundschuld verweigert, obwohl die Darlehen für diese Finanzierung nicht abgerufen wurden und in voller Höhe nach wie vor bereitstehen?