Eine Freundin riet mir letztens, einen Riestervertrag abzuschließen, der an einen Bausparvertrag gekoppelt ist, weil ich damit später meine dann noch bestehende Immobilienfinanzierung abbezahlen kann. Vor 4 Jahren habe ich ein Haus gekauft und zahlen mindestens noch 20 Jahre ab.
Da ich dann bereits im Rentenalter bin, könnte das mit Riester wirklich hinkommen. Aber kommt hier wirklich soviel zusammen, dass sich eine solche Anlage lohnt? Oder gibt es andere Möglichkeiten, das Immobiliendarlehen schneller abzuzahlen?
bei dem von Ihnen geschilderten Produkt handelt es sich um einen Wohn-Riester-Bausparvertrag. Dies ist ein eigenständiges Produkt.
Grundsätzlich lohnt sich dies hauptsächlich, wenn damit (neu) gebaut oder gekauft werden soll, also sowohl das Bausparguthaben (= Altersvorsorgevermögen) als auch das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird.
Mit Beginn der Rente endet die riesterfähigkeit und damit wäre das Bauspardarlehen nicht mehr gefördert, sofern es überhaupt in Anspruch genommen wird. Es könnte allerdings als 'freies Bauspardarlehen', also ohne Riesterförderung und ohne die Riesterbedingungen eingesetzt werden. Z.B. für eine Modernisierungsmaßnahme.
Falls es hauptsächlich darum geht nur das Bausparguthaben (= Altervorsorgevermögen) zu Rentenbeginn für die Ablösung eines Restdarlehens einzusetzen, ist fast immer ein anderes Riesterprodukt sinnvoller. Dort ist - in aller Regel - die Guthabenverzinsung deutlich höher und dies kann ebenfalls zur Entschuldung eingesetzt werden.
Zu beachten ist noch - und dies ist aufgrund des vorhandenen (großen?) Zeitraums nicht ganz einfach - , dass das vorhandene Altersvorsorgevermögen (= Bausparguthaben) und die abzulösende Restschuld ca. gleich hoch sind.
Wie Eingangs geschrieben, ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag vor allem für den Bau- oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sinnvoll. Dort spielt er seine Vorteile aus!
Ob es weitere Möglichkeiten gibt das Immobiliendarlehen schneller abzuzahlen, hängt von den unterschriebenen Bedingungen ab.
Zu bedenken ist noch, dass Wohnriester nur für neue Immobilien eingesetzt werden kann, oder solche die ab 1.1.08 gekauft oder fertig gestellt wurden.
Wenn das bei Ihnen der Fall ist, lohnt sich für Sie sicher eine Beratung zu dem Thema. Denn wie schon Obelix geschrieben hat, gibt es auch andere Möglichkeiten die staatlichen Förderungen für Altersvorsorge in die eigene Immobilie umzuleiten.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290
Zu bedenken ist noch, dass Wohnriester nur für neue Immobilien eingesetzt werden kann, oder solche die ab 1.1.08 gekauft oder fertig gestellt wurden.
das ist richtig, könnte gerade passen ("vor vier Jahren...")???
Wenn ich die Anfrage richtig verstehe, geht es darum zu Rentenbeginn eine Entschuldung (geht nur mit dem Altersvorsorgevermögen/Guthaben) vorzunehmen. Dabei spielt das Bau-/Anschaffungsdatum keine Rolle. Alle selbstgenutzten Immobilien sind dafür geeignet!
Dieses Modell bevorzugen hauptsächlich 'Insider' und Besserverdienende. Wie der Anfragende sind diese relativ kurz vor dem Renteneintritt (5-~10 Jahre), verfügen häufig über ein besseres Einkommen, die Kinder sind Volljährig und der Riestervertrag ist u.A. wegen der zusätzlichen Steuerbegünstigung interessant. Beachtet werden muss dabei, dass dann eine Versteuerung des Altersvorsorgevermögens in der Rentenphase erfolgt, die aber _grundsätzlich immer_ niedriger ausfällt.
Wie bereits oben erwähnt, würde ich in diesem speziellen Fall - sofern ich das 'freie Bauspardarlehen' nicht einsetzen möchte, eher auf einen 'Spar-Riester' zurückgreifen. Bietet eine Bausparkasse allerdings einen WohnRiester-Bausparvertrag mit hoher Guthabenverzinsung an, wäre dies auch gut.
ich finde die Vorstellung von Mischformen aus Bausparen und Altersvorsorge auch sehr interessant. Ich habe auch ein wenig zum Wohn-Riester gelesen, bin mir aber noch ein wenig unsicher wie ich das kategorisieren würde. Liegt da nun die Altersvorsorge inder Finanzierung vom Immobilien-Eigentum oder sind beide Dinge getrennt voneinander zu betrachten?
Das Produkt WohnRiester-Bausparvertrag dient dazu, dass der Sparer diesen zum Bau- oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie einsetzt. Hintergrund ist dabei der Gedanke, dass mit der Unterstützung der WohnRiester-Förderung (Zulagen und ggf. Steuervorteile) der WohnRiester-Renter im Alter keine Miete zahlen muss, sondern in einer (hoffentlich) bezahlten eigenen Immobilie wohnt.
Da nicht alle, die z.B. einen WohnRiester-Bausparvertrag abschließen, diesen dann für den eigentlichen Zweck, zum Bau- oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen (die eigenen Ziele haben sich z.B. geändert), muss das in diesem Vertrag angesammelte Altersvorsorgevermögen dem Sparer als Rente zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann es zur Ablösung einer Altschuld auf der eigenen Immobilie dienen (alles gesetzlich vorgeschrieben/geregelt).
Andererseits kann auch aus einem 'Spar-Riester', z. B. bei einer Versicherung oder einem Fondanbieter abgeschlosssen, das vorhandene Altersvorsorgevermögen zum Bau- oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden. Ein Riester-(Bauspar)Darlehen wie beim Bauspar-Riester gibt es hier logischerweise nicht!
Der Hauptunterschied liegt in dem fehlenden, ebenfalls riestergeförderten, Bauspardarlehen.
Zusammengefaßt:
a) Ein WohnRiester-Bausparvertrag dient zum Bau- oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Stichwort mietfreies Wohnen im Alter.
b) Ein Spar-Riester dient für eine zusätzliche (monatliche) Rente im Alter.
Die anderen Unter-Varianten des jeweiligen Riesterproduktes sind nicht so bedeutend und dienen hauptsächlich zur Erfüllung der gesetztlichen Regelungen wenn der Riester-Vertrag nicht für seine eigentliche Bestimmung (Wohnen bzw. Rente) eingesetzt wird/werden kann.
Eine Freundin riet mir letztens, einen Riestervertrag abzuschließen, der an einen Bausparvertrag gekoppelt ist, weil ich damit später meine dann noch bestehende Immobilienfinanzierung abbezahlen kann. Vor 4 Jahren habe ich ein Haus gekauft und zahlen mindestens noch 20 Jahre ab.
Da ich dann bereits im Rentenalter bin, könnte das mit Riester wirklich hinkommen. Aber kommt hier wirklich soviel zusammen, dass sich eine solche Anlage lohnt? Oder gibt es andere Möglichkeiten, das Immobiliendarlehen schneller abzuzahlen?
Hallo,
das kann schon Sinn machen, wenn dafür kein bestender Riester Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden muss.
Szenario wäre folgendes:
1. Da Kauf vor 4 Jahren in 2007 endet die Zinssicherung wahrscheinlich in 2017.
2. Abschluss mit Laufzeit bis zu 2022 (2017 wäre zu kurz)
3. Besparung mit dem Höchstbetrag von 162,17 Euro mtl.
4. Ablösung in 2022 eines Teilkredites von der Bank mit der Bausparsumme. Achtung: Der Vertrag muss 1 Monat vor der Zuteilung zwischenfinanziert werden, so dass ein kausaler Zusammenhang entsteht und man das Guthaben und das Darlehen in den Kredit überführen kann.
Ihr Vorteil wäre die Zinssicherheit, die Zulagen und der steuerliche Vorteil.
Die Zulagen fließen dann auch später in das Darlehen direkt und die Zins-und Tilgungsleistung ist auch im Darlehensfall steuerlich absetzbar.
... und alle Interessierte! vorsicht an der Bahnsteigkante !!!
Zitat von C. Andreas
1. Da Kauf vor 4 Jahren in 2007 ....
damit ist ihre Schlussfolgerung (4.) falsch und nicht durchführbar!
Zitat von C. Andreas
4. Ablösung in 2022 eines Teilkredites von der Bank mit der Bausparsumme. ...
Das von Ihnen in Punkt 4. genannte Verfahren trifft ausschließlich nur für selbstgenutzte Objekte zu, die nach dem 31.12.2007 - also ab 2008 - erworben (gebaut oder gekauft) wurden!
Ganz wichtig!
Kann dieses Datum (nach dem 31.12.2007) nicht eingehalten werden, kann nur zu Rentenbeginn ausschließlich das Altersvorsorgevermögen (= ~Bausparguthaben) zur Entschuldung eingesetzt werden. Dabei sollten der Entschuldungsbetrag (= Restdarlehen) und das Altervorsorgevermögen ca. in gleicher Höhe sein!
... und alle Interessierte! vorsicht an der Bahnsteigkante !!!
damit ist ihre Schlussfolgerung (4.) falsch und nicht durchführbar!
Das von Ihnen in Punkt 4. genannte Verfahren trifft ausschließlich nur für selbstgenutzte Objekte zu, die nach dem 31.12.2007 - also ab 2008 - erworben (gebaut oder gekauft) wurden!
Ganz wichtig!
Kann dieses Datum (nach dem 31.12.2007) nicht eingehalten werden, kann nur zu Rentenbeginn ausschließlich das Altersvorsorgevermögen (= ~Bausparguthaben) zur Entschuldung eingesetzt werden. Dabei sollten der Entschuldungsbetrag (= Restdarlehen) und das Altervorsorgevermögen ca. in gleicher Höhe sein!
Hallo Obelix,
von der Theorie her haben Sie recht. Doch in der Praxis läßt sich das relativ leicht lösen.
2007 oder 2008 ist unrelevant wenn kurz vor Zuteilung ein kausaler Zusammenhang hergestellt wird. Dies geschieht mit einer Zwischenfinanzierung, die auch nur 1 Monat vor Zuteilung
erfolgen kann.
Damit kann man Guthaben und Darlehen zusammenfassen und sich die Bausparsumme komplett auszahlen lassen. Das ist nichts neues und war auch schon unter der Überschrift "Gesetzeslücke" in Stiftung Finanztest Anfang 2011 nachzulesen.
2007 oder 2008 ist unrelevant wenn kurz vor Zuteilung ein kausaler Zusammenhang hergestellt wird. Dies geschieht mit einer Zwischenfinanzierung, die auch nur 1 Monat vor Zuteilung
erfolgen kann.
Hallo Herr C. Andreas,
sie haben das System nicht verstanden! Bitte unterlassen Sie es, hier falsche Behauptungen aufzustellen und Leser zu verunsichern. Bitte lesen Sie sich die Gesetzestexte und die Erläuterungen durch!
Ihr/Das Konstrukt, dass vor Zuteilung des WohnRiester-Bausparvertrages eine Vor- oder Zwischenfinanzierung erforderlich ist, damit anschließend auch das Bauspardarlehen riestergefördert eingesetzt werden kann, gilt ausschließlich für Umschuldungen bei selbstgenutzten Objekten, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden.
Ist ein selbstgenutztes Objekt z.B. am 1.6.2009 (nach dem 31.12.2007) angeschafft worden und soll mit dem WohnRiester-Bausparvertrag eine Umschuldung des für den Bau- oder Erwerb dieses Objektes aufgenommenen Darlehens erfolgen, so muss - genau wie sie es oben schreiben - vor Zuteilung des WohnRiester-Bausparvertrages eine Vor- oder Zwischenfinanzierung des kompletten Vertrages (= Bausparsumme) stattfinden. Der zugeteilte WohnRiester-Bausparvertrag löst dann (kurze Zeit später) diese Vor- oder Zwischenfinanzierung wieder ab. Nur so kann das Altersvorsorgevermögen (= Bausparguthaben) UND das Bauspardarlehen riestergefördert verwendet werden.
Wird dieser Zwischenstep über eine Zwischenfinanzierung nicht gemacht, kann nur das Altersvorsorgevermögen (= Bausparguthaben) eingesetzt werden, aber nicht das Bauspardarlehen!
Dies gilt nur für Objekte, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden!
Selbstgenutzte Objekte, die vor 2008 angeschafft wurden, können NUR zu Rentenbeginn mit dem Altersvorsorgevermögen entschuldet werden.
BITTE BEACHTEN UND VOR ALLEM KEINE FALSCHINFORMATIONEN WEITERGEBEN!
Als kleine Ergänzung empfehle ich zu diesem Thema mindestens zu lesen:
- Eigenheimrentengesetz
- Ausführungsbestimmungen des BMF v. 20.01.2009
- Ausführungsbestimmungen des BMF v. 31.03.2010
- Altervorsorgeverträge Zertifizierungsgesetz + Kommentierungen
In diesen Gesetzen/Ausführungen wird immer wieder auf andere Gesetze, so z.B. auf das EStG verwiesen.
Das Altersvorsorgeprodukt 'WohnRiester' wurde im Dezember 2008 zertifiziert und ist rückwirkend zum 1.1.2008 gültig. Allein daraus ergibt sich, dass Objekte vor 2008 nicht 'riesterfähig' sind. Einzig den Kunden, die nicht - wie geplant - sich eine eigene, riestergeförderte Immobilie - ab 2008 - angeschafft haben, musste gesetzlich zu Rentenbeginn für das angesparte Altersvorsorgevermögen (= Bausparguthaben) die Wahl zwischen
a) eine Rentenzahlung
oder
b) Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie (unabhängig vom Anschaffungsdatum) zu Rentenbeginn
eingeräumt werden.
Der Gesetzgeber sieht nur drei Möglichkeiten der unschädlichen Verwendung der WohnRiester-Produkte / Altersvorsorgevermögen vor:
1. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase (= Rentenbeginn) Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie.
2. Zu Beginn der Auszahlungsphase (= Rentenbeginn) zur Entschuldung von Darlehen, die zur Anschaffung der selbstgenutzten Wohnung dienen.
3. Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Den WohnRiester-Sparern, die alle drei Verwendungsmöglichkeiten nicht umsetzen konnten/wollten erhalten eine Rentenzahlung.
Jeder Punkt ist in Ausführungsbestimmungen und Kommentaren detailliert dargestellt.
Ansprechpartner für Fragen zu 'Riester' ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin. Bei speziellen Fragen würde ich immer den schriftlichen Weg bevorzugen, denn nur so ist sichergestellt, dass Fachleute diese beantworten. Die Hotline überwiegend für allegemeine Riesterfragen nutzen, wobei es sehr gut sein kann, dass drei Hotlinemitarbeiter die gleiche Frage unterschiedlich beantworten. Speziell wenn es um WohnRiesterprodukte geht.
Für alle Riesteranbieter gibt es immer wieder Erfahrungsaustausche mit der ZfA.
Hier ein kleiner Ausschnitt:
Schönen Abend - und sorry, wenn meine Wort an C. Andreas etwas barsch waren! Mir ist klar, dass das Produkt Riester und WohnRiester im speziellen sehr komplex und kompliziert ist, aber gerade deshalb muss sich ein (Kunden-)Berater sicher sein.
Mein Tipp:
Das WohnRiester-Produkt dazu zu nuten, wofür es gedacht ist: