Muss man den Banken Freistellungsaufträge erteilen???

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  1. Avatar von Jomo
    Jomo

    Frage Muss man den Banken Freistellungsaufträge erteilen???

    Guten Tag,


    als ich letztens bei meiner Bank war, wurde ich von einer dortigen Mitarbeiterin darauf angesprochen, dass ich für meinen Sparvertrag noch gar keinen Freistellungsauftrag erteilt habe.

    Stimmt wohl, habe ich nicht, aber auf diesem Sparvertrag sind jetzt wirklich keine großen Summen zu erwarten.

    Bin ich denn immer verpflichtet, für alle Anlageformen einen Freistellungsauftrag zu erteilen und was passiert, wenn ich das nicht mache?

    Wird dann von der Bank immer ein Anteil der Erträge an das Finanzamt abgeführt?

    Sind diese Anteile dann für immer weg?

    lg Jomo

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Muss man den Banken Freistellungsaufträge erteilen???

    Nein, du musst das nicht machen. Der Steuerbetrag wird in der Regel automatisch ans Finanzamt geleitet.

  3. Avatar von NRWestfale
    NRWestfale

    Standard AW: Muss man den Banken Freistellungsaufträge erteilen???

    du musst nix, nur bist du selber schuld wenn du das nicht machst, es ist ja nicht für die bank sondern für dich! wieso willst du DEIN geld dem Finanzamt schenken? Dich kostet das gar nix, nur eine unterschrift. du hast glaub ich 801 euro im jahr frei, heisst also wenn du für einen bertrag XY 50 euro zinsen bekommst zahlst du 19% von den zinsen ans finanzamt. hast du aber einen freistellungsauftrag bleibt das geld bei dir. und 19% von 801 eur ist schon nen bischen..
    hoffe das stimmt jetzt so wie ich das erklärt hab. :-)

  4. Avatar von Larry0203
    Larry0203

    Standard AW: Muss man den Banken Freistellungsaufträge erteilen???

    Also die 19% werden definitiv nicht von den 801 Euro abgezogen sondern von den zinsen die über dem Freistellungsauftrag von 801 Euro liegen. Zudem sind es keine 19% sondern 25% Abgeltungssteuer, davon 5,5% Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

    Sprich:

    Du hast einen Freistellungsauftrag von 200 Euro (die 801 Euro kannst Du verschiedenen Banken erteilen) bei Deiner Bank eingereicht und erhälst für das Jahr 2011 400 Euro Zinsen.

    200 Euro Zinsen gehören ohne Abzüge Dir.

    Die 200 Euro über deinem Freistellungsauftrag werden nun mit den oben genannten %-Sätzen verrechnet. Den daraus resultierenden Betrag erhält das Finanzamt.

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