Haben Banken eine Pflicht im Einlagensicherungsfonds?
Lieber User,
seit einigen Jahren gibt es ja diesen Einlagensicherungfonds, der den Kunden zusichert,
dass sie ihr bei der Bank angelegtes Geld auch zu einem großen Teil oder eventuell ganz
wieder zurückbekommen, wenn es der Bank schlecht geht.
Dazu müssen die Banken ja wahrscheinlich einen Teil ihres Kapital dort anlegen,
damit auch Geld im Fonds vorhanden ist.
Gibt es für die Kreditinstitute noch andere Verpflichtungen, die sie erbringen müssen,
damit dieser gemeinschaftliche Topf in der EU auch weiterhin bestehen kann und die
Gelder an die Kunden ausgezahlt werden können?
Das dort hinterlegte Geld muss ja auch irgendwie verwaltet werden, was auch wieder
Kosten verursacht.
AW: Haben Banken eine Pflicht im Einlagensicherungsfonds?
Das kann man auch relativ problemlos online nachlesen. Unterschiede bestehen zudem zwischen Sparkassen/Genossenschaftsbanken und sonstigen Geld- und Kreditinstituten.
AW: Haben Banken eine Pflicht im Einlagensicherungsfonds?
Ich halte nicht sehr viel von dem Einlagensicherungsfond.
Im Normalfall fängt eine Bank bzw. der Staat eine andere Bank auf, wenn diese in die Pleite rutscht. Wenn es mal zum wirklich richtigen Knall kommt und die Banken reihenweise Pleite gehen und somit kein Auffangen mehr möglich ist, wird der Einlagensicherungsfond nicht viel bringen.
Selbst wenn er das Geld noch auszahlen könnte / würde, wird es in so einem Fall gar nichts mehr Wert sein (Extreme Inflation).
Somit ist derEinlagensicherungsfond für mich ein "Nice to have" aber bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen ziemlich uninteressant... ist zumindest meine Meinung.