In einem von Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen geführten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen. Dies berichtet der Fachanwalt für Bankenrecht auf seiner Homepage. Die Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Darlehenssumme zahlen müssen. Dies dürfte vielen hier im Forum ähnlich gehen :-(
Die Santander versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von neun Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.
Neun Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, weil die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im Eigeninteresse des Geldinstituts erfolgt.
Rechtsanwalt Lenné rät Kunden die Gebühr mit Fristsetzung zurückzufordern. Viele Banken antworten wohl, dass die vorhandene Rechtsprechung nicht übertragbar sei. Das stimmt jedoch in den allermeisten Fällen nicht.
nicht abwimmeln lassen ist gut. Wie soll man denen jetzt antworten, wenn die einem schreiben bla bla ist rechtens, es gibt ja kein GBH-Urteil etc.? Die sitzen doch eh am längeren Hebel. Letztlich bleibt einem doch nur der Gang zum Anwalt. Und ob sich das kostenmäßig lohnt?
Ja, natürlich wiegeln die erst einmal ab ... dann das Musterschreiben verwenden (falls nichts schon geschehen) ... Kosten 55 cent ... falls dann wieder Ablehnung kommt, den Anwalt einschalten ... dann müssen die auch die Anwaltskosten tragen!
Oder einen Mahnbescheid beim hiesigen Amtsgericht anschieben. Kann man selber online machen. Dies hat zum Einen den Vorteil, dass die Verjährung gehemmt wird und zum Anderen müssen die drauf reagieren. Sollten die widersprechen, kommt es automatisch zu einer Klageerhebung und den Anwalt kann man dann immer noch einschalten wenn nötig. Die Gebühren kann man auch gleich in den Online-Mahnbescheid mit eintragen und damit zur Disposition stellen...
Ich weiß nicht um was für Summen es hier geht, aber manche Anwälte könnten bei Beträgen von 100 Euro oder so das Mandat ablehnen.
gibt es denn hier welche die vielleicht schon einen Mahnbescheid erlassen haben? Oder die zum Anwalt gegangen sind (lese hier immer nur ... ich gehe dann mal zum Anwalt ... aber mehr auch nicht)
Wie hoch sind etwa die Anwaltsgebühren? (muß ich ja dann zahlen wenn ich keinen Erfolg habe)
Bei mir geht es um:
- Creditplus: 459,-
- Postbank: 359,-
- DKB: 150,-
- DKB (Immobilien) 714,-
Sollte ich den vielleicht noch ne weitere Frist setzen mit Ankündigung Mahnbescheid/Anwalt?
Nun ... Anwälte und Gerichte rechnen regelmäßig nach Streitwert ab. Bei 700 € muss man außergerichtlich beim Anwalt mit ca. 120 € rechnen. Viele Anwälte bieten mittlerweile aber auch Erfolgshonorare an. Das ist seit kurzem zulässig. Frag doch einfach danach. Ein erster Anruf kostet bei den meisten Anwälten nichts. Wenn Du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, gibt es die Möglichkeit am Amtsgericht Deines Wohnorts einen Beratungshilfeschein zu holen. Dann zahlst Du nur 10 € und der Anwalt rechnet den Rest mit der Staatskasse ab.
gibt es denn hier welche die vielleicht schon einen Mahnbescheid erlassen haben? Oder die zum Anwalt gegangen sind (lese hier immer nur ... ich gehe dann mal zum Anwalt ... aber mehr auch nicht)
Wie hoch sind etwa die Anwaltsgebühren? (muß ich ja dann zahlen wenn ich keinen Erfolg habe)
Bei mir geht es um:
- Creditplus: 459,-
- Postbank: 359,-
- DKB: 150,-
- DKB (Immobilien) 714,-
Sollte ich den vielleicht noch ne weitere Frist setzen mit Ankündigung Mahnbescheid/Anwalt?
Fragen über Fragen ;-)
Danke
Weitere Briefe an die Banken schicken bringt nichts. Ich würde schon sagen, dass sich bei den Summen der Weg zum Fachanwalt lohnt.
Es besteht sonst ja auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wegen einer anderen Bank ja (Fall läuft noch).
Bei der Santander warte ich noch auf Antwort, aber wenn die ablehnen, gehe ich damit auch, weil es sich um eine große Summe handelt.
Ich muß ehrlich sagen, bei einer Summe von 80 Euro wie in meinem einen Fall werde ich auch nichts weiter unternehmen. Aber wenn's um 100e von Euros geht, dann ist das schon was anderes.
gibt es denn hier welche die zum Anwalt gegangen sind (lese hier immer nur ... ich gehe dann mal zum Anwalt ... aber mehr auch nicht)
Fragen über Fragen ;-)
Danke
Ja, wir waren auch beim Anwalt und sind es auch noch. Rate mal wo her wir als Laie dieses Wissen her haben ;-) Doch bedenke bitte auch, dass nicht nur Hilfesuchende diese Seiten lesen, sondern auch die Gegenseite. :-/. Hier eine Seite von Anwaltsbewertungen mit persönlichen Erfahrungen von Betroffenen.anwalt.de | Bewertungen von Rechtsanwalt Guido Lenné (Anwaltskanzlei Lenné). Natürlich auch andere Anwälte ;-)
In einem von Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen geführten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen. Dies berichtet der Fachanwalt für Bankenrecht auf seiner Homepage. Die Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Darlehenssumme zahlen müssen. Dies dürfte vielen hier im Forum ähnlich gehen :-(
Die Santander versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von neun Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.
Neun Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, weil die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im Eigeninteresse des Geldinstituts erfolgt.
Rechtsanwalt Lenné rät Kunden die Gebühr mit Fristsetzung zurückzufordern. Viele Banken antworten wohl, dass die vorhandene Rechtsprechung nicht übertragbar sei. Das stimmt jedoch in den allermeisten Fällen nicht.
... also nicht abwimmeln lassen!!!
Hallo,
wo finde ich ein Formschreiben, damit auch ich meinem Kreditgeber, der Santander Bank schreiben kann.
Danke