Beantragung Abwicklung KFW Kredits für Programm 153 -Energieeffizientes Bauen-
Ich habe eine Frage Beantragung, Abwicklung eines KFW Kredits für das Programm 153
(Energieeffizientes Bauen).
Wir sind hierfür mit drei Banken nun in Kontakt um auszuloten mit wem wir letztendlich die
Finanzierung machen. Die eine Bank bittet uns nun schon mal den KFW Kredit zu
beantragen. Nun habe ich die Frage wie es aussieht wenn wir uns letztendlich für eine der
anderen zwei Banken entscheiden. Kann dann trotzdem schon mal die bereits eingereichte
Beantragung verwendet werden, auch wenn wir es letztendlich mit einer anderen Bank
beantragt haben oder kommt da die KFW nicht mit?
Meine zweite Frage wäre wie folgt. Bei der Beantragung des KFW Kredits muss angegeben
werden mit welchen Maßnahmen (Luftwasser-Wärmepump, Solar-Unterstützung, etc.) die
Vorgaben für ein KFW 70 Haus erreicht werden. Wie schaut es aus, wenn letztendlich die
Vorgaben eingehalten wurden aber mit anderen Maßnahmen, bspw. kein Solar dafür aber
anderer Außenwandaufbau? Wäre das auch zulässig? Ist es das Entscheidende, dass die
Vorgaben hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust für ein
KFW 70 Haus eingehalten werden, auch wenn es mit anderen Maßnahmen erreicht wurden
als die in der KFW Beantragung angegebenen?
Meine letzte Frage dazu wäre folgende, wir werden die Eingabeplanung und auch die
Beantragung der KFW Kredite über unseren Architekten machen lassen. Die Umsetzung wird
voraussichtlich ein GU machen. Ist es möglich, dass die KFW Beantragung dann von dem
Architekten unterzeichnet wird und die letztendliche Umsetzung von dem GU oder muss es
der gleiche Sachverständige sein?
AW: Beantragung Abwicklung KFW Kredits für Programm 153 -Energieeffizientes Bauen-
Hallo NM9485,
ein beantragtes KfW Darlehen kann von einer Bank zu einer anderen Bank gewechselt werden, aber warum vorab beantragen? Die Finanzierung sollte aus meiner Sicht immer ganzheitlich beanztragt werden.
Achten sie darauf, dass ihnen auch das Wohneigentumsprogramm 124 zusteht, bzw. sie dies ebenfalls beantragen können. Ebenso empfehle ich eine Bank auszuwählen, die die KfW Kondition subevntioniert. Hier wird der Zins - je nach Auswahl der Bank - um 0,25-0,4 % günstiger angeboten.
Das KfW Programm 153 muss ein Energieberater unterschreibe, nachträglicher Änderungen sind nicht möglich, dh. es muss dann so gebaut werden, wie es im Antrag durch den Energieberater bestätigt wurde. Es ist aber möglich, dass Programm 153 neu - mit geänderten Vorgaben - zu beantragen. Ist aber alles sehr kompliziert.
Ich empfehle ihnen sich darüber im Klaren zu sein, wie das Haus gebaut werden soll, um die Finanzierung dann ganzheltlich bei einer Bank zur Zusage zu bringen.