Hallo zusammen,
meine Frau und ich möchten den Resthof (ohne Landwirtschaft) der Schwiegereltern per Schenkung übernehmen. Diesen soll dafür ein erstrangiges Wohnrecht gewährt werden.
Das Haus hat 3 Wohneinheiten, eine davon möchten wir für ca. 300 Euro kalt vermieten, eine selbst beziehen. Der Verkehrswert des Hauses ist 265.000 Euro, das Wohnrecht würde einen Gegenwert von ca. 73.000 Euro betragen. Mein Nettogehalt beträgt 2100 Euro, wir möchten eine maximale monatlichen Kreditbelastung bis 800 Euro eingehen. Das Einkommen meiner Frau rechne ich wegen Familienplanung nicht mit ein. Eigenkapital von ca. 20.000 Euro sind vorhanden, sollen aber als zusätzlicher Puffer dienen. Ich bin seit 27 Jahren bei dem gleichen Arbeitgeber, laut Schufa-Selbstauskunft habe ich einen Score von 99,03%.
Wir würden gerne einen normalen Annuitätenkredit über insgesamt 150.000 Euro aufnehmen, davon könnte wegen Einbau Blockheizkraftwerk und Dämm-Maßnahmen ein Teil von der KFW abgedeckt werden.
Die meisten Banken würden wegen dem erstrangigen Wohnrecht ja wohl keinen Kredit gewähren - gibt es denn überhaupt eine Möglichkeit, einen solchen Kredit zu bekommen? Wo lohnt es sich anzufragen, abgesehen von der Hausbank?
soweit wir uns bisher informiert haben, scheinen wir die einzige Chance für einen Kredit bei erstrangigem Wohnrecht nur bei den regionalen Banken vor Ort zu haben, möglichst mit einer Beleihungsgrenze bis maximal 60%. Und selbst dann werden wir wohl keinen der z.Zt. günstigen Zinssätze zu erwarten haben.
Sollte jemand noch einen Tipp haben oder von ähnliche Erfahrungen berichten können, der möge sich melden!
warum denn ein in Abteilung 2 eingetragenes Wohnrecht, welches der GS in Abteilung vorgeht?
Wenn sie ihre Raten immer verlässlich leisten, dann stört es doch gar nicht im Nachrang. Anders gesagt, warum soll denn die Bank das Recht vorgehen lassen, wenn sie dadurch weiß, dass eine Drittverwertbarkeit dadurch immens erschwert wird? Sie entziehen dadurch der Bank ja die Sicherheit!
das wollen wir ganz bewusst so, weil wir den Schwiegereltern nun einmal auch Sicherheit bieten wollen. Sicherlich gehen wir nicht davon aus, das es einmal zu einer Versteigerung des Hofes kommen wird - aber was wäre, wenn ich mich z.b. von meiner Frau trennen wollte? So etwas ist ja nun schon häufiger vorgekommen.
Die Schwiegereltern erwarten natürlich auch Sicherheit für Ihren Lebensabend. Das ist ihr gutes Recht.
Das wir damit bei den Banken schlechter darstehen, das uns ebenfalls bewusst. Wir müssen aber versuchen, das Beste daraus zu machen oder die Eltern behalten den Hof, leben alleine darin und wir bauen uns ein eigenes Nest woanders.
....wenn ich mich z.b. von meiner Frau trennen wollte?....wie meinen sie das? Was hat das mit der Sicherheit zu tun?
Ein Wohnrecht in Abteilung 2 dem Recht der GS in Abteilung 3 nachgehend ist sehr wohl auch eine Sicherheit für die Eltern, solange sie die Rate bezahlen. Können sie das nicht mehr, könnten es vorm Zwang immer noch die Eltern tun!
Ich sehe den Sinn nicht ganz, denn selbst ein erstrangiges Wohnrecht schützt vor der Drittverwertbarkeit nicht. Es muss dann nur abgegolten werden, bzw. könnten die Eltern in dem Objekt bleiben, aber gehören würde es ihnen dann trotzdem nicht mehr! In sofern wären auch dann Vermögenswerte verloren gegangen.
Wir und die Eltern wollen aber eine 100%ige Sicherheit. Wenn es z.B. zu einer Trennung von meiner Frau kommen sollte, müßte wohl meine Frau den Kredit weiter abzahlen, um den Hof für ihre Eltern und sich selbst zu halten. Das dürfte weder für meine Frau alleine noch für meine Schwiegereltern tragbar sein.
Die Schwiegereltern haben bei einem erstrangigen Wohnrecht die Sicherheit, das sie bis zu Ihrem Lebensende auf Ihrem Hof wohnen dürfen, ohne eine (Kalt-)Miete zahlen zu müssen. Das ist auf jedenfall besser, als nach einer möglichen Versteigerung des Hauses kein Dach mehr über dem Kopf zu haben. Die Eltern haben bis auf etwas Rente keine Einnahmen mehr und können sicherlich kaum eine Versteigerung verhindern.
das wird nicht ganz einfach sein, einer Bank zu verkaufen.
Zum Einen der Resthof, der generell schon mal nicht so gerne gesehen wird und zum Anderen das Wohnrecht, welches zu kapitalisieren ist.
Hier wird die Beleihung bei nahezu 100 % liegen. Erleichternd kommt hinzu, dass die Modernisierungen den Verkehrswert der Immobilie erhöhen und somit der Beleihungsauslauf wieder sinkt.
Ob es dann machbar ist, müßte man sich genauer ansehen.