Die erhöhte monatliche Einzahlung kam durch den niedrigen Zinssatz auf das Tagesgeld in 2010.
Der Vertrag wurde seit Abschluss nicht verändert, nur die Einzahlungen wurden erhöht.
Deshalb ist die Zuteilung jetzt schon auf das 1.Q/2013 vorgerückt.
Die Frage ist jetzt, was ich machen soll.
Ich bin momentan nicht auf das Geld angewiesen und auch das Darlehen werde ich zu 4,75% natürlich nicht in Anspruch nehmen.
Soll ich die Einzahlung verringern, um die Zuteilung hinaus zu zögern oder das Guthaben bei Verzicht auszahlen lassen?
Laut Vertrag würde das Guthaben bei Verzicht rückwirkend mit 3,5% verzinst.
Auch, wenn ich in den Vertrag noch ein paar Jahre laufen lasse und die Zuteilung ignoriere? Bekomme ich dann auch die Abschlussgebühr zurück?
Was wäre in meinem Fall die profitabelste Entscheidung?
Kennt sich vielleicht jemand mit dieser Thematik aus und kann mir einen Tip geben, wie ich weiter verfahren soll?
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie alleine gelassen sich doch Bausparkassen Kunden mit dem Produkt Bausparvertrag fühlen. Man sollte doch annehmen, dass man seinen Berater oder bei der Kasse direkt anruft, um dann fair und korrekt beraten zu werden. Ungeachtet dessen dass viele auch noch die falsche Bausparkasse und/oder Bauspartarif auswählen - vor allem häufig die Baupsarsummen an den Bedürfnissen vorbei verkauft werden - Zufall ist das alles nicht!
Ich empfehle Bausparkunden die sich alleine gelassen fühlen, oder das Gefühl haben (ich drücke es mal vorsichtig aus) überfodert worden zu sein, sich an C.Andreas aus diesem Forum zu wenden, damit etwas Licht ins doch häufig dunkle Thema Bausparen kommt.
Erwähne aber auch ausdrücklich, dass Bausparen durchaus seine Berechtigung in einer Finanzplanung haben kann, ebenso - sinnvoll (in Bezug auf Bausparkasse/Tarif und insbesondere Bausparsumme ) angewendet, auch seinen Platz als Zinsssicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung finden kann.
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Hallo noelmaxim, vielen Dank für Deine Antwort.
Ich glaube kaum, das ich von einem Berater der BHW eine Antwort bekommen werde, welche für mich lukrativer ist, als für Ihn.
Logisch das die mir das Darlehen andrehen wollen um noch mehr zu verdienen...
Ich habe vor geraumer Zeit ein Angebot zur Umschreibung auf einen anderen Vertrag bekommen, wo ich allerdings kaum noch Guthabenverzinsung bekommen würde, mit erneut langer Laufzeit und verschenkter Abschlussgebühr.
Deshalb auch mein Posting hier im Forum und kein Anruf beim Berater
Das ich damals blauäugig unterschrieben habe steht nicht außer Frage, nur möchte ich jetzt das beste daraus machen.
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Hallo StefanT,
gerne geschehen
Wenn sie sich was Gutes tun wollen, vor allem eine sinnvolle Lösung finden wollen, dann kontaktieren sie C.Andreas aus diesem Forum! Er wird ihnen ganz sicher mit bestem Wissen und Gewissen weiter helfen können.
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Jetzt kommt es darauf an, ob der Vertrag abgetreten worden ist oder nicht.
Wurde er abgetreten, dann gibt es ein Problem, da Inhaber des Vertrages das kreditführende Institut ist.
Ist er nicht abgetreten ist, dann müßte er bald zuteilungsreif sein. (kommt auf die Bewertungszahl an). Mit Zuteilung kann man dann auf das Darlehen verzichten und erhält seinen Bonus und ich glaube auch noch seine AG wieder zurück.
Klarheit erhalten Sie nur, wenn Sie bei der BHW Hotline anrufen und Fragen, wann der Vertrag zuteilungsreif wird.
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Laut Online-Zugang:
Bewertungszahl29,00
voraussichtliche Zuteilung
(bei Zahlung des vereinbarten Sparbeitrages)1.Q / 2013
Vertrag wurde nicht abgetreten.
Fraglich ist nur ob ein Darlehensverzicht schon Sinn macht, obwohl man das Geld nicht benötigt und wie lange ich die BHW hinhalten kann.
2% bzw. 3,5% sind zur jetzigen Zeit schon ein gutes Angebot.
Wenn ich das Geld danach bei meiner Hausbank anlege bekomme ich nur 1,3% aufs Tagesgeld!
Ich möchte das Darlehen natürlich nicht in Anspruch nehmen, sondern die maximal mögliche Rendite heraus holen.
Momentan habe ich mein erspartes Geld auf Tagesgeldkonten verteilt, wo aber 1,6% das Maximum sind. Die Überlegung ist nun , das Geld in den Bausparvertrag zu überweisen, da ich dort 2,0% bekomme.
Deshalb folgende Fragen:
1. Ich zahle im Moment 500€ im Monat ein, auf wie viel kann ich noch erhöhen, ohne das es Probleme gibt? Kann ich mehrfache Einmalzahlungen vornehmen?
2. Wenn ich auf das Darlehen verzichte, bekomme ich dann rückwirkend von 2003 bis heute den erhöhten Zinssatz von 4,5% (+2,5%p.a.) berechnet?
Wie lange dauert es von meiner Verzichterklärung, bis ich das Geld auf dem Konto habe?
3. Bekomme ich die Abschlussgebühr in Höhe von 570,00€ bei Verzicht auch erstattet? Diese erscheint nämlich nicht auf den Kontoauszügen.
4. Da die Zuteilung schon erfolgt ist, kann ich den Vertrag trotzdem ewig weiterlaufen lassen?
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Zitat von StefanT
Momentan habe ich mein erspartes Geld auf Tagesgeldkonten verteilt, wo aber 1,6% das Maximum sind. Die Überlegung ist nun , das Geld in den Bausparvertrag zu überweisen, da ich dort 2,0% bekomme.
Bedenke, dass du bei einem TG immer dran kannst. Eine Auszahlung bei einem BSV kostet Gebühr. Eine Finanzreserve solltest du immer frei verfügbar haben.
Im Übrigen gibt es noch Tagesgeldanbieter die ebenfalls 2,00% geben. Schau mal auf RaboDirect oder MoneYou (1,90%). Du bist bestimmt bei der BoS... ;-)
AW: Bausparvertrag BHW - Laufen oder zuteilen lassen?
Bei Bausparverträgen gibt es ein Klausel welche angibt in welcher Höhe die Bausparkasse Sparbeiträge annimmt. Da der Vertrag bereits sehr hoch bespart ist wird die Bausparkasse demnächst keine weiteren Sparbeiträge annehmen, schon gar nicht erhöhte sondern Ihnen das Geld nebst Zinsen zurückgeben mit dem Hinweis dass der Vertrag überspart worden ist.
Sicher wäre jetzt erstmal da das Geld defnitiv nicht als Darlehen benötigt wird auf das Darlehen zu verzichten und den Zinsbonus in Anspruch zu nehmen. Dann ist noch etwas Zeit zu überlegen, was mit dem Sparguthaben passieren soll. Bis dahin verzinst sich das Guthaben weiter. Allerdings müssen Sie bei den erwirtschafteten Zinsen ggf. noch die Kontoführungsgebühren abziehen. Damit relativiert sich der Zinsgewinn gegenüber anderen Anlageformen wieder.