Gibt es einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
In meinem Bekannten- und Freundeskreis gibt es jede Menge Leute, die in ihrem Betrieb die Möglichkeit haben, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Ob man das Angebot nun nutzt oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen, aber wie sieht es aus mit einem Anspruch auf eine solche Möglichkeit?
Muss denn nicht eventuell jeder Betrieb ab einer bestimmten Größe seinen Mitarbeitern diese Möglichkeit anbieten?
Kenne mich mit den gesetzlichen Vorgaben leider gar nicht aus.
Aber ihr vielleicht?
AW: Gibt es einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Nein, es gibt keine Verpflichtung eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
In den meisten größeren Unternehmen wird es dennoch gemacht und auch die Gewerkschaften haben in Ihren Tarifverträgen oftmals Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgenommen. Bei Fragen zu Ihrem Unternehmen kann sicher auch der Betriebsrat weiterhelfen, sofern einer besteht. Ansonsten wird es Zeit einen zu gründen und das Thema Altersvorsorge aufzunehmen. ;-)
AW: Gibt es einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Hallo Bolitho,
das ist so nicht richtig.
Der Arbeitgeber ist verplichtet den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Allerdings muss er sich daran nicht beteiligen. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber immer.( Betriebsrentengesetz AVG § 1a )
Auch kann er leider den Anbieter und die Art des Durchführungsweges bestimmen. ( Pensionskasse, Direktversicherung, etc.) Aus meiner Sicht ein Manko, wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Geld in Form von Entgeltumwandlung anlegt.
AW: Gibt es einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Hallo Mike
Es stimmt nicht ganz, das der Arbeitgeber immer bestimmt mit welcher Gesellschaft und in welcher Form eine BAV durchgeführt wird. Hat der Arbeitgeber keine Rahmenvereinbarung muß er den zuerst eingereichten Vertrag akzeptieren. Der Arbeitnehmer kann natürlich nicht auf eine Pensionskasse bestehen. Eine Direktversicherung ist aber jederzeit möglich.