Neben all den Verträgen, die Mann und Frau so abschließen kann, ist mein Mann auf die Idee gekommen, sich selbst zu riestern. Und nun darf Frau (gerade in Elternzeit) sich mit dem Thema beschäftigen. Ich habe nach den letzten zwei Stunden der Riester-Studie folgende Grundidee:
Vorraussetzung
- verheiratet / Jahrgang 74 und 79 - jeder hat schon einen halbwegs ordentlichen Vorsorgevertrag (kein Riester), so dass es nicht um die Grundsicherung an sich geht
- Partner 1 Angestellter / Partner 2 Beamter und kindergeldberechtigt
- zwei Riesterkinder 2006 und 2012
- Bruttolohn Partner 1 / 27.900 €
- Bruttolohn Partner 2 / deutlich höher
Folgende theoretische Überlegung:
Riester-Vertrag 1
- 1116,00 € Anlagebetrag (4%) - 154 € Grundzulage - 485 € Riesterkinderzulage durch Übertragung der Zulage von Partner 2 - 477 € Eigenanteil = keine 40 € im Monat - Arbeitsvertrag bis 65. Lebensjahr / Auszahlung zum Ende des Arbeitsvertrages mit 30 Prozent Kapitalentnahme
Riester-Vertrag 2 / Partnervertrag
- Vertrag über 60 € Sockelbetrag pro Jahr, da wenn ein Partner verstirbt, trotz Ehe die Zulagen zurückgezahlt werden müssen / Übertragung der Kinderzulagen auf Partner 1 - Rentenalter unklar (65 oder 67)
Ist das so überhaupt machbar oder gibt es noch Fallstricke im Gesetz, die ich bisher nicht berücksichtigt habe!?
Vielen Dank schon jetzt für alle Kommentare und viele Grüße anna
Hallo Annas,
das Jahresbrutto von Partner 2 ist noch interessant. Denn wenn Partner 2 deutlich mehr als Partner 1 verdient reicht der Sockelbeitrag von € 60,-- nicht für die volle Zulage.
Partner 2 sollte auch 4 % im Jahr sparen.