Also zwei oder drei schlaue Ratschläge in Sachen Spekulationssteuern würde ich wirklich gern annehmen.
Ich dachte mir, daß man vielleicht Ausgaben für eine private Rentenvorsorge gegenrechnen kann. Oder vielleicht die Ausgaben für eine Lebensversicherung oder vielleicht einen hohen Bausparvertrag mit einer hohen Anzahlsumme.
Denn Bausparverträge gelten ja auch als eine Form der Altersvorsorge und man müßte doch folglich solche Kosten auch gegenrechnen können.
Kann man denn nicht einfach etwas Teures noch in diesem Jahr abschließen, das als Altersvorsorge gilt und diese hohen Kosten dann mit der Forderung des FA verrechnen?
Gegenfrage: Rührt diese "Spekulationssteuer" aus Aktien- oder Aktienfonds-
gewinnen? Wenn ja, kannst du meines Wissens Aktiengewinne lediglich mit Aktienverlusten verrechnen.
Erkläre doch mal bitte genau, was du unter "Spekulationssteuer" verstehst!
Diese habe ich mit meiner Freundin bewohnt, dann aber blöderweise vermietet. Ich habe schlicht die Haltefrist nicht beachtet und nachdem ich die Wohnung nun mit Gewinn verkauft habe, muß ich den Gewinn mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Und das ist echt uncool.
Soll ich dem FA etwa mehrere tausend Euro in den Rachen werfen?
So ist nun mal die gesetzliche Regelung.
Du hast das Geld doch bekommen. Besser als die Wohnung mit Verlust zu verkaufen (müssen). Es bleibt dir immer noch ein 'Gewinn'.
Wie geschrieben, verstehe ich nicht ganz, dass diese steuerliche Regelung nicht vorher klar war. Trotzdem könnte es sein, dass du heute mehr Geld übrig hast, als z. B. bei einem Verkauf nach Ablauf der Steuerfrist.