Schufa nach §34

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  1. Avatar von NinjaGree
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    Standard Schufa nach §34

    Hallo allerseits,

    ich hoffe auf die geballte Erfahrung des Forums:

    Habe bei der Schufa eine Selbstauskunft nach §34 gestellt. Nun schreiben die mir zurück, dass sie zur Bearbeitung meine Voradressen brauchen.

    Ist das zulässig / muss ich das beantworten?

    Ich möchte nur wissen wie es bei der Schufa um mich steht. Ich brauche (glücklicherweise) keinen Kredit.

    Kann ich der Schufa freundlich aber bestimmt zurückschreiben, dass sie keine Daten von mir bekommen, ich aber umgekehrt das Recht habe nach §34 eine Auskunft zu bekommen?

    Gibt es hier sonstige Vorteile/Nachteile zu beachten?

    Würde mich freuen von Euch zu hören.

    Danke für´s lesen,
    Christian

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Warum können Sie nicht einfach die Voradressen mitteilen? Ändert sich die Adresse innerhalb der letzten drei Jahre ist es sinnvoll bei eventuell vorhandenen Namensgleichheiten die Namensgleichheiten mit den Adressen zu vergleichen.
    Dann ist die Wahrscheinlichkeit ja noch viel geringer dass es zu Namensverwechslungen kommt.

  3. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Warum können Sie nicht einfach die Voradressen mitteilen? Ändert sich die Adresse innerhalb der letzten drei Jahre ist es sinnvoll bei eventuell vorhandenen Namensgleichheiten die Namensgleichheiten mit den Adressen zu vergleichen.
    Dann ist die Wahrscheinlichkeit ja noch viel geringer dass es zu Namensverwechslungen kommt.
    Eine Verwechslungsgefahr sollte mit Geburtsdatum und Geburtsort wohl ausgeschlossen sein? Selbst in Berlin werden keine zwei Max Müller an einem Tag geboren.

    Warum ich mich (zugegebenermaßen) ärgere ist, dass ich der Schufa bereits mit einigen Voradressen geantwortet habe, und das mit der erneuten Anfrage nach Voradressen beantwortet wurde.

    Ich vermute eine Zermürbungstaktik, damit man sich doch kostenpflichtig anmeldet, anstatt einfach §34 zu entsprechen.

    Daher würde ich der Schufa gerne sinngemäß schreiben: "Das sind meine aktuellen Daten. Ich möchte jetzt nach §34 erfahren was unter diesen Daten über mich gespeichert ist. Dabei interessiert mich weder eine Verwechslung noch irgendwelche Voradressen - im Gegenteil, ich möchte auch wissen welche Voradressen die Schufa von mir hat."

    Dank und Gruss,
    Christian

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Sie erhalten auch eine Schufaeigenauskunft für EUR 12,50 einmaliger Preis unbefristete Laufzeit. Dauert 1 Woche, dann per in Ihrem Briefkasten.

  5. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Ich habe mich bei der Schufa nun für eine dauerhafte Selbstauskunft über deren Online-System angemeldet. Dazu habe ich dieselben und mehr Fragen als vorher:

    Als erstes schrieb mir die Schufa, dass ich meine früheren Adressen mitteilen müsse, da ich mit den aktuellen Daten nicht zweifelsfrei identifizierbar sei. Was muss ich hier tatsächlich angeben? (Ich habe meine bisher 12 Adressen seit Geburt + eine falsche Adresse auf der ich mal Post bekam (GEZ hat was an mich an die Adresse meiner Schwester geschickt, Grund unbekannt) + 2 genutzte reine Lieferanschriften) zusammengetragen. Wäre es sinnvoll alles anzugeben? Pro/Contra?

    Ich wohne aktuell nicht in Deutschland, habe aber in Deutschland mehrere Konten. Somit bin ich bei der Schufa höchstwahrscheinlich zumindest bekannt.

    Kann die Schufa die Selbstauskunft verweigern, weil ich im Ausland wohne? In deren Online-Formular kann man ausländische Adressen nicht eintragen.

    Dank und Gruss,
    Christian

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Normalerweise werden in Deutschland Adressen bei Anmeldung Erstwohnsitz usw. an die Schufa weitergegeben. Ihr aktueller Wohnsitz ist in der Schufa der erste in Deutschland. Dann ist von Belang ob Sie innerhalb von 3 Jahren zuletzt umgezogen sind in D. Dann benötigen die dort auch die Adressen von Ihnen.
    Was die Adresse Ausland angeht so würde ich an Ihrer Stelle die Adresse angeben die Sie in Deutschland hatten als Sie hier in D ein Konto oder Girokonto eröffnet haben. Hoffe das hilft Ihnen weiter.

  7. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    ...Hoffe das hilft Ihnen weiter...
    Ich weiss immer noch nicht wie ich mit meinen nicht-deutschen Adressen umgehen soll, bzw. ob die Schufa überhaupt Auskunftpflichtig ist, da ich nunmal keinen Wohnsitz in Deutschland habe.

    Bei der Anmeldung fragt die Schufa alte Adressen ab. Also habe ich, weil das Formular nichts anderes hergibt, meine letzten deutschen Adressen angegeben.

    Das hat zunächst mal nicht gefruchtet.

    Jetzt habe ich einen Brief an die Schufa geschickt, in dem ich wirklich alle Adressen (In- und Ausland) und sogar genutzte Lieferadressen, zusammengefasst habe.

    Mal schauen was draus wird.

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Je mehr Informationen vorliegen desto besser einfach.
    Hoffe es bringt ihnen was.

  9. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Hallo,
    da die Schufa eine Deutsche Einrichtung ist, sind Auslandsadressen nur teilweise brauchbar bzw. verarbeitbar. Im Ausland gibt es nur bedingt Kreditauskünfte.

    Sie möchten mit Ihrer Anfrage eine Eigenauskunft und die Schufa stellt zur Identifizierung eine Frage. Da Sie wohl über die angegebenen Adressen nicht 100 % sicher einordbar sind, will die Schufa natürlich keine Daten preisgeben, bevor alle Unklarheiten beseitigt sind.

    Da Sie sicher sein wollen, dass Ihre Daten nicht unbefügt weitergegeben werden, reagiert die Schufa eigentlich in Ihrem Interesse.

  10. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Hallo Kass Finanz,

    ja, es ist in meinem Interesse dass Daten nicht unbefugt weitergegeben werden.

    Es ist aber auch in meinem Interesse, die mir zustehende Selbstauskunft überhaupt zu erhalten.

    Inzwischen steht der Schriftverkehr mit der Schufa wie folgt:

    • mein Antrag
    • Schufa fragt nach Voradressen der letzten 3 Jahren
    • Ich bestätigte, dass ich die letzten 3 Jahre nicht umgezogen bin und insofern keine relevanten Daten liefern kann
    • Schufa fragt mit einem identischen Brief(!) erneut nach meinen Voradressen der letzten 3 Jahre...
    • Dies beantwortete ich heute mit allen Adressen seit meiner Geburt

    Es scheint mir einfach, dass mein Brief "bin die letzten 3 Jahre nicht umgezogen" einfach ignoriert wurde.


    Ich frage mich, wie ich jetzt weiter vorgehe: Es kann ja nicht sein, dass die Schufa nur immer weiter irgendwelche Rückfragen stellt. Irgendwann müssen sie auch mal Auskunft geben, z.B. alleine über das was an den von mir genannten Adressen über mich vorhanden ist.


    Wenn die Schufa meine Daten intern, aus welchem Grund auch immer, nicht eindeutig rausfiltern kann, kann dass doch nicht ein Grund sein mir eine Auskunft zu verweigern!?


    Meine wichtigste Frage daher: Hat es irgendeinen Einfluß, dass ich aktuell keine Adresse in Deutschland habe (bzw. nur eine Versandadresse, jedoch keine Meldeadresse)? Insbesondere: Darf die Schufa mir die Auskunft insgesamt verweigern, obwohl sie (höchstwahrscheinlich) Daten über mich hat.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    @NinjaGree
    Bitte rufen Sie die SCHUFA unter 0611 - 92780 an und Drücken dann nach dem Auswahlmenü Punkt 1. Danch verlangen Sie die Fachabteilung.
    Hierbei habe ich gerade eben dort mich nochmal vergewissert dass Sie auch eine Schufaauskunft erhalten nach 34BDSG wenn Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt im Ausland haben.
    Möglicher Grund für eine Verzögerung könnte sein dass man mit der Zustelladresse nicht ganz klar kommt.

  12. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @NinjaGree
    Bitte rufen Sie die SCHUFA unter 0611 - 92780 an und Drücken dann nach dem Auswahlmenü Punkt 1. Danch verlangen Sie die Fachabteilung.
    Hierbei habe ich gerade eben dort mich nochmal vergewissert dass Sie auch eine Schufaauskunft erhalten nach 34BDSG wenn Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt im Ausland haben.
    Möglicher Grund für eine Verzögerung könnte sein dass man mit der Zustelladresse nicht ganz klar kommt.
    Wow!! Vielen Dank für die Mühe!!

    Ich werde nun eine Woche abwarten, da ich gerade den Brief schon in den Briefkasten warf.

    Danach werde ich nachbohren, und das Ergebnis hier melden.

    Vielen Dank nochmals !!!

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Gerne geschehen. In welchem Land wohnen Sie denn?

  14. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Gerne geschehen. In welchem Land wohnen Sie denn?
    In der Schweiz. Ich arbeite jedoch momentan in Germany und komme jeden Tag über die Grenze. Das Büro in Deutschland nutze ich auch zu Post-Empfangszwecken, gemeldet bin ich dort jedoch natürlich nicht.

  15. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Wenn Sie in der Schweiz eine ganz normale Adresse haben sollte es ja klappen. Würde an Ihrer Stelle abwarten noch 1 Woche und dann dort notfalls anrufen.
    Viel Erfolg

  16. Avatar von Bingo33
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Die Schufa nach §34 Auskunft einmal im jahr ist kostenlos !
    den antrag können sie von der schufa seite runter laden und es kostet keine 12,50 !

  17. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Sie erhalten auch eine Schufaeigenauskunft für EUR 12,50 einmaliger Preis unbefristete Laufzeit. Dauert 1 Woche, dann per in Ihrem Briefkasten.
    Dies nehme ich mal zum Anlass des Nachfragens:
    Grundsätzlich kostet dieser Zugang ja ca. 18€.
    Wenn ich es per Gutscheincode bestelle, liege ich bei den angesprochenen 12,50€.

    Meine Fragen:
    - Was hat es genau mit diesem Code auf sich? Welche Vorteile gibt es hier für den Anbieter?
    - Entstehen mir als Verbraucher irgendwelche Pflichten oder gar Nachteile, wenn ich diesen Code nutze?

    Gruß
    Der Rave

  18. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa nach §34

    @Ravemaster, 2010 bin ich auf die SCHUFA zugegangen und habe nach der Möglichkeit der Bestellung SCHUFA Eigenauskunft mit Karte gefragt. Nach Prüfung der Möglichkeiten hat mir dann die SCHUFA eine Art Landingpage gebastelt die nun für Kunden die Möglichkeit hat über meine Homepage eine SCHUFA Eigenauskunft zu bestellen mit Karte. Also, dass man dann jeden Tag kostenlos in die SCHUFA schauen kann.
    Damals war der Preis auch noch bei EUR 12,50.
    Bedingt durch allgemeinen Preisanstiegt hat die SCHUFA dann die Bestellung auf EUR 18,50 angehoben.
    Laut Telefonat vom März 2014 mit einem Prokuristen der SCHUFA und mir ist die SCHUFA mit der Anzahl der Kunden die sich eine SCHUFA Eigenauskunft bestellen zufrieden und beläßt es bei dem bisherigen Preis von EUR 12,50.

    Es entstehen natürlich überhaupt keine Nachteile. Nur Vorteile da es wohl nach wie vor die günstigste Möglichkeit ist für eine SCHUFA Voll Eigenauskunft.

    Nicht zu verwechseln mit 34§ BDSG welche jeder Bürger kostenfrei einmal im Jahr beziehen kann.

    Der Unterschiede 34§ BDSG zur SCHUFA Eigenauskunft Karte für EUR 12,50 ist jedoch dass Sie viel ausführlicher sehen welche Einträge Sie haben und vorallem auch hatten, usw.

  19. Avatar von NinjaGree
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    Standard AW: Schufa nach §34

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    ...ehen welche Einträge Sie haben und vorallem auch hatten, usw...
    Sehen, welche Einträge man "hatte"? Ich dachte der Sinn des Datenschutzgesetzes ist es, dass Einträge unwiederbringlich gelöscht werden?

    Ich bin schon gespannt, ob ich dann jetzt mal mittelfristig meinen Zugang bekomme...

  20. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Schufa nach §34

    Welche Schufa ist ausführlicher, der Dauerzugang oder die Einmalauskunft?

    Sehe ich in der Einmalauskunft auch meine Branchenscores?

    Wenn nicht, wie komme ich an die ran?

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