4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre Seid Ihr
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits über 30, werdet Ihr auf jeden Fall elternunabhängig gefördert, sofern Ihr denn überhaupt noch Anspruch auf BAföG habt. Dies ist nur dann der Fall, wenn ... Ihr die
Zugangsberechtigung zum Studium auf dem zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben habt und der weitere Ausbildungsverlauf nahtlos verlief. Das bedeutet, dass Ihr unverzüglich nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen haben müsst und ebenfalls unverzüglich nach dem Erwerb des Bachelor das Masterstudium beginnt. Schreibt Ihr Euch erst nach Eurem 35. Geburtstag in einen Masterstudiengang ein, so steht dies einer Förderung nicht entgegen.
Unverzüglich heißt, dass Ihr die objektiv nächste Möglichkeit wahrnehmen müsst, um die gewünschte Ausbildung aufzunehmen, auch wenn dies nicht am favorisierten Standort möglich ist. Nach unseren Recherchen wird diese Rechtsauslegung in den meisten