Hallo zusammen, ich habe einen Bausparvertrag der BHW geerbt.Seit Wochen bekomme ich nun unterschiedliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeitern der BHW u. weiß nicht mehr weiter.
Die Bausparsumme beträgt 5112,92€, Tarif D3, Vertragsbeginn 27.06.1992, Bewertungszahl 304,69.
Seit Juli diesen Jahres habe ich die 5112,92€ erreicht, d.h.es sind sogar 5156,78€.
Ich würde das Geld sehr gern belassen, wo es ist, bin mir jedoch nicht sicher, ob mir die BHW kündigen darf. Daß ich nur eine Verzinsung bis zur Höhe der Bausparsumme erhalten würde, sehe ich ja ein, aber 3% sind natürlich im Vergleich zu Tagesgeldverzinsung ganz ordentlich.
Kann/darf mir die BHW kündigen und das Geld zwangsauszahlen?
Da ich den Vertrag 2005 geerbt habe, besitze ich keinerlei schriftliche Vertragsunterlagen und die BHW hat es bis heute nicht geschafft, trotz mehrfacher Nachfrage, AGB's zuzuschicken.
Sollte die BHW mir also kündigen dürfen, sollte ich darauf warten u.erst dann die rückwirkende Umstellung auf die Version D4 beantragen? Eine Beraterin der BHW meinte, daß nach einer Umstellung zu D4, automatisch nach ca.3 Monaten eine Kündigung stattfinden würde. Was kann ich nur tun? Mich ruhig verhalten, bis die Kündigung kommt, oder lieber noch die Umstellung zu D4 mitnehmen u.davon 3 Monate profitieren, obwohl die Verzinsung ja eh per Annum erfolgt, oder sehe das falsch?
Ich hoffe wirklich sehr, daß jemand von Euch sich die Mühe macht, mir zu raten. Ich würde mich wirklich sehr freuen, gerade weil ich zu den Beratern der BHW kein Vertrauen mehr habe, da mir jeder etwas anderes riet.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Doreen