Als Angestellter in die private Krankenversicherung

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  1. Avatar von Henrik83
    Henrik83

    Standard Als Angestellter in die private Krankenversicherung

    Guten Abend,

    Ich bin 27 Jahre und habe Mediendesign studiert.
    Da ich im Sommer fertig bin und dann erst mal als Angestellter in einer Medienfirma tätig bin, mache ich mich gerade auf die Suche nach einer passenden Krankenversicherung.

    Meine Absicht ist, mich in ein paar Jahren selbstständig zu machen. Dann möchte ich natürlich nicht gleich schon wieder die Krankenkasse wechseln.

    Das bedeutet also, dann es auch jetzt schon eine private Krankenversicherung sein soll.

    Geht das als Angestellter überhaupt?

    Ich glaube gehört zu haben, dass man nur als Selbstständiger oder Beamter eine private Krankenversicherung aufgenommen wird.

    Was ist hier für mich möglich?

    Gruss,
    Henrik

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Als Angestellter in die private Krankenversicherung

    Hallo,

    was man alles so hört und denkt! Leider ist das fast immer falsch oder nur zum Teil richtig.

    Bei Ihnen sind 2 Denkfehler enthalten.

    1. Macht es durchaus Sinn, bei Beginn einer Selbstständigkeit, je nach Familiensituation und Art der Selbstständigkeit, von einer freiwilligen GKV Mitgliedschaft in eine private Vollkostenversicherung zu wechseln. Bin ich noch jung und gesund, liegen die monatlichen Kosten unter Umständen weit unter denen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Außerdem sind die Leistungen in einer PKV in aller Regel ungleich besser!

    2. Falsch ist auch, dass nur Selbststänige und Beamte Aufnahmefähigkeit in einer PKV finden. Arbeitnehmer und Angestellte können sich ebenfalls in der PKV versichern, müssen allerdings die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Welche diese Voraussetzungen sind schildere ich folgend:

    Um sich privat krankenversichern zu können, müssen Sie zunächst mal Ihren Arbeitgeber überzeugen, Ihnen das entsprechend notwendige Gehalt zu zahlen!

    Sie müssen heute nachweisen, 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. ( früher nur 1Jahr)

    Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV!
    Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen "zwangsversichert" werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind!

    Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 Euro wurde für 2010 schon die nächste Erhöhung fällig auf 49.950 Euro, dies sind 4162,50 Euro monatl.! Haben Sie es also geschafft letztes Jahr den alten Wert zu wuppen, hat man schon dafür gesorgt, dass Sie dies im folgenden Jahr nicht schaffen:sad: und somit auch weiterhin in der GKV zwangsversichert bleiben. Wie lange dieser kranke Unsinn noch weiterbetrieben werden kann steht in den Sternen!

    Es lebe das Solidaritätsprinzip!

    Ich empfehle Ihnen zunächst entsprechende Ergänzungstarife zur GkV abzuschließen und für den Fall, dass Sie in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine PKV erfüllen, den Einschluss einer Anwartschaft.

    Die Anwartschaft sichert Ihnen eine spätere Aufnahmemöglichkeit bei einer PKV. Bei Beantragung einer PKV unterliegen Sie einer Risikoprüfung, bzw. Angaben zu Ihren Gesundheitsdaten. Sollten Sie also eine Anwartschaft zum jetzigen Zeitpunkt versichern und sich bester Gesundheit erfreuen, "frieren" Sie Ihren heutigen Zustand ein und müssen später, trotz eventueller Erkrankungen Aufnahme bei dieser PKV finden.
    Eine Anwartschaft gibt es schon ab 1 Euro monatlich!

    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.


    mfG
    Mike

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