ich mache eine vollschulische Ausbildung inklusive Fachhochschulreife an einer beruflichen Schule und bin derzeit in der 12. (Abschlussjahr).
Ich lebe bei meiner alleinerziehenden Mutter und meiner Schwester, die noch zur Schule geht. Wir bekommen Sozialhilfe, da sie wie gesagt alleinerziehend ist, und einen sehr niedrigen Lohn als Friseurin hat, außerdem haben wir ebenso keinen Kontakt zum Vater. Trotz Sozialhilfe hält sich der finanzielle Rahmen nur geradenochso in Grenzen.
Deshalb habe ich natürlich, weil ich vor einem Jahr eine vollschulische Ausbildung angefangen habe, mir Bafög(Ausbildungsförderung) beantragen lassen um etwas finanziell positiv zu ändern.
Das Bafög bekomme ich schon seit dem letzten Jahr und da gab es noch keine Probleme damit, jetzt ist folgendes vom Sozialamt aufgetreten:
Also wir haben einen Brief vom Sozialamt bekommen. Da steht drin, das jetzt aufgrund des Bafögs (monatlich 216 Euro) eine Überzahlung von einem Jahr von 1302 € enstanden ist. Diese fordern sie jetzt zurück, indem sie 14 Monate x 93€ abziehen.
Im Brief stand am ende noch: "Wir geben Ihnen hiermit Gelgenheit sich zu dem Sachverhalt bzw. beabsichtigten Entscheidung bis zum 30.09.2012 zu äußern."
So, und ich erinnere mich noch damals, als ich beim Landratsamt war um das Anmeldeformular fürs Bafög abzugeben, noch gefragt zu haben ob das Sozialamt dieses Geld abziehen wird, worauf der Beamte gesagt hat "nein, das kann und wird nicht abgezogen".
Jetzt ist die Frage, was ich dagegen tun kann? Immerhin zählt dieses Bafög gesetzlich ja nicht nur Lebensunterhalt sondern auch zur Ausbildung, Mobiliät etc.
Ich will aufjeden Fall einen Einspruch gegen diese ganze Geschichte machen, weil ich kann das jetzt einfach nicht vertreten, dass sie jetzt Abzüge machen, was uns wieder finanziel beschränken wird.
Ich bitte um Hilfe und um brauchbare Argumente für den Brief, den ich aufjedenfall schreiben werde.
Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen
Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.
Aber beim Bafög darfst du 4880€ brutto in 12 Monaten anrechnungsfrei dazuverdienen. Ein Job mit 406,67 € Lohn würde Bafög nicht beeinflussen.
Bei Bafög-Leistungen werden auch viele Fehler gemacht. Ich würde hier auf jeden Fall genau überprüfen lassen, ob das auch alles rechtmäßig abgelaufen ist und ob die Berechnungen stimmig sind.