Grundsätzlich kein Problem. Man sollte nur vorab mit der Gesellschaft klären, welche SF-Klasse weitergegeben werden kann. Außerdem dürfen maximal nur so viele schadenfreie Jahre weitergereicht werden, wie lange sie auch ihren Führerschein haben.
Dein Vater hat zwei Autos, beide sind auf Ihn versichert. Eines fährt er selber, das andere fährst Du. Jetzt kannst Du die Prozente Deines Vaters (von dem Auto, was Du selber fährst) über Deine eigene Versicherung auf Dich übertragen lassen.
Hätte Dein Vater nur ein Auto, kann er Dir auch die Prozente geben, jedoch hat er dann selber keine mehr und fängt von vorne an.
Jetzt bin ich verwirrt. Ich bin davon ausgegangen, dass selbst bei einem Wagen-Neukauf die Prozente übernommen werden können?! Ähnlich ist es doch beim erben der Lebensversicherung?