Garantie-Zertifikate
Eine vergleichsweise Risikoarme Anlage stellen Garantie-Zertifikate dar. Bei diesen wird am Ende – und zwar nur am Ende – der Laufzeit ein garantierter Mindestbetrag (meist 100% auf den Nennwert) zurückgezahlt. Vor Fälligkeit kann ein Garantie-Zertifikat auch durchaus unter der Garantie-Grenze gehandelt werden. Wurden Ausgabeaufschläge oder andere Gebühren erhoben, entsteht hier ein Verlustrisiko in Höhe dieser Gebühren. An positiver Entwicklung des Basiswertes kann der Käufer des Zertifikates nichtsdestotrotz teilnehmen
Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. Das bedeutet, der Emittent gibt dem Investor gegenüber ein Versprechen ab (in Form der je nach Art des Zertifikates vereinbarten Partizipation an der Wertentwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes). Zertifikate sind somit kein Sondervermögen und werden auch nicht wie Aktien auf den Namen des Käufers geführt. Daher gibt es hier ein Emittentenrisiko; bei Pleite des Emittenten gehen Investorengelder in die Insolvenzmasse ein. Es besteht also potentiell die Gefahr des Totalverlustes, sollte der Emittent in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten