AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Bankenschreck
@laydee,
wende Dich an Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck die finanzieren Dir eventuell die Prozesskosten vor. Wenn sie der Meinung sind, dass die Sieg-Chancen für einen möglichen Prozess gut sind. Dann übernehmen die alle Kosten. Am Ende zahlst Du dann ein Erfolgshonorar. Das beste ist allerdings, dass Du keine Kosten und vor allem kein Risiko hast.
Versuch es mal. Du kannst nur gewinnen.
Bankenschreck
@Bankenschreck,
wenn ich solche Passagen wieder einmal von Dir lesen muss, drehen sich mir die Nackenhaare hoch.
Das Du den Leuten hier immer noch erzählen willst, dass sie bei der von Dir o.g Variante keine Kosten haben finde ich mehr als lächerlich.
Wieder einmal von Deiner Werbetour des Kundenfanges abzusehen, fallen bei Deiner Variante über Deinen o.g Link sehr wohl kosten an.
Warum spielst Du denn nicht mal wirklich mit offenen Karten und erzählst den hilfesuchenden hier auch, dass ihnen bei Erfolg (der im übrigen zu 99.9 % )sicher ist,ein ziemlich hohes Erfolgshonorar abgezogen wird ??????Wie hoch ist denn genau dieses Honorar ??????Lass mich raten........waren es 50 % der erstrittenen Summe ???
Lukratives Geschäft, wenn man bedenkt, dass die Juristischen Kosten ebenfalls nochmal bei Klageerfolg der unterlegenen Seite von Deiner heiss umworbenen Institution in Rechnung gestellt und abgerechnet werden.
Hut ab vor Deiner Tatkräftigen Unterstützung der Hilfesuchenden hier im Forum.
Von Deinen des öfteren angekündigten Aktenzeichen gibt es hier auch noch keine Spur im Forum.Wäre ja auch kontraproduktiv, da die Leute die hier Hilfe suchen, dann ja auch alleine losgehen könnten....
Den Weg über den Ombudsmann kann man sich sparen.Der Ombudsmann wird erst nach einem höchstrichterlichen Richterspruch in der Sache der Bearbeitungsgebühren tätig.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Stumpenrudi
@Bankenschreck,
... dass ihnen bei Erfolg (der im übrigen zu 99.9 % )sicher ist,ein ziemlich hohes Erfolgshonorar abgezogen wird ??????Wie hoch ist denn genau dieses Honorar ??????Lass mich raten........waren es 50 % der erstrittenen Summe ???
Lukratives Geschäft, wenn man bedenkt, dass die Juristischen Kosten ebenfalls nochmal bei Klageerfolg der unterlegenen Seite von Deiner heiss umworbenen Institution in Rechnung gestellt und abgerechnet werden.
Ihr Jungs schafft es noch, mich völlig unsicher zu machen !!
Wer muss denn das Erfolgshonorar und die juristischen Kosten zahlen? Übernimmt das der Rechtsschutz oder zahle ich das aus meiner eigenen Tasche?
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von laydee
Ihr Jungs schafft es noch, mich völlig unsicher zu machen !!
Wer muss denn das Erfolgshonorar und die juristischen Kosten zahlen? Übernimmt das der Rechtsschutz oder zahle ich das aus meiner eigenen Tasche?
Fragen über Fragen
Hallo laydee,
na wer muss wohl das Erfolgshonorar bezahlen ????? Du natürlich.Das zahlt keine Rechtschutz !!!!! Und das nicht zu knapp......oftmals ein hoher Prozentsatz von Deinem erstrittenen Geld.
Die juristischen Kosten zahlt immer die unterlegene Seite.Da die Rechtsprechung im Fall der Bearbeitungsgebühren eindeutig ist, war das bis dato zu 99.9 % immer die verklagte Bank (also nicht Du).
Nochmal zum Verständniss:
Der User Bankenschreck hat es sich hier im Forum wohl zur Lebensaufgabe gemacht, ahnungslose User (so wie Du zb) durch ständiges Posten eines bestimmten Links auf Kundenfang zu gehen.Schau Dir seine geschriebenen Beiträge an hier im Forum.Da wirst Du kaum einen finden, indem er nicht für seine "gute Sache" wirbt.
Wendest Du Dich jetzt mit Deiner Sache an die von ihm genannten Link, werden diese das Mandat für Dich übernehmen und Dir die Bearbeitungskosten erstreiten.
Der rechtliche Ausgang ist Dir so gut wie sicher.Wenn Du dann Deine Bearbeitungsgebühr zugesprochen bekommst, halten die die Hand auf und wollen ihr Erfolgshonorar.Dies ist oftmals ein hoher Prozentsatz (meist 50 % der zurückgeforderten Summe).Das bedeutet: Wenn Du 200 Euro Bearbeitungsgebühr zurückholst, drückste 100 Euro Erfolgshonorar ab.Zusätzlich natürlich.....zu den juristischen Kosten, die die Gegenseite bei unterliegen noch zu zahlen hat (dies bezahlst nicht Du). Dat lohnt sich schonmal.
Geh zu einem normalen Anwalt für Bankenrecht.Der wird Dir Deine volle Bearbeitungsgebühr zurückholen und die gehört dann Dir.Die Kosten für Deinen Anwalt trägt die Rechtschutz......bei erfolgreichen Ausgang, wovon man ausgehen kann sogar die Gegenseite.Es stellt Dir aber niemand ein "Erfolgshonorar" in Rechnung !!!!!!!!!!!
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Stumpenrudi
Hallo laydee,
Geh zu einem normalen Anwalt für Bankenrecht.Der wird Dir Deine volle Bearbeitungsgebühr zurückholen und die gehört dann Dir.Die Kosten für Deinen Anwalt trägt die Rechtschutz......bei erfolgreichen Ausgang, wovon man ausgehen kann sogar die Gegenseite.Es stellt Dir aber niemand ein "Erfolgshonorar" in Rechnung !!!!!!!!!!!
Guten Morgen
nun, ich war bereits bei einem "normalen" Anwalt für Bankenrecht. Ist leider ausgegangen wie das berühmt-berüchtigte Hornberger Schießen. Anwalt schrieb Brief an Bank "du musst zurückzahlen" - Bank schrieb zurück "Nein, werden wir nicht" (sorry für die kleine Ironie) - und nun ist die Sache erledigt. Zumindest für den RA , der keinerlei Reaktion mehr zeigt. Womöglich liest der hier sogar mit und fühlt sich durch meine Beiträge empfindlichst gestört ....
Ich weiß nicht, ob ich den Nerv habe, bei einem anderen RA nochmal von vorn anzufangen, denn irgendwie ist mein Vertrauen in Rechtsbeistand schon ein klein wenig auf der Strecke geblieben.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Da muss man ganz klar sagen, dass Du da wohl leider an den falschen Anwalt rangetreten bist.Verstehe ich auch nicht ganz.Ob er hier mitliest ist völlig Humpe.Er hat Deine Interessen zu vertreten.Der nächste Schritt wäre der Klageweg gewesen.Vorher tut sich bei den Banken meist nix.
Verstehe natürlich, dass Du deswegen zurückhaltend bist.Aber glaub mir, dass ist nicht die Regel.
Such Dir einen "vernünftigen" Anwalt und Dieser wird alles für Dich erledigen.Dafür wird er bezahlt und Du hast damit keinerlei Last.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und mich bei der Rechtsanwaltskammer über den Anwalt beschweren.
Die sind immer ganz dankbar über solche Hinweise.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Stumpenrudi
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und mich bei der Rechtsanwaltskammer über den Anwalt beschweren.
Die sind immer ganz dankbar über solche Hinweise.
Ja, sollte man eigentlich tun, aber da trau' ich mich dann doch nicht dran, weil das 'ne recht große Kanzlei ist. Ich denke mal, dass ich bzw. mein Fall da einfach unter "Peanut" abgehakt wurde.
Übrigens: als ich den weiteren Schritt, nämlich eine Klage, mal beim RA ansprach, riet er mir davon ab, weil "ziemlich aussichtslos und viel zu langwierig", was ich im Nachhinein nicht verstehe, denn nach der Erstprüfung meines Falles lautet die Beurteilung ganz anders.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von laydee
Ja, sollte man eigentlich tun, aber da trau' ich mich dann doch nicht dran, weil das 'ne recht große Kanzlei ist. Ich denke mal, dass ich bzw. mein Fall da einfach unter "Peanut" abgehakt wurde.
Da brauchst Du garkeine Bedenken haben. Die Größe der Kanzlei hat damit absolut nix zu tun.Im Gegenteil....er wird sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.
Zitat von laydee
Übrigens: als ich den weiteren Schritt, nämlich eine Klage, mal beim RA ansprach, riet er mir davon ab, weil "ziemlich aussichtslos und viel zu langwierig", was ich im Nachhinein nicht verstehe, denn nach der Erstprüfung meines Falles lautet die Beurteilung ganz anders.
Das ist eine klare Falschberatung.
Hier sieht es ganz klar so aus, als wenn dieser Kanzlei wirklich das Honorar zu gering ist.Dann darf er zwar ablehnen, dDich aber nicht falsch beraten.
Noch ein Grund mehr, die Anwaltskammer einzuschalten.
Würde es sich um mehrere tausend Euro handeln, wäre er sofort tätig geworden.
Der Streitwert bei Dir ist wirklich nicht sehr hoch.Der Dir entstandene Schaden inkl. Verzinsung ist da schon höher anzusehen.
Ich gebe Dir gerne eine Adresse eines Fachanwaltes.Da kannst Du Deine ganze Abwicklung online machen.
Wenn da interesse besteht, schreib mir eine PN. Ich möchte da keine Werbung betreiben......wie andere User hier im Board
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
(immer schön sachlich und objektiv bleiben)
@stumpenrudi,
was spricht da aus Dir? Missgunst? Ahnungslosigkeit? Anders kann ich mir Deine Kommentare nicht erklären.
Niemand kann einen Dienstleister dazu zwingen einen Auftrag anzunehmen.
Nur noch mal zum Verständnis. Ich kann nichts Negatives über vertragswertcheck.de berichten. Da ich selbst aus der Finanzdienstleistungsbranche komme und mit den "Kreditproblemen" meiner Kunden vertraut bin, kann ich die Dienstleistung nur weiter empfehlen.
Du solltest Dir mal vor Augen führen, dass eine gute Dienstleistung auch Geld kostet.
Stell Dir vor, Du hättest mögliche Ansprüche von ca. 5.000 € gegen Deine Bank. Die Bank zahlt natürlich nicht freiwillig. Es muss also geklagt werden. Dein Anwalt klärt Dich also über das Prozesskostenrisiko auf. Bei diesem Streitwert liegt das bei ca. 2.500 €. (Das kannst Du übrigens über eine x-beliebigen Prozesskostenrechner im Internet ausrechnen)
Das bedeutet, dass wenn der Prozess verloren geht, Du sämtliche eigene Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu zahlen hättest. Also insgesamt ca. 2.500 €. Und dass nur für die erste Instanz. Viele Kreditnehmer scheuen das Risiko und verklagen die Bank aus diesem Grund erst gar nicht. Darauf spekuliert die Bank doch.
Das Prinzip, das vertragswertcheck anwendet ist mir aus den USA bestens bekannt.
Die prüfen den Fall, rechnen die Chancen aus und übernehmen, bei guten Erfolgsaussichten, das gesamte Prozesskostenrisiko. D.h. der Kunde kann klagen ohne ein Risiko zu haben. Dafür wird dann, wenn die Bank den Prozess verliert oder es zu einem Vergleich kommt, ein Erfolgshonorar fällig.
Kennst Du folgenden Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand". Will sagen, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens niemals voraus zu sehen ist. Du brauchst doch nur an einen Richter zu gelangen, der von der von Bankenrecht keine Ahnung hat. Oder noch schlimmer, Dein Anwalt hat keine Ahnung, macht einen Fehler nach dem anderen und verlangt auch noch Geld dafür. Dein Geld!
Ich selbst habe vor langer Zeit diesen Service in Anspruch genommen und war sehr zufrieden. Natürlich hörten sich 50% auch für mich sehr viel an. Aber letztlich hatte ich vorher nichts und war nicht bereit das Risiko der Prozesskosten zu tragen. Ich habe es damals so gesehen: Null Risiko und die Chance auf 50% eines noch nicht kalkulierbaren Betrages sind besser als nichts zu bekommen. Ich habe es nicht bereut. Es hat sich für mich gelohnt.
Genau so erkläre ich das auch meinen Kunden. Bisher hat sich noch niemand beschwert. Im Gegenteil, meine Kunden waren mir sogar dankbar, dass ich die Empfehlung ausgesprochen habe.
Und übrigens, die Empfehlung bekommen meine Kunden von mit kostenlos. Denn es geht, in meiner Branche, nichts über einen zufriedenen Kunden.
So, genug geschrieben. Ich wünsche euch allen ein schönes, sonniges Wochenende und freue mich bald mal wieder etwas von "stumpenrudi" zu hören.
Euer Bankenschreck
Und Übrigens: Glauben heißt nicht Wissen und Wissen ist Macht aber nichts zu wissen macht nichts.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Bankenschreck
(immer schön sachlich und objektiv bleiben)
@stumpenrudi,
was spricht da aus Dir? Missgunst? Ahnungslosigkeit? Anders kann ich mir Deine Kommentare nicht erklären.
@Bankenschreck:
ich versuche es Dir nochmal zu erklären.Ich habe es ja bereits weiter oben rot ins Zitat gesetzt, hole es aber extra für Dich nochmal hierher.
Zitat von Dir:
Zitat von Bankenschreck @laydee,
wende Dich an Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck die finanzieren Dir eventuell die Prozesskosten vor. Wenn sie der Meinung sind, dass die Sieg-Chancen für einen möglichen Prozess gut sind. Dann übernehmen die alle Kosten. Am Ende zahlst Du dann ein Erfolgshonorar. Das beste ist allerdings, dass Du keine Kosten und vor allem kein Risiko hast.
Versuch es mal. Du kannst nur gewinnen.
Bankenschreck
Zitat Ende!!!!!
So....und nun erkläre uns doch mal bitte, wie Du den oben in rot gesetzten Satz gemeint hast .
Was Du hier treibst, ist unterste Schublade.
Du versuchst hier hilfesuchenden zu erzählen, dass ihnen durch Vertragswertcheck.de keine Kosten entstehen. ???
Das ist schonmal die erste Lüge von Dir.
Sage und schreibe 50 % werden fällig !!!!!!!!! ...besser ,wenn man es aber ersteinmal garnicht erwähnt...
Zeig uns doch mal ein aktuelles Urteil, welches gegen einen Kunden gefällt wurde. Aber bitte ein aktuelles. Wenn Du hier von Risiko sprichst, kannste es doch sicherlich auch belegen. Also....Beweise bitte !!!
Du brauchst mir übrigens das Geschäftsmodell Deines stetig angepriesenen Unternehmens nicht erläutern.Das ist mir sehr gut geläufig. Ich habe auch nie in einem Satz irgendetwas über Deine stetig angepriesene Institution in Frage gestellt,sondern lediglich Deinen Kundenfang, den Du hier betreibst.
Allerdings im Bereich "Bearbeitungsgebühr" ist dieses System für den Kunden völlig überflüssig.Die Rechtslage ist da nämlich eindeutig.Hier wird nur versucht, den Kuchen anderer Leute mit wechzulöffeln. Ist ja auch ein Bomben Geschäft. Risiko gleich 0 = 50 % der erstrittenen Summe steckt man sich in die Tasche.
Und das eine gute Dienstleistung Geld kostet ist mir bewusst. Nur wo siehst DU eine "gute" Dienstleistung ????Die Dienstleistung wird bereits vergütet.......nur das reicht manchen halt nicht !!!!!!!Da müssen 50% draufgeschlagen werden....oder wie? Da bekommt ja die "gute" Dienstleistung ein völlig neues Gesicht
Und Deine Klugen Sprüche mit "vor Gericht und auf hoher See" kannste Dir mal gepflegt sparen....zumindest im Fall " Bearbeitungsgebühren". So macht man demjenigen Angst, der von rechtlicher Seite im Fall Bearbeitungsgebühren keine Ahnung hat.
Brauch ich Dir auch nicht erzählen- entspricht ja Deiner Taktik. Schnell mal rumerzählt, wie schnell ein Richter gegen den Bankkunden entscheidet und schon wird mit der Angst und Ungewissheit der armen, sowieso schon geschröpften Kunden nochmal 50 % abkassiert.
Das sich bis dato noch keiner Deiner Kunden beschwert hat ist klar. Hätte aber auch nur einer dieser Kunden gewusst, dass er mit einfachsten Mitteln die komplette Bearbeitungsgebühr + Zinsen zurückbekommen hätte.....
Im Grunde hast Du den Leuten mit Deinem "guten" Tipp´s nicht 50 % geholt, sondern 50% der ihn zustehenden Gebühr genommen....denn sie hätten auch ohne Vertragswertcheck gewonnen, nur dann alles. !!!!!
Nun mal meine Frage an Dich:
Du hast hier schon des öfteren hilfesuchenden im Bezug auf die Bearbeitungsgebühr die Rechtslage erörtert.Ich habe einige Passagen von Dir diesbezüglich gefunden, in denen Du selber kundgetan hast, dass die Rechtsprechung diesbezüglich klar ist und ein Anerkenntniss nach dem anderen vor Gericht gefallen ist.Auch mit Aktenzeichen wolltest Du bereits schon aushelfen (leider noch nix gekommen)wo Urteile gegen die Banken gefällt wurden.Demnach kam häufiger von Dir, die Rechtslage ist eindeutig.Die Gerichte urteilen für den Bankkunden.
Wieso sollte jemand 50 % seiner Gebühr für eine klare Rechtslage verbrennen ???? Und komm mir jetzt bitte nicht mit irgendeinem Risiko. Selbst wenn wirklich mal in erster Instanz was daneben gehen sollte, gibt es bis dato noch kein Urteil in 2. Instanz, welches eine Bank jemals gewonnen hat.Im Gegenteil....die Banken beissen sich schon in erster Instanz die Beisserchen aus.
Ist ja super nett von Dir, dass deine Kunden die Empfehlung von Dir kostenlos bekommen . APPLAUS...APPLAUS. Vielleicht solltest Du Dir noch angewöhnen, die anderen 50 % der Bearbeitungsgebühr für Deine goldene Tipps einzufordern.
Ich habe auch schon vielen zu ihrer Bearbeitungsgebühr verholfen.Und stell Dir mal vor....ohne das diese 50 % davon abgeben mussten...die freuen sich auch alle und das ganz sicher mehr, als die von Dir erwähnten.Weil da ist es ja nur halbe Freude
Du solltest Dich hier im Forum nicht " Bankenschreck" sondern Userschreck nennen.Wer auf Deine billige Masche reinfällt, ist entweder blind oder hat es nicht anders verdient.
Deinen letzten Satz lasse ich mal unkommentiert.Das kann man dann wohl eher über die Leute sagen, die auf Dein geplänkelt hier noch reinfallen.
Schade drum.
Achja nochwas, bezgl Dienstleister: Es wäre sehr ratsam, wenn Du nächstes mal die Beiträge auch richtig liest. Meinetwegen auch 2 mal, wenn Du sie beim ersten mal nicht verstehst.Ich gebe Dir recht, dass ein Dienstleister nicht verpflichtet ist, einen Auftrag anzunehmen.Im Fall @laydee hatte er es aber bereits getan und dafür berechnet.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Hallo allerseits,
mich vertreten ja die Rechtsanwälte der Schutzgemeinschaft für Bankkunden und die Creditplus hat sich jetzt verklagen lassen. Trotz des Hinweises vom Landgericht, ziehen die eiskalt ihre Linie durch. Habe bei einem Streitwert von 420, 00 € einen Gerichtskostenvorschuss von 105, 00 € gezahlt. Jetzt ist abwarten angesagt und bei einer Verzinsung von ca 5 Prozent, hoffe ich, dass das Thema in einem Jahr erledigt ist.
Eigentlich müsste die Creditplus für das unnötige Beschreiten des Instanzenweges und damit verbundene Beschäftigung der Gerichte auch mal per Gebühr für das unsinnige Führen von Rechtsverfahren zur Kasse gebeten werden.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
@stumpenrudi,
OK, dass mit den Kosten ist wahrscheinlich falsch rüber gekommen. Mit dieser Aussage meinte ich, dass bei www.vertragswertcheck.de keine Kosten für die Prüfung des Falles und ggf. keine Vorkosten für den Anwalt oder das Gericht anfallen. Dass ein Dienstleister für seine Arbeit und die mögliche Risikoübernahme natürlich entlohnt werden will ist doch klar oder?
Wenn meine Aussage missverstanden wurde, sorry. Aber dafür kann ich nichts. Jeder sollte sich, bevor er irgendjemandem einen Auftrag gibt, mit den Konditionen vertraut machen. Auch, und insbesondere bei Kreditverträgen. Aber dass machen die meisten Leute auch nicht. Denn wenn das so wäre, kämen die teils „unverschämt teuren Kreditverträge“ erst gar nicht zustande.
In dem Punkt, dass die meisten Gerichte dem Kunden die Bearbeitungsgebühr zusprechen, muss ich Dir Recht geben. Dies gilt allerdings nur für die Fälle ab 2010. Für die Fälle davor hast Du als Kunde kaum eine Chance. In diesen Fällen berufen sich die Banken in aller Regel auf die Verjährung (3 Jahre). Allerdings gibt es keine sichere Rechtslage, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Hierzu gibt es drei verschiedene Rechtsauffassungen. Juristen eben!
Also, hier nochmal in aller Deutlichkeit! Stumpenrudi hat Recht mit seiner Aussage, dass die meisten Richter dem Kunden die Bearbeitungsgebühren zusprechen. Hierzu ist es allerdings bei vielen Banken nötig eine Klage einzureichen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat braucht auch die Kosten nicht vor zu finanzieren. Wer keine hat, sehr wohl.
Weiterhin gebe ich stumpenrudi Recht, dass es nicht unbedingt nötig ist einen Dienstleister zu beauftragen. Jeder hat die Möglichkeit seinen eigenen Anwalt einzuschalten oder es selbst zu versuchen.
Aber nun kommt´s: Stellt Euch mal vor Ihr wohnt in Berlin oder München und wollt von der Santander Bank die Gebühren zurück haben. Wie wir mittlerweile alle wissen, lässt es die Santander immer auf einen Gerichtstermin ankommen. Das bedeutet, dass der Anwalt sich auf den Weg nach Mönchengladbach machen muss. Wer bezahlt ihm denn die Fahrt, die Übernachtung und die Ausfallkosten? Die Rechtsschutzversicherung sicher nicht! Wenn der Anwalt den Fall gewinnt, zahlt die Bank. Wenn nicht, der Mandant. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese „Extrakosten“ nicht. Diese bezahlt den Anwalt im Zweifel nur nach RVG. Denn der Mandant hätte ja auch die Möglichkeit einen Anwalt vor Ort zu beauftragen.
Dass stumpenrudi bereits sehr vielen Menschen zu ihren Bearbeitungsgebühren verholfen hat ist sehr löblich. Mach weiter so!
Zu Deinem letzten Satz, dass laydee irgendwo irgendwelche Gebühren bezahlt hat kann ja sein. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das bei vertragswertcheck.de war. Soweit ich informiert bin nehmen die , wenn es lediglich um die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren geht, gar keine „Vorabgebühren“ sondern lediglich ein Erfolgshonorar.
Du kannst mich allerdings nicht davon abbringen die Dienstleistung von vertragswertcheck.de weiter zu empfehlen. Ich weiß, aus Erfahrung, wie gut dort gearbeitet wird.
Übrigens: Wir sollten für die Zukunft das "Kriegsbeil" begraben und uns auf das Wesentliche konzentrieren.
@locke,
erfahrungsgemäß ist die CreditPlus ein ebenso hartnäckiger Gegner wie die Santander Bank. Die lassen es auch immer auf eine Klage ankommen. Aber in Deinem Fall dürfte die CreditPlus, kurz vor dem Gerichtstermin Deine Forderung anerkennen. Zumindest ist mir bis heute nichts anderes bekannt.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Zitat von Alcapone
Hallo,
gibts dazu auch ein Aktenzeichen?
Mfg
@ alcapone
Nachtrag zu meinem Posting vom 12.07.2013:
Ich habe das Urteil mittlerweile zugesandt bekommen. Leider war das Aktenzeichen geschwärzt. Ist aber auch verständlich, da die Credit Plus Bank in die Berufung gehen wird und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Interessant ist aber die Urteilsbegründung: Hierin stellte das Gericht fest, dass die Widerrufsbelehrung der RSV, wegen des fehlenden Hinweises auf ein verbundenes Geschäft, nicht ordnungsgemäß gewesen sei und die Widerrufsfrist dadurch nicht in Lauf gesetzt wurde. Der Widerruf der RSV sei von daher rechtens gewesen.
Die gesamte Urteilsbegründung erstreckt sich über mehrere DIN A4 Seiten. Von daher habe ich mich auf die Kernaussage beschränkt.
Ich bin mal gespannt was das OLG dazu sagt.
Wie aber bereits aus diversen Urteilen des OLG Stuttgart gegen Versicherungen und Bausparkassen zu erkennen ist, scheint dieses Gericht verbraucherfreundlich eingestellt zu sein. Hoffen wir das Beste.
Bankenschreck
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
@alcapone,
leider nein. Weil das Urteil noch keine Rechtskraft hat darf ich das leider nicht. Ich musste mein Ehrenwort geben, dass ich es nicht weitergebe.
Wenn das OLG dieses Urteil bestätigen wird, werde ich es Dir gerne zusenden. Ich hoffe, dass dies noch in diesem Jahr geschieht.
Aber ich habe eine weitere Neuigkeit. Ich habe aus Stuttgart erfahren, dass das LG ein weiteres Urteil zugunsten eines Kunden gesprochen hat.
Hierbei ging es allerdings um falsch berechnete Rückvergütung der RSV Prämie.
Der Vertrag des Kunden war neueren Datums und hatte eine korrekte Widerrufsbelehrung. Vo daher war der vertrag nicht widerrufbar. Die Bank hatte dem Kunden, nach Ablöse des Kredits, die nicht verbrauchten Prämien der RSV nicht ausgezahlt.
Das LG Stuttgart hat dem Kunden nicht nur die nicht verbrauchten Prämien zugesprochen sondern die gesamte Prämie. Die Bank ist nätürlich in die Berufung gegangen. Im Herbst soll das OLG darüber entscheiden.
Ich persönlich denke, dass dem Kunden nur die nicht verbrauchten Prämien zustehen. Aber mal sehen, vielleicht sieht das OLG das ja anders.
Dieser Bericht basiert auf "hörensagen". Ich habe das Urteil nicht gesehen.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Ach ja, ich habe noch etwas vergessen. Ich werde demnächst meine eigene HP hochladen.
Hier werde ich ausführlich über meine Erfahrungen mit Banken, Rechtsanwälten und Gerichten berichten. Das wird spannend.
Wenn es soweit ist, werde ich den Link mitteilen.
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Hallo,
ich habe gerade das Forum und diesen Thread gegooglet. Einfach weil ich auch persönlich betroffen bin.
Ich komme aus FFM und hatte 2011 einen Kredit bei der CreditPlus mit 1750,- Bearbeitungsgebühr abgeschlossen, den ich dieses Jahr vorzeitig abgelöst habe.
D.h. ich werde mich nun auch in das Abenteuer "ich werde meine Gebühr zurückfordern" stürzen. Meine Idee ist, der CP vorab einen Vergleich in Höhe von 1250,- Euro anzubieten und bei Ablehnung die gesamte Prozesskette durchzuexerzieren. Eine Rechtschutzversicherung habe nicht und werde die Gebühren erst einmal aus eigener Tasche zahlen. Ich sehe das einfach als Spardose ;+).
Kann mir jemand einen guten (Fach)Anwalt aus dem RAum FFM nennen, der trotz geringem Betrag den Kampf aufnehmen will und der zuverlässig bis zum Ende durchhält?
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
@wagstefan,
dazu brauchst Du nicht unbedingt einen Anwalt aus Deiner Gegend. Ich schätze mal, dass sich die CP nicht auf Deinen Vorschlag einlassen wird. Wie ich kürzlich erfahren habe hat die CP wegen der Bearbeitungsgebühr sogar eine Revision beim BGH eingelegt. Die Vorinstanzen hatten für den Kunden entschieden. Das scheint wahrscheinlich wieder so eine Verzögerungsaktion zu sein. Denn solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist kann die Bank immer behaupten, dass es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt und somit sämtliche Rückforderungen der Bearbeitungsgebühr ablehnen.
Übrigens, wegen des Rechtsanwaltes. Darf es auch eine Anwältin sein? Wende Dich mal an Frau RA Dubas aus Essen oder an Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck Dorthin empfehle ich alle meine Kunden. Die haben auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung und bereits sehr gute Erfolge erzielt. Die Prüfung ist kostenlos. Wenn Dein Fall übernommen wird kostet es in den meisten Fällen lediglich ein Erfolgshonorar. Vielleicht hast Du ja noch andere Kreditverträge bei denen es sich lohnt diese zu überprüfen und Du kannst noch viel mehr herausholen.
Meine Kunden waren bisher alle zufrieden. Versuche es mal.
Übrigens: Ich hatte vor einigen Monaten über den gewonnenen Fall gegen die CP vor dem LG Stuttgart berichtet. In diesem Fall ging es um den Widerruf eines Kredites mit RSV. Die Bank hat diesen Prozess verloren und ist in die Berufung gegangen (hatte ich auch berichtet). Die Verhandlung vor dem OLG Stuttgart ist nun auf Mitte Februar 2014 angesetzt. Mal sehen was dabei heraus kommt.
Gruß Bankenschreck
AW: Gerichtsverfahren gegen Bearbeitungsgebühren CreditPlus?
Hallo liebe Forenmitglieder,
es gibt mal wieder etwas neues in sachen Credit Plus zu berichten.
Ein, von Rechtsanwältin Dubas in Stuttgart, geführter Prozess geht wahrscheinlich in die dritte Runde. Dies teilte mit gestern einer meiner Kunden mit.
Es geht eigentlich "nur" um ca. 600 € Bearbeitungsgebühr. Der Fall wurde sowohl vor dem Amtsgericht, als auch in der Berufung vor dem Landgericht gewonnen.
Die Credit Plus Bank hat nun die Revision beim BGH eingereicht. Die wollen es einfach nicht wahr haben, dass die Bearbeitungsgebühren zu Unrecht erhoben wurden.
Es wird nun wahrscheinlich darauf ankommen ob der BGH die Revision überhaupt zulässt.
Wenn ja, dann könnte es endlich ein höchstrichterliches Urteil geben. Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass selbst wenn der BGH die Revision zulässt, die Bank kurz vor dem Termin das LG-Urteil anerkennt und die Revision zurück nimmt (so geschehen im November 2011 im Fall der Sparkasse Chemnitz).