Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltumwandlung??
Guten Morgen,
mein Mann bekomt bei seinem Arbeitgeber schon ganz lange einen recht hohen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Ich habe jetzt auch überlegt, diese Form der Altersvorsorge für mich zu wählen, weil ich dadurch ja sogar Geld von meinem Bruttoeinkommen sparen kann.
Allerdings will mein Arbeitgeber keinen Cent dazugeben. Da aber auch er einen Teil der Sozialabgaben spart, wenn ich den Vertrag abschließe, bereichert er sich ja geradezu an mir. Ist er da nicht auch verpflichtet, wenigstens diesen Teil beizusteuern? Gibt es einen rechtlichen Anspruch, den ich geltend machen kann?
AW: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltumwandlung??
Zitat von Naseweis
Über welches Versicherungsunternehmen Du den Vertrag abschließen kannst, entscheidet Dein Arbeitgeber.
nicht ganz richtig, aber fast ;-) Solange kein Angebot besteht, kannst du Dir aus dem Angebot aussuchen was Du willst. Bietet Dein Arbeitgeber von sich aus etwas an, musst Du das auch nehmen.
Ich weiß ja nicht, was Du verdienst, Cinderella. Aber vermutlich wird er die zwei Mark fünfzig (und es mag sogar noch viel mehr sein) in seiner GuV nichtmal bemerken.
AW: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltumwandlung??
Zitat von Bolitho
nicht ganz richtig, aber fast ;-) Solange kein Angebot besteht, kannst du Dir aus dem Angebot aussuchen was Du willst. Bietet Dein Arbeitgeber von sich aus etwas an, musst Du das auch nehmen.
leider falsch... Der Arbeitgeber kann entscheiden bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wird, denn er selbst ist der Versicherungsnehmer.
AW: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltumwandlung??
Zitat von Naseweis
leider falsch... Der Arbeitgeber kann entscheiden bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wird, denn er selbst ist der Versicherungsnehmer.
Gruß
Jepp, Zustimmung. ich habe mich ungenau ausgedrückt und das Zitat unpassend gewählt. Bietet der Arbeitgeber nichts an, kann man die Direktversicherung verlangen. Außerdem muß der Vertrag die Riester Förderungsvorraussetzungen erfüllen, wenn der Arbeitnehmer das will.
AW: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltumwandlung??
Hallo,
"Ein Zuschuss von Seiten des Arbeitgebers ist völlig freiwillig."
Nicht ganz richtig, manche Tarifverträge, zB MFA(Arzthelfer/in) beinhalten ein Recht auf Arbeitgeberanteil zur Entgeltumwandlung.
Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ABER nur Arbeitnehmer finanzierte !
Glück auf